18 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9dE Vr 4862/99, Hv 2993/99) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 9. Dezember 1999, 9dE Vr 4862/99, Hv 2993/99, eingelangt am 14. Dezember 1999, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Dezember 1999 in Verhandlung gezogen und mehrstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler zuzustimmen.
Der Immunitätsausschuß stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 9. Dezember 1999, 9dE Vr 4862/99, Hv 2993/99, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.
2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.
Wien, 1999 12 14
Dr. Martin Graf Mag. Franz Steindl
Berichterstatter Obmann