147 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (95 der Beilagen): Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nummer 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994

Der Internationale Kaffeerat hat bei seiner Tagung in London am 21. Juli 1999 eine zweijährige Verlän­ge­rung der Geltungsdauer des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994 beschlossen. Da Öster­reich die Annahme dieses Beschlusses nicht rechtzeitig vor dem 30. September 1999 notifizieren konnte, ist es vorerst aus diesem Übereinkommen ausgeschieden.

Ziel der Regierungsvorlage ist die kontinuierliche Teilnahme Österreichs am Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 in seiner gemäß Resolution Nummer 384 des Internationalen Kaffeerates vom 21. Juli 1999 verlängerten Fassung.

Es soll daher die Möglichkeit genutzt werden, dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1994 in seiner verlängerten Fassung unter rückwirkender Übernahme der Verpflichtungen mit 1. Oktober 1999 bei­­zu­treten.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung des Nationalrates. Er hat nicht politischen Charakter und ent­hält auch keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG ist nicht erforderlich. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegen­heiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Nationalrat vorzuschlagen, anlässlich der Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die Kundmachung dieses Übereinkommens sowie der Resolution Nummer 384 in allen authentischen Sprachfassungen samt deren Übersetzung ins Deutsche durch Auflage im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

Daran anknüpfend wurde mit Rücksicht auf eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung gemäß § 23 Abs. 2 GOG-NR von der Vervielfältigung und Verteilung der Vorlage Abstand genommen.

Die gesamte Regierungsvorlage wurde in der Parlamentsdirektion zur Einsicht aufgelegt.

Der Wirtschaftsausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann die Abgeord­neten Dr. Evelin Lichtenberger, Kurt Eder und Helmut Haigermoser.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.  Der Abschluss des Staatsvertrages “Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolu­tion Nummer 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens” (95 der Beilagen) wird genehmigt.

2.  Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des vorliegenden Staatsvertrages sowie die Resolution Nummer 384 in allen authentischen Sprachfassungen samt deren Übersetzung ins Deutsche dadurch zu erfolgen, dass sie im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur öffentlichen Einsicht­nahme aufliegen.

Wien, 2000 05 24

                   Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann                                         Dkfm. Dr. Günter Puttinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann