236 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über die Regierungsvorlage (183 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Dentisten­gesetz geändert wird

Im Nachhang zur letzten Novelle zum Dentistengesetz, BGBl. I Nr. 45/1999, mit der die Berechtigung zur Ausübung des Dentistenberufes für EWR-Staatsangehörige eröffnet wurde, wird in der vorliegenden Novelle klargestellt, dass auch nichtösterreichischen EWR-Staatsangehörigen ausgestellte Qualifikations­nachweise zur Berufsausübung berechtigen.

Weiters werden im Sinne der Verwaltungsökonomie sowie der beruflichen Selbstverwaltung durch die gesetzliche Berufsvertretung die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Niederlassungsgenehmigungen vom Landeshauptmann auf die Österreichische Dentistenkammer übertragen.

Durch die in der Novelle vorgesehenen Änderungen resultieren den Gebietskörperschaften, namentlich den Ländern, geringfügige Kosteneinsparungen durch den Wegfall von Vollziehungsaufgaben, welche allerdings in der Praxis kaum berücksichtigungswürdige finanzielle Implikationen bergen. Allfällige Berufungen werden jedenfalls durch den Wegfall erstinstanzlicher Vollziehungsaufgaben kompensiert.

Verfassungsrechtliche Grundlage für dieses Bundesgesetz ist Art. 10 Abs. 1 Z 8 und 12 Bundes-Ver­fassungsgesetz, welcher die Kompetenztatbestände “Einrichtung beruflicher Vertretungen, soweit sie sich auf das ganze Bundesgebiet erstrecken, mit Ausnahme solcher auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet” sowie “Gesundheitswesen” hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes weist.

Der Gesundheitsausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Theresia Haidlmayr.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (183 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 06 29

                       Dipl.-Ing. Leopold Schöggl                                                   Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann