856 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 11. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (778 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland aus Anlass der 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich

Das Burgenland feiert im Jahr 2001 80 Jahre seines eigenständigen Bestehens und seiner Zugehörigkeit zu Österreich. Aus diesem Anlass soll dem Land ein Zuschuss für besondere Vorhaben geleistet werden.

Wie schon bei vergangenen Anlässen soll auch diesmal die Beitragsleistung in Form eines eigenen Bundesgesetzes erbracht werden.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Normierung des Zweckzuschusses ergibt sich aus § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948. Die Kosten für den Bund betragen 55 Millionen Schilling. Die finanzielle Bedeckung für den Zweckzuschuss wird durch den Bundesminister für Finanzen bereitgestellt.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 8. November 2001 in Verhandlung genommen. Nach Wortmeldung der Abgeordneten Edeltraud Lentsch wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (778 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 11 08

                                    Hans Müller                                                                    Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann