1050/J XXI.GP
der Abgeordneten Anna Huber und Genossen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend einer
Privatisierung der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchungen und - forschung sowie die
Zusammenlegung mehrerer Institute.
Die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - forschung in Wien konnte 1997 ihr
100jähriges Bestehen feiern. Die Anstalt ist seit ihrer Gründung der Wahrung der
menschlichen Gesundheit und dem Verbraucherschutz verpflichtet, ihre Aufgabengebiete
haben sich, bedingt durch die fortschreitende Chemisierung und Technisierung unserer
Umwelt, ständig erweitert.
Gemäß Lebensmittelgesetz 1975, §43 sind die Bundesanstalten verpflichtet, innerhalb ihres
Wirkungsbereichs auf Verlangen der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten
Behörden Untersuchungen bei Waren, die das Gesetz betrifft, durchzuführen und hierüber
Gutachten zu erstellen.
Die Spaltung der Konsumentenschutzagenden in einen Lebensmittelbereich und einen
Nichtlebensmittelbereich hat bereits wesentliche Verschlechterungen für die KonsumentInnen
gebracht. Dies entspricht keineswegs den europäischen Gegebenheiten. In der Europäischen
Kommission wurden die Bereiche Gesundheit einschließlich Lebensmittel und
Konsumentenschutz - u.a. in Zusammenhang mit dem BSE - Skandal - zusammengefasst, da
sich dies als unumgänglich erwiesen hat (Generaldirektion für Gesundheit und
Verbraucherschutz). Eine weitere Verschlechterung des Konsumentenschutzes im
Lebensmittelbereich wird durch die geplante Zusammenlegung und Privatisierung bzw.
Ausgliederung verschiedener Institute von zahlreichen Experten befürchtet.
Eine Ausgliederung bzw. Privatisierung wäre notwendigerweise mit der verstärkten
Beachtung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte verbunden. Bei einer Überbetonung
betriebswirtschaftlicher Aspekte würde - so die Expertenmeinung - der Gesundheits - und
Verbraucherschutz auf der Strecke bleiben.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Planen Sie die Privatisierung bzw. die Ausgliederung der Bundesanstalten für
Lebensmitteluntersuchung und - forschung (BALUF)?
2. Planen Sie die Zusammenlegung der BALUF mit anderen Instituten?
3. Wenn ja, mit welchen und in welchem Zeitraum?
4. Wo, d.h. welcher Standort ist für die
BALUF bzw. die anderen Institute vorgesehen?
5. Wie soll nach einer Privatisierung bzw. Ausgliederung der BALUF die Zusammenarbeit
und Koordination zwischen der Sektion IX im Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten sinnvoll gestaltet werden?
6. Wer wird in Hinkunft mit der Herausgabe des österreichischen Lebensmittelbuches
betraut?
7. Wie soll nach der Privatisierung bzw. Ausgliederung der BALUF bzw. der anderen
Institute die Finanzierung, d.h. die budgetäre Bedeckung erfolgen?
8. Wird der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw. privatisierte
BALUF mit einer jährlichen Pauschalsumme finanzieren?
9. Ist geplant dass der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw.
privatisierte BALUF mit einer Pauschalsumme je Probe finanziert?
10. Wird der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw. privatisierte
BALUF durch Bezahlung der einzelnen Untersuchungsvorgänge finanzieren?
11. Wird in Aussicht genommen nach einer geplanten Privatisierung bzw. Ausgliederung
einen bestimmten Deckungsgrad durch die Untersuchung privater Proben durch die
BALUF bzw. anderer Institute zu erreichen?
12. Wenn ja in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt?
13. Ist nach einer geplanten Ausgliederung bzw. Privatisierung der BALUF bzw. nach
Zusammenlegung verschiedener Institute gewährleistet, dass damit nicht künftig der
Schwerpunkt auf die Untersuchung von privaten Proben gelegt wird und damit die für den
Gesundheits - und Verbraucherschutz so wichtigen öffentlichen Proben reduziert werden?
14. Wie werden Sie sicherstellen, dass nach einer Privatisierung bzw. Ausgliederung der
Anstalten die Angelegenheiten der Veterinärverwaltung, der Tierseuchenbekämpfung, der
Fleischhygiene und Rückstandskontrolle, der grenztierärztliche Dienst und
Warenkontrollen im Binnenmarkt der EU und gegenüber Drittstaaten, Begutachtung von
Tierarzneimitteln, fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes und
Futtermittelzusatzstoffe auch zukünftig unter diesen neuen Bedingungen, in
ausreichendem Maße gesichert sind?