1286/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Kündigung eines behinderten Mitarbeiters im Ministerbüro
Kurz nach Ihrem Amtsantritt als Sozialministerin haben Sie bei verschiedenen
Gelegenheiten auf die Anstellung eines behinderten Mitarbeiters, den Sie als Ihren
persönlichen Referenten für Behindertenfragen bezeichneten, hingewiesen.
Nun ist, Medienberichten zufolge, dieser behinderte Mitarbeiter der bekannt hohen
MitarbeiterInnenfluktuation in Ihrem Ministerbüro zum Opfer gefallen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Was ist der Grund für das Ausscheiden Ihres Behindertenreferenten?
2) Wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes
eingehalten?
3) Die Anstellung eines behinderten Mitarbeiters als persönlichen Referenten für
Behindertenfragen hätte Vorbildwirkung für andere Ministerien haben können.
Warum haben Sie auf diese Vorbildwirkung verzichtet?
3) Wie hoch ist die Anzahl der MitarbeiterInnen, die seit Ihrem Amtantritt das
Ministerbüro wieder verlassen haben, wieviele waren davon nichtbehindert und
wieviele behindert?
4) Planen Sie die neuerliche Anstellung eines behinderten Mitarbeiters als
Referent für Behindertenfragen in Ihrem Büro?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?