917 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 11. 12. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (738 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Belarus werden gegenwärtig durch die Weiter­anwendung des mit der früheren Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen Abkommens vom 10. April 1981, BGBl. Nr. 411/1982, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens geregelt.

Über belarussisches Ersuchen wurden Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Abkommens aufgenommen, wobei im Jahre 1995 zwei Verhandlungsrunden stattfanden. Die endgültige Einigung über den Text erfolgte auf schriftlichem Weg im Jahre 1998. Auf Grund der Schlussfolgerungen des EU-Rates Allgemeine Angelegenheiten anlässlich der Tagung am 24./25. Februar 1997 und am 15. September 1997 wurde jedoch zunächst die Unterzeichnung zurückgestellt. Im Rahmen eines Treffens zwischen dem belarussischen Vizeaußenminister und der österreichischen Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Dezember 1999 wurde schließlich die Bereitschaft beider Seiten zur Unterzeichnung des Abkommens bekundet.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuer­rechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992.

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschluss­fassung gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuss hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Dezember 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Rudolf Edlinger, Kurt Eder, Mag. Werner Kogler, Hermann Böhacker und Günter Kiermaier sowie der Staatssekretär im Bundes­ministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Abkommens zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (738 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2001 12 05

            Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG                                             Dr. Kurt Heindl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann