457 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 199/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirkl­huber und Genossen betreffend Anpassungen des Forstrechts an die naturschutz­fachlichen Erfordernisse


Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen haben den gegenständlichen Ent­schließungsantrag am 7. Juni 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Dem Waldbericht ist zu entnehmen, dass die Waldfläche in Österreich stetig zunimmt. Nicht enthalten ist der Hinweis, dass davon auch wertvollste Lebensräume betroffen sind, die durch die fortschreitende Ausbreitung des Waldes völlig entwertet werden.

Waldfreie Standorte wie Moore, Feuchtwiesen und Trockenrasen sind bundesweit äußerst gefährdet. Sie beherbergen viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten und wurden aus diesem Grund von der EU teilweise in die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL 92/43/EWG) aufgenommen. Ihre Ausdehnung hat während der letzten Jahrzehnte zu einen auf Grund intensiver werdender Nutzungen stark abgenommen, zum anderen aber auch auf Grund fehlender Landschaftspflege: Der Umstand, dass eine natürliche Bewaldung ab einer Überschirmung von 50% rechtlich wie Wald zu behandeln ist, führt zu erheblichen Konflikten mit dem Naturschutz. Dringen beispielsweise Gehölze in Moore, Feuchtwiesen und Trockenrasen ein und erreichen diesen Deckungsgrad, dürfen sie nur mit einer entsprechenden Rodungsgenehmigung entfernt werden, dh. es können Ersatzaufforstungen angeordnet werden (die nicht finanzierbar sind). Da der Naturschutz kein vergleichbares Rechtsinstrumentarium hat, nehmen diese prioritären Lebensräume stetig ab.

Die Anwendung des Forstgesetzes führt aber auch in natürlichen Waldgebieten zu erheblichen Konflikten. So ist etwa in Urwäldern oder Nationalparks der völlige Verzicht auf menschliche Eingriffe bei strenger Auslegung des Gesetzes unzulässig („Waldverwüstung“ durch wildlebende Tiere, Schädlingsbefall, dynamische Prozesse usw.), dh. die naturschutzfachlichen Ziele sind hier nur teilweise realisierbar.

Wird das Forstgesetz nicht an die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie angepasst, sind unüberwindbare Pro­bleme bei der Umsetzung von Managementplänen für die Natura-2000-Gebiete vorprogrammiert. Schon jetzt drohen kleinräumige Rodungen im Rahmen einiger Life-Projekte zu scheitern, da Ersatzauf­forstungen von der EU nicht finanziert werden.

Immer deutlicher zeigt sich die Notwendigkeit, dieses Gesetz an die Erfordernisse der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie anzupassen. Der Umstand, dass die Forst- und Umweltagenden nunmehr in einem Ministerium vereint sind, eröffnet die Möglichkeit, rasch zu handeln. Schließlich sollte es das Ziel der österreichischen Agrar- und Forstpolitik sein, die Biodiversität unserer reichhaltigen Kulturlandschaft zu erhalten.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 25. Jänner 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Jakob Pistotnig und Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 2001 01 25

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann