548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 30. 3. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (443 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Nepal werden gegenwärtig noch durch keinen bilateralen Vertrag vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Durch die Entwick­lung der Wirtschaftsbeziehungen mit Nepal ist jedoch mittlerweile der Abschluss eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.

Im März 2000 sind daher in Kathmandu Verhandlungen mit Nepal aufgenommen worden. Die Verhandlungen wurden im November 2000 in Wien durch Ausarbeitung des vorliegenden Abkommens abgeschlossen.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrecht­lichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 1997). Zum Teil wurden auch Bestimmungen aus dem UNO-Musterabkommen über­nommen. Durch eine Protokollbestimmung wurde daher auch einvernehmlich die Bedeutung des OECD-Kommentars bzw. des Kommentars zum UNO-Musterabkommen als Auslegungshilfe festgelegt.

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personel­len Wirkungen verbunden sein.

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschluss­fassung gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. März 2001 in Verhandlung genommen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nepal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (443 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2001 03 22

                               Matthias Ellmauer                                                               Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann