734 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 5. 7. 2001

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 402/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossen betreffend rückwirkende Abschaffung der unsozialen Ambulanzgebühren

Die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Manfred Lackner und Genossen haben den gegenständlichen Ent­schließungsantrag am 12. März 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung sorgt für totales Chaos in der Gesundheitspolitik. Minister Haupt sowie Staats­sekretär Wanek geht es einzig und allein darum, das österreichische Gesundheitswesen – trotz hoher Akzeptanz und ausgezeichneter internationaler Reputation – zu zerschlagen.

Die Regierungslinie – Einführung des unsozialen Ambulanzselbstbehaltes – bringt sinnlose Geldum­schichtung ohne Nutzen für PatientInnen, Sozialversicherung oder das Gesundheitssystem. Der Selbst­behalt bringt gesundheitspolitisch nichts und richtet sich ausschließlich gegen die Menschen. Der Regie­rung geht es mit der Einführung von Strafgebühren für Ambulanz- oder AmbulatoriumspatientInnen weder um eine Angebots- oder Qualitätsverbesserung für die Menschen, noch um eine volkswirtschaftlich sinnvolle Umschichtung von einer teuren zu einer billigen Angebotsform, sondern ausschließlich um eine Umsatzverschiebung hin zu privaten Vertragsambulatorien und niedergelassenen Ärzten. Der Selbstbehalt bildet eine Zugangsbarriere, die in vielen Fällen das Krankheitsrisiko der PatientInnen erhöht. Diese Maßnahme der Regierung zielt erklärtermaßen darauf ab, PatientInnen durch ökonomische Barrieren von einer Inanspruchnahme abzuschrecken. MedizinerInnen werten diese Maßnahme als gesundheits­politischen Rückschritt.

Die Ablehnung der Ambulanzgebühr ist einhellig und geht quer durch alle politischen Lager und Interessenvertretungen. Dieser massiven Gegenbewegung soll sich die blau-schwarze Bundesregierung nicht länger verschließen und daher diesen unsozialen Ambulanzselbstbehalt rückwirkend aufheben.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 402/A(E) in seiner Sitzung vom 28. und 29. Juni 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Heidrun Silhavy.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Beate Hartinger und die Berichterstatterin für den Ausschuss.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Edeltraud Gatterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 06 29

                              Edeltraud Gatterer                                                           Helmut Dietachmayr

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann