430 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 22. 1. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (353 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Usbekistan und Österreich werden gegenwärtig durch die Weiter­anwendung des mit der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen Abkom­mens vom 10. April 1981, BGBl. Nr. 411/1982, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens geregelt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Usbekistan, insbesondere auch über dringenden usbekischen Wunsch ist jedoch mittlerweile der Abschluss eines eigenen Abkommens erforderlich geworden.

Die Verhandlungen wurden nunmehr durch den vorliegenden Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuer­rechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992.

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Artikel 50 Absatz 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschlussfassung gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Jänner 2001 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte, an der sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser beteiligten, beschloss der Finanzausschuss einstimmig, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (353 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2001 01 17

                                     Jakob Auer                                                                     Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann