258 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 120/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirkl­huber und Genossen betreffend Einrichtung eines Begleitausschusses zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen haben den gegenständlichen Ent­schließungsantrag am 21. März 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die EU-Verordnung 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes sieht in Art. 43 Abs. 1 vor: ,Die Entwicklungspläne für den ländlichen Raum enthalten … Bestimmungen, die eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der Pläne gewährleisten sollen, einschließlich Vorschriften für die Begleitung und Bewertung mit Festlegung quantifizierter Bewertungsindikatoren sowie Regelungen betreffend die Kontrolle, die Sanktionen und eine angemessene Publizität; die Ergebnisse der Konsulationen sowie die Benennung der beteiligten Behörden und Einrichtungen und der Wirtschafts- und Sozialpartner auf geeigneter Ebene‘. Art. 48 Abs. 1 lautet: ,Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Durchführung der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum wirksam begleitet wird …‘ Abs. 3: ,Gegebenenfalls wird ein Begleitausschuss eingesetzt‘.

Gemäß EU-Verordnung 1750/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes Ab­schnitt 5 ,Begleitung und Bewertung‘ müssen der Kommission jährlich Lageberichte vorgelegt werden, die ua. die von der Verwaltungsbehörde und dem Begleitausschuss – sofern dieser vorgesehen ist – getroffenen Vorkehrungen zur Sicherung der Qualität und Effizienz der Durchführung belegen. Die Bewertungen sollen von unabhängigen Bewertungssachverständigen auf der Grundlage anerkannter Bewertungstechniken durchgeführt werden und gemeinsame Bewertungsfragen beantworten, die von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden. Die für die Verwaltung der Programmplanungsdokumente verantwortliche Behörde soll für die Bewertung geeignete Hilfsmittel heranziehen und sich dabei auf die im Rahmen der Begleitung ermittelten Ergebnisse stützen.”

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Dipl.-Ing. Werner Kummerer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Johannes Schweisgut gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 06 30

                            Johannes Schweisgut                                                    Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann