998 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 25. 2. 2002

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über den Antrag 437/A (E) der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation blinder Menschen in den Ländern der „Dritten Welt“

Die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent, Kolleginnen und Kollegen haben den gegen­ständlichen Entschließungsantrag am 10. Mai 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Weltweit gibt es zirka 45 Millionen blinde Menschen, die Zahl der Blinden droht bis ins Jahr 2020 auf zirka 75 Millionen anzuwachsen. Alle 5 Sekunden erblindet ein Mensch in den Ländern der „Dritten Welt“ – jede Minute ein Kind.

Bei 80 Prozent aller blinden Menschen könnte mit einfachen Mitteln Blindheit verhütet oder geheilt werden. Ein Aktionsplan, der auf Initiative der Christoffel-Blindenmission von der WHO in Zusammen­arbeit mit den führenden NGDOs erarbeitet wurde, zeigt, dass das Problem durch ein Bündel von Maßnahmen und gemeinsamen Anstrengungen bis zum Jahr 2020 gelöst werden kann.

Heilung und Prävention von Blindheit gehören zu den kosteneffizientesten Interventionen im Gesund­heitsbereich und sollten daher aus humanitären wie ökonomischen Erwägungen mit hoher Priorität verfolgt werden. Daher soll Österreich einen beispielgebenden Beitrag leisten, damit unnötige Blindheit, eine für die vorrangig betroffenen Länder humanitär wie volkswirtschaftlich beträchtliche Bürde, eliminiert werden kann.

Im Februar 1999 wurde die globale Kampagne „Vision 2020 – The Right to Sight“ durch die General­direktorin der WHO, J. H. Bundlandt, ausgerufen, deren Anliegen in Österreich von der „Österreichi­schen Initiative gegen Blindheit“ (Schirmherrschaft: Bundespräsident Dr. Thomas Klestil) vertreten werden.“

Der Aussenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sit­zung am 19. Juni 2001 in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung einstimmig beschlos­sen, diesen Entschließungsantrag dem für Fragen der Entwicklungspolitik eingesetzten Unterausschuss, dem seitens der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Christian Faul, Dr. Elisabeth Hlavac, Inge Jäger (Obfrau) und Mag. Christine Muttonen, seitens des Parlamentsklubs der Freiheit­lichen Partei Österreichs die Abgeordneten Ilse Burket, Ing. Gerhard Fallent, Evelyn Freigaßner und Dr. Gerhard Kurzmann (Obfraustellvertreter), seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volks­partei die Abgeordneten Edeltraud Gatterer, Wolfgang Großruck, Mag. Karin Hakl (Obfraustellver­treterin) und Dr. Günther Leiner sowie seitens des Parlamentsklubs der Grünen die Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Schriftführerin) angehören, zur weiteren Beratung zuzuweisen.

Der erwähnte Unterausschuss beschäftigte sich mit dem gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen vom 28. Juni 2001 und vom 5. Dezember 2001 und berichtete durch seine Obfrau dem Außenpolitischen Ausschuss in dessen Sitzung vom 14. Februar 2002.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.


Wien, 2002 02 14

                                Mag. Karin Hakl                                                                 Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann