1050/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Anna Huber und Genossen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend einer

Privatisierung der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchungen und  -  forschung sowie die

Zusammenlegung mehrerer Institute.

 

Die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - forschung in Wien konnte 1997 ihr

100jähriges Bestehen feiern. Die Anstalt ist seit ihrer Gründung der Wahrung der

menschlichen Gesundheit und dem Verbraucherschutz verpflichtet, ihre Aufgabengebiete

haben sich, bedingt durch die fortschreitende Chemisierung und Technisierung unserer

Umwelt, ständig erweitert.

 

Gemäß Lebensmittelgesetz 1975, §43 sind die Bundesanstalten verpflichtet, innerhalb ihres

Wirkungsbereichs auf Verlangen der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten

Behörden Untersuchungen bei Waren, die das Gesetz betrifft, durchzuführen und hierüber

Gutachten zu erstellen.

 

Die Spaltung der Konsumentenschutzagenden in einen Lebensmittelbereich und einen

Nichtlebensmittelbereich hat bereits wesentliche Verschlechterungen für die KonsumentInnen

gebracht. Dies entspricht keineswegs den europäischen Gegebenheiten. In der Europäischen

Kommission wurden die Bereiche Gesundheit einschließlich Lebensmittel und

Konsumentenschutz - u.a. in Zusammenhang mit dem BSE - Skandal - zusammengefasst, da

sich dies als unumgänglich erwiesen hat (Generaldirektion für Gesundheit und

Verbraucherschutz). Eine weitere Verschlechterung des Konsumentenschutzes im

Lebensmittelbereich wird durch die geplante Zusammenlegung und Privatisierung bzw.

Ausgliederung verschiedener Institute von zahlreichen Experten befürchtet.

 

Eine Ausgliederung bzw. Privatisierung wäre notwendigerweise mit der verstärkten

Beachtung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte verbunden. Bei einer Überbetonung

betriebswirtschaftlicher Aspekte würde - so die Expertenmeinung - der Gesundheits - und

Verbraucherschutz auf der Strecke bleiben.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Planen Sie die Privatisierung bzw. die Ausgliederung der Bundesanstalten für

    Lebensmitteluntersuchung und - forschung (BALUF)?

 

2. Planen Sie die Zusammenlegung der BALUF mit anderen Instituten?

 

3. Wenn ja, mit welchen und in welchem Zeitraum?

 

4. Wo, d.h. welcher Standort ist für die BALUF bzw. die anderen Institute vorgesehen?

5. Wie soll nach einer Privatisierung bzw. Ausgliederung der BALUF die Zusammenarbeit

    und Koordination zwischen der Sektion IX im Bundesministerium für soziale Sicherheit

    und Generationen und den Lebensmitteluntersuchungsanstalten sinnvoll gestaltet werden?

 

6. Wer wird in Hinkunft mit der Herausgabe des österreichischen Lebensmittelbuches

    betraut?

 

7. Wie soll nach der Privatisierung bzw. Ausgliederung der BALUF bzw. der anderen

    Institute die Finanzierung, d.h. die budgetäre Bedeckung erfolgen?

 

8. Wird der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw. privatisierte

    BALUF mit einer jährlichen Pauschalsumme finanzieren?

 

9. Ist geplant dass der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw.

    privatisierte BALUF mit einer Pauschalsumme je Probe finanziert?

 

10. Wird der Bund oder das zuständige Ministerium die ausgegliederte bzw. privatisierte

      BALUF durch Bezahlung der einzelnen Untersuchungsvorgänge finanzieren?

 

11. Wird in Aussicht genommen nach einer geplanten Privatisierung bzw. Ausgliederung

      einen bestimmten Deckungsgrad durch die Untersuchung privater Proben durch die

      BALUF bzw. anderer Institute zu erreichen?

 

12. Wenn ja in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt?

 

13. Ist nach einer geplanten Ausgliederung bzw. Privatisierung der BALUF bzw. nach

      Zusammenlegung verschiedener Institute gewährleistet, dass damit nicht künftig der

      Schwerpunkt auf die Untersuchung von privaten Proben gelegt wird und damit die für den

      Gesundheits - und Verbraucherschutz so wichtigen öffentlichen Proben reduziert werden?

 

14. Wie werden Sie sicherstellen, dass nach einer Privatisierung bzw. Ausgliederung der

      Anstalten die Angelegenheiten der Veterinärverwaltung, der Tierseuchenbekämpfung, der

      Fleischhygiene und Rückstandskontrolle, der grenztierärztliche Dienst und

      Warenkontrollen im Binnenmarkt der EU und gegenüber Drittstaaten, Begutachtung von

      Tierarzneimitteln, fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes und

      Futtermittelzusatzstoffe auch zukünftig unter diesen neuen Bedingungen, in

      ausreichendem Maße gesichert sind?