864 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 15. 11. 2001
Bericht
des Budgetausschusses
über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2000 (III-113 der Beilagen)
Der Bundesrechnungsabschluss enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986 idF, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresabrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des Bundesrechnungsabschlusses (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluss) wurde vom Rechnungshof angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlussrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesminister für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH unter Berücksichtigung der vom Rechnungshof veranlassten Richtigstellungen erstellt und durch die vom Rechnungshof geprüften Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.
Der vom Rechnungshof verfasste Bundesrechnungsabschluss wurde gemäß § 9 Abs. 1 RHG dem Bundesminister für Finanzen zur Stellungnahme übermittelt, wobei dieser zu den Teilziffern 3.5.3 Überwachung von Ansatzabweichungen, zweiter bis vierter Absatz, 4.2 Ansatzweise Erläuterungen zu den Ausgaben, VA-Ansätze 1/20100, 1/20107, 1/20108 und 1/20408 sowie Teilziffer 7.6 Entwicklung und Stand der Bundesschulden 1991 bis 2000 eine Stellungnahme abgab.
Der Bundesvoranschlag wurde gemäß Art. III Abs. 2 Bundesfinanzgesetz 2000 auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 3,6% erstellt.
Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Mai bis Juni 2001) belief sich das Bruttoinlandsprodukt 1999 zu laufenden Preisen auf 2 835,2 Milliarden Schilling und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (2 712,0 Milliarden Schilling) um nominelle 4,5%. Es lag damit 0,9 Prozentpunkte unter der bei der Erstellung des Bundesvoranschlags angenommenen Wachstumsrate.
Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Brutto-Inlandsprodukts von 3,3% (1999: +2,8%) lag Österreich damit im Durchschnitt der EU (EU: +3,3%). Im Vergleich: USA +5,0%, Deutschland +3,0%, Japan ±1,7% und OECD insgesamt +4,1%.
Bei der Arbeitslosenrate trat eine Besserung ein (Jahresdurchschnitt 2000: 5,8%, Jahresdurchschnitt 1999: 6,7%.
Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) stieg im vergangenen Jahr deutlich an und belief sich im Jahresdurchschnitt 2000 auf +2,3% (1999: + 0,6%).
Das Leistungsbilanzdefizit betrug im Jahr 2000 –80,9 Milliarden Schilling (1999: –85,4 Milliarden Schilling rückgerechnet) oder 2,9% des Bruttoinlandsprodukts (1999: 3,2%).
Die im § 2 Bundeshaushaltsgesetz als Ziele der Haushaltsführung und zugleich als Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes angeführten Indikatoren (hoher Beschäftigungsstand, hinreichend stabiler Geldwert, Sicherung des Wachstumspotentials sowie Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts) zeigen für 2000 gegenüber dem Vorjahr folgende Entwicklungen:
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Gegenüberstellung |
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1999 |
2000 |
BIP-Wachstum real |
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(Sicherung des Wachstumspotential) |
+2,8% |
+3,3% |
Inflationsrate |
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(durchschnittliche VPI-Entwicklung) |
+0,6% |
+2,3% |
Arbeitslosenquote *) |
6,7% |
5,8% |
Arbeitslosenquote nach EUROSTAT **) |
4,0% |
3,7% |
Unselbständig Beschäftigte |
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(„Hoher Beschäftigungsstand“) |
+1,2% |
+1,0% |
Leistungsbilanzsaldo (absolut) |
–85,4 Mrd. S |
–80,9 Mrd. S |
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Leistungsbilanzsaldo (im Verhältnis zum BIP) |
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(„Wahrung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“) |
–3,2% |
–2,9% |
*) Die österreichische Arbeitslosenquote stellt das Verhältnis vom im Jahresdurchschnitt bei den Geschäftsstelle des AMS vorgemerkten Arbeitslosen zum Arbeitskräftepotential (= unselbständige Beschäftigte laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger und vorgemerkte Arbeitslose) dar.
**) Die Arbeitslosenquote des EUROSTAT ist der Anteil an den nach den Kriterien des EUROSTAT definierten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen (Summe von Erwerbstätigen und Arbeitslosen): Diese Quote wird auf Grund des Mikrozensus und einer Befragung nach einem standardisierten Frageprogramm ermittelt (hinsichtlich der Fragestellungen und der Berechnungshinweise darf auf die Statistischen Nachrichten Nr. 5/1996, Seiten 357 ff hingewiesen werden).
Quellen der Arbeitslosenquote: Geschäftsbericht des AMS, WIFO, Statistik Österreich.
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bundesrechnungsabschluss in seiner Sitzung am 8. November 2001 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Rudolf Edlinger, Mag. Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000 im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2001 11 08
Ernst Fink Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Berichterstatter Obmann
Anlage
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2000 wird die Genehmigung erteilt.