1286/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Kündigung eines behinderten Mitarbeiters im Ministerbüro

 

 

Kurz nach Ihrem Amtsantritt als Sozialministerin haben Sie bei verschiedenen

Gelegenheiten auf die Anstellung eines behinderten Mitarbeiters, den Sie als Ihren

persönlichen Referenten für Behindertenfragen bezeichneten, hingewiesen.

Nun ist, Medienberichten zufolge, dieser behinderte Mitarbeiter der bekannt hohen

MitarbeiterInnenfluktuation in Ihrem Ministerbüro zum Opfer gefallen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Was ist der Grund für das Ausscheiden Ihres Behindertenreferenten?

 

2) Wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes

    eingehalten?

 

3) Die Anstellung eines behinderten Mitarbeiters als persönlichen Referenten für

    Behindertenfragen hätte Vorbildwirkung für andere Ministerien haben können.

    Warum haben Sie auf diese Vorbildwirkung verzichtet?

 

3) Wie hoch ist die Anzahl der MitarbeiterInnen, die seit Ihrem Amtantritt das

    Ministerbüro wieder verlassen haben, wieviele waren davon nichtbehindert und

    wieviele behindert?

 

4) Planen Sie die neuerliche Anstellung eines behinderten Mitarbeiters als

    Referent für Behindertenfragen in Ihrem Büro?

    Wenn ja, wann?

    Wenn nein, warum nicht?