460 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über die Regierungsvorlage (388 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden

Problem:

Artikel I:

Die der freiwilligen Rindfleisch-Etikettierung zugrunde liegende EG-Verordnung wird durch eine neue EG-Verordnung ersetzt.

Artikel II:

1.  Das Lebensmittelrecht sieht nicht in ausreichendem Maße generelle Eingriffsmöglichkeiten für Fälle vor, bei denen auf andere Weise als durch Probenziehung und Untersuchung in Österreich – nämlich durch Feststellungen in anderen EU-Mitgliedstaaten – der Verdacht begründet wird, dass in größerem Maße in Österreich gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr sein könnten. Solche Eingriffs­möglichkeiten sind ein notwendiges Korrelat zur Freiheit des Verkehrs mit Lebensmitteln im Binnen­markt.

2.  Mangels gesetzlicher Möglichkeiten zur Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen ist es den Aufsichts­organen fallweise nicht möglich, die Informationen zu erhalten, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Manche Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft setzen eine solche Möglichkeit zur Einsichtnahme voraus (Bio-Verordnung, Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen).

3.  Die Europäische Gemeinschaft macht fallweise die Freigabe oder die Zulassung von Waren für den Gemeinschaftsmarkt von deren vorhergehender Untersuchung durch die Behörde abhängig. Die Untersuchung dieser Ware ist mit beträchtlichem Aufwand und Kosten verbunden. Diese Kosten können derzeit mangels gesetzlicher Grundlage nicht dem Einführer der Ware bzw. dem Antragsteller des Zulassungsverfahrens angelastet werden, obwohl sie in seinem wirtschaftlichen Interesse gelegen sind und durch seine Wirtschaftstätigkeit verursacht werden.

Lösung:

Artikel I:

Das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz wird durch Bezugnahme auf die neue Verordnung (EG) der geänderten Rechtslage auf Gemeinschaftsebene angepasst. Für die freiwillige Rindfleisch-Etikettierung soll die bewährte AMA-Lösung fortgeführt werden, mit der Änderung, dass die Überwachung von Markt­teilnehmern, die nicht Mitglied eines freiwilligen Etikettierungssystems sind (zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten), durch die Lebensmittelaufsicht (§ 35 LMG 1975) erfolgt.

Artikel II:

1.  Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat durch Verordnung – insbesondere in Entsprechung einschlägiger Entscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft – ent­sprechende Abwehrmaßnahmen gegen eine durch gesundheitsschädliche Lebensmittel möglicherweise verursachte Gemeingefahr zu treffen.

2.  Durch eine Ergänzung des Lebensmittelgesetzes soll die Möglichkeit zur Einsichtnahme rechtlich vorgesehen und abgesichert werden (§ 52 Abs. 8 Weingesetz enthält bereits eine vergleichbare Bestimmung).

3.  Die Kosten solcher Untersuchungen sind von demjenigen zu tragen, der die Ware im Gemein­schaftsmarkt in Verkehr bringt bzw. in Verkehr zu bringen beabsichtigt.

Alternativen:

Artikel I:

Im Gegensatz zur bisherigen bewährten Praxis müsste das System der freiwilligen Rindfleisch-Etikettierung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen werden.

Artikel II:

Keine.

Zu Punkt 3 ist anzumerken, dass die Kosten andernfalls weiterhin zu Lasten der öffentlichen Hand getragen werden würden. Das würde möglicherweise dazu führen, dass derartige Waren verstärkt über Österreich auf den Gemeinschaftsmarkt gebracht werden, da beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland diese Untersuchungen kostenpflichtig sind (§ 46a Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände­gesetz).

Der Gesundheitsausschuss hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Jänner 2001, die am 25. Jänner 2001 fortgesetzt wurde, in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Mag. Johann Maier, Dr. Kurt Grünewald, Anna Huber, Dr. Eva Glawischnig, Ing. Kurt Scheuch, Dr. Brigitte Povysil sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Weiters wurde vom Ausschuss einstimmig nachstehende Ausschussfeststellung beschlossen:

„Der Gesundheitsausschuss geht davon aus, dass die Agrarmarkt Austria (AMA) bei der Kontrolle der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleisch­erzeugnissen eine umfassende Kontrolle sicherstellt.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (388 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 01 25

                            Mag. Beate Hartinger                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann