250 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (82 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über soziale Sicherheit

Seit Abschluss des Abkommens mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) betreffend die soziale Sicherheit der Angestellten dieser Organisation im Jahre 1973 sind im innerstaatlichen und im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten. Durch das gegenständliche neue Abkommen soll eine Anpassung an die geänderte Rechtslage erfolgen.

Das Abkommen orientiert sich in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich am geltenden Abkommen unter Anpassung an die erwähnten rechtlichen Änderungen im innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Bereich. Dabei wird auch das Verhältnis zur IAEO an die Rechtslage zu den anderen in Wien ansässigen internationalen Organisationen angepasst.

Durch die Übergangs- und Schlussbestimmungen wird die Wahrung der Rechte jener Angestellten der IAEO gewährleistet, die am 1. Juli 1996 oder bei In-Kraft-Treten dieses Abkommens dem UN-Pensionsfonds angehört haben und vor dem in Betracht kommenden Zeitpunkt mindestens zwölf Versicherungsmonate in der österreichischen Pensionsversicherung erworben haben. Weiters wird für Angestellte, die bei In-Kraft-Treten dieses Abkommens bei der IAEO beschäftigt sind und innerhalb von fünf Jahren nach diesem Zeitpunkt aus dem Beschäftigungsverhältnis zu der IAEO ausscheiden, hinsichtlich des Überweisungsbetrages beim Einkauf in die österreichische Pensionsversicherung der im bestehenden Abkommen enthaltene Prozentsatz sichergestellt.

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ab­schließend festgestellt, dass sich aus der Durchführung des Abkommens weder eine Vermehrung des Personalaufwandes noch ein finanzieller Mehraufwand (Beitrag des Bundes zur Pensionsversicherung) ergeben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.

An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Helmut Dietachmayr.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuss erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über soziale Sicherheit (82 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2000 06 30

                          Dr. Gottfried Feurstein                                                     Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau