557 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 27. 4. 2001

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 140/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betref­fend Einführung einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 27. April 2000 eingebracht und ist wie folgt begründet:

„Laut internationalen Studien ist bekannt, dass etwa 3,7% aller PatientInnen im Spital durch falsche Be­handlungen geschädigt werden. Nur jeder zehnte Geschädigte geht in Österreich den Weg, vor Gericht Schadenersatz zu fordern. Der gegenwärtige Zustand der Arzthaftung in Österreich ist sowohl für geschädigte PatientInnen als auch für ÄrztInnen unbefriedigend. Der Rechtsweg dauert meist jahrelang, da der Nachweis eines schuldhaften Verhaltens des Arztes schwer zu erbringen ist, und ist für die Ge­schädigten mit beträchtlichen finanziellen Risiken verbunden.

Auch eine Beweislastumkehr ist nicht der richtige Weg, sondern würde dazu führen, dass die Ausrichtung der medizinischen Methoden nicht mehr nach PatientInnenwohl, sondern nach versicherungsmathe­matischer Sicherheit (Stichwort: Kaiserschnitt statt natürlicher Geburt) erfolgt.

Die Vorteile einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung liegen auf der Hand:

–   Wechsel vom Zivilprozess in das sozialgerichtliche Verfahren, dadurch werden die oben angeführten verfahrensrechtlichen Nachteile für PatientInnen minimiert bis eliminiert;

–   eine Haftungsablöse für Behandlungsschäden, dh. dass ein Arzt/eine Ärztin nicht mehr persönlich für einen von ihm/ihr verursachten Behandlungsfehler haftet;

–   Orientierung am Modell der gesetzlichen Unfallversicherung;

–   einheitliche Haftung für den gesamten medizinischen Dienstleistungssektor, daher Medizinhaftung und nicht wie bisher Arzthaftung.

Das Modell einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung kann die vielfältigen Herausforderungen der medizinischen Praxis besser und harmonischer bewältigen als das bisherige Konfrontationssystem, das insbesondere die wichtige Vertrauensbasis zwischen den PatientInnen und den ErbringerInnen von medizinischen Dienstleistungen belastet und immer stärker qualitativ beeinträchtigt.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seinen Sitzungen am 16. November 2000 und am 19. April 2001 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuss erstattete Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald.

An der Debatte beteiligten sich neben dem Berichterstatter die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Johann Maier, Mag. Beate Hartinger, Dr. Elisabeth Pittermann, Anna Huber, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Brunhilde Plank und Dr. Brigitte Povysil sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit. Auch ein vom Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald eingebrachter Abänderungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 04 19

                             Jutta Wochesländer                                                         Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann