238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 159/A(E) der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Günther Leiner und Genossen betreffend Darlehen für MTD-Ausbildung – verbesserte Arbeitsmöglichkeiten
Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 12. Mai 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
Der Gesundheitsbereich als Wachstumsbranche bietet vielfältige und qualifizierte Berufschancen, insbesondere für Frauen.
Im Vergleich zum tatsächlichen Bedarf an medizinisch-technischem Personal ist das Ausbildungsangebot in Österreich sehr knapp, der Eigenbeitrag für die Ausbildung wirkt zusätzlich restriktiv.
Je nach Bundesland müssen die Auszubildenden außerdem unterschiedlich lautende Verträge abschließen, die teilweise die Verpflichtung enthalten, keinen Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland anzunehmen, da sonst die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen sind.
Ziel weiterer Bemühungen sollte es sein, den oft vorhandenen Mangel an medizinisch-technischem Fachpersonal durch verstärkte Ausbildungstätigkeiten auszugleichen.
Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Leiner, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 2000 06 29
Dr. Alois Pumberger Dr. Alois Pumberger
Berichterstatter Obmann
Anlage
Entschließung
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, im Interesse der Auszubildenden und der Absolventen der Medizinisch-Technischen Dienste und ihrer ungehinderten Arbeitsmöglichkeiten im gesamten Bundesgebiet mit den Bundesländern Verhandlungen zum Abschluss von 15a-Verträgen betreffend bundeseinheitliche Außerkraftsetzung von mit Ausbildungsverträgen verbundenen Ausbildungskosten-Rückzahlungen zu führen.
Darüber hinaus sollte im Zuge dieser Gespräche dafür Vorsorge getroffen werden, dass ausreichend medizinisch-technisches Personal ausgebildet wird, damit die medizinische Versorgung der Patienten flächendeckend gewährleistet ist.