34 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässer­schutzbericht 1999 (III-23 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht, der im Nationalrat am 14. Dezember 1999 eingebracht wurde, besteht aus folgenden Teilen:

–   Grunddaten Österreichs

–   Gewässer als Lebensraum

–   Gewässerbeschaffenheit – Wassergüte

–   Abwassererfassung und -reinigung in Österreich

–   Landwirtschaft und Gewässerschutz

–   Wasserbewusstsein als Partner der Landwirtschaft

–   Vollzug der WRG-Novelle 1990 unter besonderer Berücksichtigung der Novellen 1996 und 1997

–   Gewässerschutz in der Europäischen Union

–   Bi-/multilateraler Gewässerschutz

–   Bundesamt für Wasserwirtschaft

–   Ressortübergreifende Gewässerschutzaktivitäten

–   Gewässerschutzaktivitäten anderer Ressorts

–   Private Organisationen im Gewässerschutzbereich

Weiters ist dem Bericht ein Organogramm der staatlichen Wasserwirtschaft in Österreich angeschlossen.

Der vorliegende Gewässerschutzbericht 1999 bildet im Wesentlichen eine Fortschreibung der Berichte aus den Jahren 1993 und 1996 und umfasst den Berichtszeitraum 1996 bis 1998.

Österreich ist ein wasserreiches Land. Das jährlich nutzbare Wasserdargebot liegt bei zirka 84 Milliar­den m3, etwa ein Drittel davon ist Grundwasser. Entsprechend dem Wasserbedarf von durchschnittlich 2,6 Milliarden m3 wird das gesamte Wasserdargebot zu 3%, das Grundwasservorkommen zu 6% für wirtschaftliche Zwecke genutzt. 99% seines Trinkwassers bezieht Österreich aus Grund- und Quellwasser.

Das gesteigerte Umweltbewusstsein der letzten Jahre hat dazu geführt, die Gewässer nicht nur im Hin­blick auf ihre Nutzungsfunktion für den Menschen zu schützen, sondern sie auch in ihrer Gesamtheit als Lebensraum wahrzunehmen.

In einer Studie zur Ausweisung flusstypspezifisch erhaltener Gewässerabschnitte wurden alle öster­reichischen Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mindestens 500 km2 untersucht. 21% der unter­suchten Gewässerabschnitte konnten als Referenzstrecken, welche Elemente des ursprünglichen Flusstyps in ihrer spezifischen Ausprägung zeigen, ausgewiesen und dokumentiert werden.

Zur Setzung neuer Impulse zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher ökologisch intakter Fluss­ökosysteme wurde 1998 zusammen mit dem WWF und dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie eine Fließgewässerkampagne mit dem Titel “Lebende Flüsse” durchgeführt.

Die Wasserqualität der österreichischen Gewässer kann insgesamt als zufriedenstellend eingestuft werden. Zur Sicherung der Wasserqualität ist seit 1991 die österreichweite einheitliche Immissionserfassung von Grundwässern und Fließgewässern gesetzlich geregelt. Flächenhafte Überschreitungen der Grundwasser­werte wurden vor allem bezüglich Nitrat und Atrazin sowie dessen Abbauprodukte festgestellt. Diese konzentrieren sich im Wesentlichen auf die landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerbauregionen im Südwesten und Osten Österreichs sowie auf die Tallandschaften entlang der Donau.

81% der in der Gütekarte 1998 dargestellten Fließgewässer weisen eine biologische Klassifizierung von Güteklasse II oder besser auf. Ein Vergleich der biologischen Gütebilder 1966/71, 1988 und 1995 lässt deutlich die Sanierungserfolge erkennen.


Im Hinblick auf die Bedeutung der Donau als größter Fluss Österreichs und wichtigster Zubringer zum Schwarzen Meer werden die Wassergüte und die Nährstoffbewirtschaftung im Donauraum in einem eigenen Kapitel diskutiert.

Vermehrter Nährstoffeintrag führte Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre zu starken Eutrophie­rungserscheinungen in zahlreichen stehenden Gewässern. Durch weitreichende Maßnahmen im Abwas­serbereich haben die Seen nunmehr wieder eine gute bis sehr gute Wasserqualität erreicht.

Die Abwassererfassung und -reinigung ist auch in den letzten Jahren weiter fortgeschritten. Derzeit sind über 81,5% der Einwohner an öffentliche Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. In den nächsten Jahren soll der Anschlussgrad auf 85% erhöht werden, was angesichts der österreichischen Siedlungs­struktur als Obergrenze anzusehen ist.

Für die Erstellung einer generellen Abwasserbilanz wurde im vorliegenden Bericht der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) als Maß für die Belastung des Abwassers herangezogen. Demnach fielen 1998 in Österreich insgesamt zirka 788 000 Tonnen CSB aus Haushalten, Gewerbe und Industrie an, wobei nach entsprechender Reinigung noch zirka 106 000 Tonnen CSB die Gewässer belasteten.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. Februar 2000 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss auf Antrag des Abgeordneten Georg Schwarzen­berger einstimmig gemäß § 28b GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Rudolf Schwarzböck, Ing. Gerhard Fallent, Georg Schwarzenberger, Mag. Ulrike Sima und Otmar Brix sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässer­schutzbericht 1999 (III-23 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 02 03

                                Robert Wenitsch                                                        Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann