419 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 10. 1. 2001

Regierungsvorlage


Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund leistet zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 5 665 180 Euro.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Vorblatt

Problem:

Zur Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit benötigt der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung Wiederauffüllungen seiner Mittel durch die Geberländer. Die Verhandlungen zur 5. Fondswiederauffüllung wurden im Juli 2000 abgeschlossen. Am 31. Juli 2000 wurde die Resolution über die 5. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem Gesamtvolumen von 460 000 000 US‑$ vom Gouverneursrat des Fonds angenommen.

Ziel:

Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung eines österreichischen Beitrages geschaffen werden.

Inhalt:

Die gegenständliche Gesetzesinitiative hat die Leistung eines Beitrages in Höhe von 5 665 180 f durch die Republik Österreich an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der 5. Fondswiederauffüllung zum Gegenstand.

Alternativen:

Sofern Österreich im Einklang mit vergleichbaren Ländern vorgehen will, keine.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die im Zusammenhang mit IFAD-Projekten notwendigen Beschaffungen werden in der Regel in den Empfängerländern der Fördermittel getätigt. Grundsätzlich erfordern IFAD-Projekte überwiegend einfachere Technologien, als die österreichische Wirtschaft exportiert. Trotzdem ergingen im Zeitraum 1994 bis 1998 Aufträge an die österreichische Wirtschaft im Wert von zirka einer Million US-$.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausführung dieses Gesetzes verpflichtet sich die Republik Österreich zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 5 665 180 f an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Dieser Betrag wird zur Gänze in Bundesschatzscheinen, und zwar in drei gleichen Raten, geleistet werden. Unter Berücksichtigung des bisherigen Einlösungsprofils von Bundesschatzscheinen zu Gunsten des IFAD ist mit der Einlösung etwa im Zeitraum 2004 bis 2008 zu rechnen.

EU-Konformität:

Der gegenständliche Gesetzentwurf weist keine Berührungspunkte mit dem EU-Recht auf.

Erläuterungen


Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Charakter einer internationalen Finanzinstitution. Aufgabe des IFAD ist die Förderung der Landwirtschaft in den Mitgliedsentwicklungsländern durch die Gewährung von Darlehen zu günstigen Bedingungen und nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Besondere Bedeutung kommt hiebei der Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion und der qualitativen Verbesserung der allgemeinen Lebens­bedingungen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern zu.

Zum 31. Juli 2000 hatte der Fonds 161 Mitglieder, welche in drei bezüglich der Stimmrechte gleich­berechtigte Länderlisten gegliedert sind. Die erste Liste umfasst 22 Industrieländer, die zweite Liste 12 Mitgliedstaaten der Organisation erdölexportierender Länder und die dritte Liste 127 andere Entwicklungsländer.

Österreich ist Gründungsmitglied des IFAD und ist dem Übereinkommen zur Errichtung des IFAD mit Wirkung vom 12. Dezember 1977 beigetreten (BGBl. Nr. 38/1978). Der Anfangsbeitrag Österreichs zu den Beständen des Fonds betrug 4,8 Millionen US-$.

Das Übereinkommen zur Errichtung des IFAD sieht in Artikel 4 Abschnitt 3 vor, dass der Gouverneursrat regelmäßig zu überprüfen hat, ob die dem Fonds zur Verfügung stehenden Bestände ausreichen, um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des Fonds zu gewährleisten.

Die Beratungen über die gegenständliche 5. Wiederauffüllung der IFAD-Ressourcen fanden im Laufe von sieben Sitzungen zwischen Februar 1999 und Juni 2000 statt. Anschließend genehmigte der Gouverneursrat die 5. Fondswiederauffüllung mit Resolution 119/XXIV vom 31. Juli 2000.

Die Ergebnisse der Wiederauffüllungsverhandlung wurden in einem Bericht („Partnerships for Eradicating Rural Poverty: Report of the Consultation to Review the Adequacy of the Resources Available to IFAD 2000 to 2002“) unter dem Motto Partnerschaft zur Ausrottung der ländlichen Armut zusammengefasst.

In dem Bericht wird die wichtige Rolle des Fonds bei der Bekämpfung der ländlichen Armut, dies auch im Hinblick auf das Internationale Entwicklungsziel, die Zahl der Armen der Welt bis 2015 zu halbieren, neuerlich bestätigt. IFAD wird aufgefordert,

–   mit den anderen Entwicklungsinstitutionen im Rahmen des Comprehensive Development Framework (CDF) und United Nations Development Assistance Facility (UNDAF) zusammenzuarbeiten.

–   Die Beteiligung der Hilfeempfänger (grass-roots approach) bei der Projektentwicklung und Durchführung ist sicherzustellen, um einen möglichst effizienten Mitteleinsatz zu garantieren.

–   Durch entsprechende Länderstrategien soll sichergestellt werden, dass die nationalen und sektoralen Politikfragen, die für den Programmerfolg relevant sind, behandelt werden und ihren Ausdruck in entsprechenden Projektvorschlägen finden.

–   Der Fonds soll auf das politische Umfeld der Empfängerländer im Sinne von good governance einwirken.

–   Durch innovative Projektlösungen soll die Effizienz der Fondsprojekte für ländliche Armutsbekämpfung gesteigert werden.

–   Mindestens 67% seiner knappen Mittel soll der Fonds den ärmsten Entwicklungsländern zinsenfrei, dh. zu hoch konzessionären Bedingungen, zur Verfügung stellen.

–   Bei der Vergabe der knappen Mittel soll gute Projektdurchführungskapazität der Empfängerländer berücksichtigt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Seit Bestehen des Fonds wurden, die gegenständliche Wiederauffüllung eingerechnet, fünf Kapital­wiederauffüllungen beschlossen, deren finanzielles Volumen der Tabelle 1 entnommen werden kann. Daraus ist auch die fortdauernde Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der OPEC-Länder ersichtlich, was dazu geführt hat, dass die Industrieländer mittlerweile die Hauptlast der Fonds­finanzierung tragen. Diesem Umstand wurde bei der 4. Wiederauffüllung insofern Rechnung getragen, als durch eine Satzungsänderung die Sitzverteilung im Verwaltungsrat des Fonds zugunsten der Industrieländer verändert wurde.

Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, hat Österreich bei der jetzigen 5. Wiederauffüllung vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung 5,90 Millionen US-$ (5 665 180 f/77 954 576 S) zugesagt (als Basis für die Umrechnung der Beitragszusagen in nationale Währungen wurde der Durchschnittskurs für die Periode 1. Juli bis 31. Dezember 1999 vereinbart, wobei der Dollarumrechnungskurs für den Euro 0,9602 beträgt). Das sind 1,64% vom Beitragsziel der Industrieländer von 360 Millionen US-$. Österreich hat somit, wie die Mehrheit der Industrieländer, seinen schon zur 3. und 4. Fondswiederauffüllung geleisteten Beitragsprozentsatz beibehalten. Dies aus der Überzeugung, dass die Bekämpfung der ländlichen Armut in den ärmsten Entwicklungsländern ein höchst förderungswürdiges Ziel ist und IFAD dafür einen wertvollen Beitrag leistet. (Zur Erläuterung: Der in der Tabelle angeführte österreichische Anteilsprozent­satz an der 4. Wiederauffüllung von 1,91% resultiert daraus, dass das offizielle Wiederauffüllungsziel der Industrieländer von 420 Millionen US-$, zu dem Österreich wie schon zur 3. Wiederauffüllung 1,64% beitrug, in der Folge nicht erreicht wurde.)


Tabelle 1:   Beiträge Österreichs zu den bisherigen Wiederauffüllungen sowie Beitrag, wie im vorliegenden Gesetzesentwurf in Aussicht genommen

Inkraft-
treten

 

 

tatsächliches Wiederauffüllungsvolumen

Anteil Österreichs

 

 

insgesamt in
Mill. US-$

Industrieländer in Mill. US-$

in Mill. US-$

in% der Industrieländer

1.  Wiederauffüllung

1982

1 100,00

620,00

5,20

0,84

2.  Wiederauffüllung

1986

460,00

276,00

4,14

1,50

3.  Wiederauffüllung

1991

566,30

378,00

6,20

1,64

4.  Wiederauffüllung

1997

470,70

360,30

6,89

1,91

5.  Wiederauffüllung lt. Entwurf


2001


460,00


360,00


5,90


1,64

Kompetenzgrundlage:

Bei der gegenüber dem IFAD abzugebenden Beitrags- und Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 5. Wiederauffüllung des IFAD handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Artikel 50 B-VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Bei den Wiederauffüllungsverhandlungen hat sich Österreich – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – zur Leistung eines Beitrages von 5 665 180 f (77 954 576 S) verpflichtet. Dieser Betrag stellt den Gegenwert von 5 900 000 US‑$ unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Wechselkurses der Periode 1. Juli bis 31. Dezember 1999 dar. Die Höhe des österreichischen Beitrages wurde im Verhandlungswege festgesetzt und entspricht ungefähr der Wirtschafts- und Finanzkraft Österreichs im Verhältnis zu anderen Industrieländern.

Mit diesem Gesetz wird die erforderliche gesetzliche Grundlage für eine zusätzliche Beitragsleistung Österreichs geschaffen. Der österreichische Beitrag an der 5. Wiederauffüllung ist in drei Schatzscheinen zu erlegen, und zwar der erste Schatzscheinerlag innerhalb von 30 Tagen nach Hinterlegung der Beitrags- und Verpflichtungserklärung. Der zweite Schatzscheinerlag hat ein Jahr nach Inkrafttreten der 5. Wiederauffüllung zu erfolgen, der dritte ein Jahr später. Unter Berücksichtigung des bisherigen Einlösungsprofils von Bundesschatzscheinen zu Gunsten des IFAD ist mit der Einlösung dieser Bundesschatzscheine etwa im Zeitraum 2004 bis 2008 zu rechnen.