281 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 14. 9. 2000

Regierungsvorlage


Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

In Kärnten:

Verkauf                                                                                                                                                         zu Schilling

Grundstück Nr. 246/1 Wald, inneliegend in EZ 379, sowie Grundstücke Nr. 247 Baufläche, Garten, Sonstige, Nr. .249 Baufläche und Nr. 1247 Baufläche, inneliegend in EZ 69, je Grundbuch 72195 Waidmannsdorf........................ 64 900 000

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Vorblatt

Ziel:

Veräußerung von entbehrlichen Bestandteilen des unbeweglichen Bundesvermögens in Kärnten.

Lösung:

Verkauf von Liegenschaften an private Kaufinteressenten (fünf gemeinnützige Wohnbauvereinigungen und einen privaten Bauträger).

Alternativen:

Keine.

Kosten:

Keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Bund lukriert budgetwirksame Einnahmen in Höhe des Verkaufserlöses (64 900 000 S).

EU-Konformität:

Gegeben.

Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch den Verkauf entbehrlicher Liegenschaften mit erheblichen Folgeinvestitionen seitens der Erwerber (Errichtung von Wohnbauten und öffentlichen Einrichtungen) sind positive Auswirkungen auf die örtliche Wirtschafts- und Beschäftigungslage zu erwarten.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanis­mus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, gemäß Artikel 6 Absatz 1 Z 2 nicht anwendbar.

Erläuterungen

I.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (nunmehr das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) – Bundesstraßenverwaltung, sowie das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft haben die Veräußerung der unter II. angeführten, für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften in Kärnten beantragt.

Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 2000 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräuße­rungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes‑Verfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

II.

In Kärnten

Verkauf

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (nunmehr das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) – Bundesstraßenverwaltung, sowie Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Grundstück Nr. 246/1 (Wald, 14 642 m2), inneliegend in EZ 379, sowie Grundstücke Nr. 247 (Baufläche, Garten, Sonstige, 27 403 m2), Nr. .249 (Baufläche, 278 m2) und Nr. .1247 (Baufläche, 16 m2), inneliegend in EZ 69, je Grundbuch 72195 Waidmannsdorf, im Gesamtausmaß von 42 339 m2 zum Kaufpreis von 64 900 000 S, an die Bietergemeinschaft “Neue Heimat” Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungs­gesellschaft Kärnten G.m.b.H., Kärntner Heimstätte Gemein­nützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungs­vereinigung Ges.m.b.H., Kärntner Siedlungswerk Gemeinnützige GmbH, Kärntner Friedenswerk Gemein­nützige WohnungsgmbH, Firma WohnWert Projektentwicklungs GmbH und BUWOG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete GmbH Wien.

Die Liegenschaft EZ 69 stellt die Fläche des entbehrlichen bundeseigenen Forstgartens Waidmannsdorf dar. EZ 379 wurde seinerzeit zur Errichtung einer bundeseigenen Straßenmeisterei erworben, dieses Projekt wurde allerdings nicht realisiert. Beide Liegenschaften bilden einen geschlossenen Komplex, der zur besseren Verwertung in einem Stück verkauft werden soll.

Im Rahmen einer öffentlichen Ausbietung mit nachfolgenden Verkaufsverhandlungen und mehrmaliger Nachbesserung wurden die genannten Firmen, welche sich zu einer Bietergemeinschaft zusammen schlossen, mit einem Anbot von 64 900 000 S als Bestbieter ermittelt.

Der Kaufpreis entspricht den Ergebnissen einer Wertfeststellung durch das Bundesministerium für Finanzen unter Berücksichtigung der bestehenden Grünlandwidmung einer Teilfläche von 9 026 m2. Für diese Teilfläche wird ein Bauverbot zu Gunsten der Republik Österreich grundbücherlich einverleibt.

Die Käufer beabsichtigen die Errichtung von Wohnbauten.