940 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 11. 12. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 386/A der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der gegenständliche, am 1. März 2001 eingebrachte Antrag ist wie folgt begründet:

„Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 wurde die Besteuerung von Pensionsabfindungen neu geregelt. Dies trifft vor allem die Vorarlberger Grenzgänger. Im Gegensatz zur österreichischen Pensions­kasse ist die betriebliche Pensionskasse (BVG) zusammen mit der Alters- und Hinterbliebenenver­sicherung (AHV) in der Schweiz Bestandteil der gesetzlichen Pension und nicht freiwillig. Neben den knapp 10 000 Grenzgängern in der Schweiz sind auch rund 5 000 Grenzgänger, die täglich nach Liechtenstein pendeln, betroffen. Bislang wurden die Pensionsabfindungen, die in der Schweiz als die zweite Säule bezeichnet werden, in Österreich nur mit dem halben Steuersatz belastet. Die Begründung dafür war, dass es durch eine Pensionsabfindung zu einer Einmalzahlung anstelle eines lebenslangen Anspruchs und damit zu einer deutlich höheren Steuerlast als bei laufender Auszahlung kommt. Mit dem gegenständlichen Antrag würde die massive Verschlechterung der Altersvorsorge der zahl­reichen Grenzgänger rückgängig gemacht. Die budgetären Auswirkungen der vorgeschlagenen Novelle sind vernachlässigbar, da sich die meisten Begünstigten auf Grund der verschlechterten steuerrechtlichen Situation für die laufende Rente statt einer einmaligen Abfindung entscheiden werden.“

Der Finanzausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 5. Dezember 2001 in Verhandlung genommen.

Den Bericht für den Ausschuss erstattete die Abgeordnete Marianne Hagenhofer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Werner Kogler, Mag. Gilbert Trattner, Manfred Lackner und der Obmann des Ausschusses Dr. Kurt Heindl.

Nach einer Unterbrechnung der Sitzung hat der Finanzausschuss seine Beratungen am 7. Dezember 2001 wieder aufgenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 386/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 12 07

                           Marianne Hagenhofer                                                            Dr. Kurt Heindl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann