1051/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Katharina Pfeffer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Todesfälle beim Bundesheer

 

Aus bedauerlicherweise aktuellem Anlass (Grenzdrama in Halbturn, wo zwei Soldaten zu

Tode kamen) ist es erforderlich, sich rasch der Problematik von Todesfällen beim

Bundesheer anzunehmen. Schon in der Budgetdebatte zum Kapitel Landesverteidigung im

Mai 2000 und in Presseaussendungen - ebenfalls in diesem Jahr - wurde ausführlich darauf

hingewiesen. Die derzeitige Regierung aber tabuisiert das Thema Selbstmord und

Todesfälle beim österreichischen Bundesheer weiterhin. Weder unter ÖVP - Führung, noch

unter derzeitiger FPÖ - Führung wurden bisher im zuständigen Ministerium dazu

ausreichende Maßnahmen ergriffen, um Abhilfe zu schaffen oder dem Thema eine

öffentliche Transparenz zu geben.

Parlamentarische Anfragen aus dem Jahre 1993,1996 und 1998 wurden sehr oberflächlich

bis gar nicht beantwortet. Allein schon die Tatsache, dass diesbezügliche parlamentarische

Anfragen ähnlichen Inhaltes bereits seit vielen Jahren immer wieder gestellt werden, ist ein

Zeichen dafür, wie wenig Bereitschaft Seitens der Regierung zur Information des Parlaments

bzw. der Öffentlichkeit gegeben ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

1) In der Anfragebeantwortung 4925/AB der XX. GP wird von Ihrem Ressort darauf

     hingewiesen, dass Mitte 1998 eine vom Bundesminister für Landesverteidigung

     „eingesetzte Arbeitsgruppe diesen Themenbereich (Selbstmordfälle beim Bundesheer,

     Anm.) analysiert und Schlußfolgerungen bzw. Empfehlungen erarbeitet.“

     a) In welchem Zeitraum war diese Arbeitsgruppe aktiv?

     b) Wie oft hat sie sich zusammengesetzt?

c) Wer ist in welcher Funktion in diese Arbeitsgruppe delegiert bzw. nominiert worden?

d) Gibt es einen Bericht oder Zwischenbericht über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe?

e) Wie sehen die Ergebnisse im Detail aus?

f) Sind Initiativen auf Grund dieser Ergebnisse vom Bundesministerium für

    Landesverteidigung gesetzt worden?

 

2) Was sind die konkreten Aufgaben des Heerespsychologischen Dienstes, der im

     Zusammenhang mit Todesfällen immer wieder genannt wird?

 

3) Gibt es über dessen Arbeit Berichte oder Informationen?

     a) Wenn ja: wann wurde der letzte Bericht erstellt?

     b) Wem ist dieser zugänglich und wo ist dieser erhältlich?

 

4) Zu wievielen Todesfällen kam es in den letzten 10 Jahren bei Präsenzdienern und

    sonstigen Heeresangehörigen (kaderpersonal etc.) (bitte getrennt aufschlüsseln und

    nach Jahren)?

 

5) Wieviele davon waren Unfälle mit Todesfolge?

 

6) Wieviele davon waren Selbstmorde?

 

7) Wieviele Unfälle gab es bei Präsenzdienern und sonstigen Heeresangehörigen in den

     letzten 10 Jahren auf dem Weg von und zu den Kasernen (bitte getrennt aufschlüsseln

     und nach Jahren)?

     a) Wieviele davon mit Todesfolge?

     b) Bei wievielen Verunfallten wurden Alkohol oder Drogen festgestellt?

 

8) Wie oft wurden in den letzten 10 Jahren Untersuchungskommissionen zu oben

    genannten Fällen (Frage 4 und 5) eingesetzt?

 

9) Was geschieht mit den Ergebnissen der Untersuchungskommissionen?

 

10) Werden zu diesen Untersuchungen auch unabhängige Gutachten bzw. GutachterInnen

       hinzugezogen?

       a) Wenn ja, wie oft und in welchen Fällen ist dies bereits durchgeführt worden?

 

11) Werden Personen mit nicht - tödlichem Unfall nachbetreut?

       a) Wenn ja, in welcher Form und wie lange?

 

12) Wie sieht die Nachbehandlung für angehörige, Kameraden oder Vorgesetzte im Detail

       aus?

       a) Bei den Unfällen mit Todesfolge?

      b) Bei den Wegunfällen von und zur Kaserne?

      c) Bei den Selbstmorden?

13) Werden Präventivmaßnahmen angewendet?

      a) Wenn ja: welche?

      b) Wenn nein: warum nicht?

 

14) Welche psychologische Ausbildung erfahren Präsenzdiener vor ihrem Grenzeinsatz

       und im Rahmen des Einsatzes selbst, damit sie den psychischen Druck leichter

       bewältigen, der durch ihre Aufgabe entsteht?

       a) Wenn sie keine erhalten: gedenken Sie, psychologische Schulungen und

       regelmäßige Supervisionen für Assistenzsoldaten, die unter besonders belastenden

      Umständen agieren müssen, einzuführen?

 

15) Welche psychologische Betreuung erhalten Heeresangehörige im Grenzeinsatz oder

       generell, um Streßsituationen, Überforderungen und Ähnliches zu bewältigen?

 

16) Werden - neben einer allfälligen psychologischen Ausbildung oder Betreuung - weitere

      Maßnahmen gesetzt werden, um die schwierigen Arbeitsbedingungen von

      Heeresangehörigen, die am Assistenzeinsatz teilnehmen, zu verbessern?