514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 3. 2001

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über den Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend die Anerkennung angestammter Landrechte indigener Völker in Kanada

Die Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Oktober 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Indigene Völker haben häufig mit Verdrängung aus ihrem angestammten Lebensraum zu kämpfen. Die schlimmen Folgen einer erfolgten Ansiedelung bzw. drastischen Verkleinerung des Lebensraumes von indigenen Völkern sind hinlänglich bekannt. Die indigenen Völker Kanadas haben genau mit diesem Problem zu kämpfen, ist doch ihr Lebensraum weitgehend eingeschränkt. Die Zurückdrängung in kleine Indianerreservate wird dem Leben der indigenen Völker Kanadas nicht gerecht, vor allem, wenn man sich vergegenwärtigt, dass sich gerade indigene Völker durch und mit ihrem Land identifizieren.

Der kanadische Oberste Gerichtshof anerkennt in seiner Delgamuukw-Entscheidung 1997 den ,Aboriginal Title‘ als kollektives Eigentumsrecht von indigenen Völkern, die nie ihr Land abgetreten haben, über ihr gesamtes traditionelles Territorium. Des Weiteren sichert Artikel 35 der kanadischen Verfassung die indigenen Rechte, darunter auch die Landrechte, ab.

Trotz dieser rechtlichen Voraussetzungen mangelt es in Kanada an der praktischen Umsetzung. Die kanadische Regierung verfolgt eine zögerliche Politik gegenüber ihrer indigenen Bevölkerung. Die Indianer sollen ihre Landrechte abtreten, um dann im Gegenzug kleine Teile davon zurückzuerhalten. Dies wird von den indigenen Völkern Kanadas vor allem im Lichte der Delgamuukw-Entscheidung und der genannten verfassungsrechtlichen Grundlage nicht akzepiert.

Kanada betreibt eine aktive Menschenrechtspolitik, man denke nur an das Engagement Kanadas anlässlich der geplanten Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes. Daher verwundert die zöger­liche Haltung zu den eigenen indigenen Völkern. Es sollte für die kanadische Regierung möglich sein, in Verhandlungen sowohl mit den indigenen Völkern als auch mit den Einwanderern bzw. deren Nach­folgern Ansätze für die gemeinsame Nutzung und Verwaltung des Landes durch Indigene und Ein­wanderer bzw. deren Nachfolger zu finden.

Im Sinne des internationalen Schutzes der Menschenrechte sollte Österreich seinen Einfluss auf Kanada geltend machen, damit die den indigenen Völkern Kanadas höchstgerichtlich und verfassungsmäßig zustehenden Rechte auch tatsächlich umgesetzt werden.“

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. März 2001 in Verhandlung genommen.

In der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Wolfgang Jung, Mag. Ulrike Lunacek, Inge Jäger, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Terezija Stoisits und Helmut Haigermoser.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 03 06

                                      Inge Jäger                                                                       Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann