618 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 5. 2001

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Entschließungsantrag 339/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Informations- und Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung


Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben am 30. November 2000 den gegenständlichen Entschließungsantrag betreffend Informations- und Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Beschlussfassung des vorliegenden Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 wurde unter anderem auch die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit herabgesetzt sowie die Geschäfts- und Handlungsmöglichkeiten mündig Minderjähriger erweitert. Diese Neuregelungen entsprechen seinerseits einer internationalen Tendenz sowie andererseits auch der zunehmenden Reife junger Erwachsener. Trotzdem dürfen die damit verbundenen möglichen zivil- und haftungsrechtlichen Probleme nicht übersehen werden, da die Erfahrungen der österreichischen Schuldnerberatungen eine klare Tendenz zeigen, wonach eine ,Schuldnerkarriere‘ zunehmend in jüngeren Jahren beginnt. So sind Konto­überziehungsmöglichkeiten von vielen mündigen Minderjährigen oft als ,Einstiegsdroge‘ in die Ver­schuldung zu sehen.

Bedauerlicherweise war die österreichische Bundesregierung bislang nicht bereit, legistische Maßnahmen vorzusehen, die der Verschuldung Jugendlicher und junger Erwachsener entgegenwirken (zB Nichtigkeit von Verbraucherkreditverträgen, Leasingverträge oder Bürgschaftsverträge von Minderjährigen). Gerade junge Erwachsene wie auch Minderjährige sind aber auch zumeist über die Risken eines Vertrags­abschlusses, insbesondere über die damit verbundenen Rechte und Pflichten kaum informiert. Durch die vorgenommene Änderung des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes wird dieses Problem noch verstärkt.“

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seinen Sitzungen am 28. Februar und am 16. Mai 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Mag. Johann Maier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johanna Mikl-Leitner, Mag. Johann Maier, Dieter Brosz, DDr. Erwin Niederwieser, Werner Amon, MBA sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer.

Im Zuge der Debatte am 28. Februar 2001 brachten die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Karl Schweitzer einen Entschließungsantrag betreffend Verbesserung der Konsumentenerziehung ein, der wie folgt begründet war:

„Das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 hat die Möglichkeiten heranwachsender Österreicher, im Rechtsleben aufzutreten und wirksam Verträge zu schließen insbesondere durch die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters erweitert. Zugleich ist aber auch der Schutz volljährig Gewordener vor Haftung für während der Minderjährigkeit eingegangene Verbindlichkeiten deutlich verbessert worden. Da die Erfahrung zeigt, dass vor allem junge, mangelhaft informierte Menschen dazu neigen, sich in stärkerem Ausmaß zu verschulden, scheinen über die durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 getroffenen Maßnahmen hinaus weitere Schritte erforderlich, junge Menschen in unserem Land vor Verschuldung zu schützen. Diesbezüglich bestehen bereits Vorarbeiten im Bereich der oberösterreichi­schen Schuldnerberatung.“

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen 339/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Karl Schweitzer wurde einstimmig angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

           1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,

           2. die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2001 05 16

                             Jutta Wochesländer                                                         Werner Amon, MBA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

Anlage

Entschließung

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, möglichst rasch nach Inkraft­treten des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Justiz Maßnahmen zur Intensivierung der Konsumentenerziehung, insbesondere heranwachsender Menschen, zu treffen. Dabei sollen vor allem die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, die Haftung Voll­jähriger für während der Minderjährigkeit eingegangene Verbindlichkeiten – einschließlich der durch das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 getroffenen Verbesserungen in diesem Bereich – sowie Regelungen im Bereich des Konsumentenschutzes und im Bankwesengesetz im Rahmen eines Informationsangebotes für Lehrer und Schüler dargestellt werden, das spätestens im Schuljahr 2001/2002 eingesetzt werden kann.