870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 11. 2001

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 467/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die PatientInnenentschädigung nach Behandlungsfehlern

Die Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Juli 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten sollen. Solche Schlich­tungsstellen sind bei Ärztekammern errichtet, darüber hinaus können beispielsweise auch PatientInnen­anwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt, geschädigten PatientInnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen, und die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien Raum (siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder organisatorisch noch ver­fahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die große Gefahr in sich bergen, dass PatientInnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte Ver­gleichsangebote bewegt werden könnten.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 8. November 2001 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Manfred Lackner.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Kurt Grünewald, Mag. Heribert Donnerbauer, Theresia Haidlmayr und der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Der Gesundheitsausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 11 08

                              Dr. Erwin Rasinger                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann