143/J XXI.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Immobilien und Mobilien des AMS
Bei der mit 1. Juli 1994 durchgeführten Ausgliederung des AMS wurden eine Reihe von
Immobilien und Mobilien an das AMS übergeben, welche in der Beilage gemäß den
seinerzeitigen Anlagen angeführt sind.
In der seinerzeitigen Behandlung dieser Materie im parlamentarischen Sozialausschuß
verwies der damalige Minister Hesoun darauf, dass das AMS „ein riesiges Vermögen
zugesprochen bekommt“ mit einem Wert von etwa 5 Milliarden und dem gegenüber für
etwaig notwendige Reparatur - und Adaptierungsmaßnahmen nur etwa 100 Millionen stehen
würden. Laut Hesoun damals „ ein gutes Geschäft“.
Die Beantwortung unserer Anfrage (2049/AB) vom April 1997 verwies auf die Möglichkeit
des AMS geeignete Objekte zur zeitgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben zu kaufen oder
anzumieten. Damals wurde aus sachlichen und budgetären gründen die Anmietung als
prioritär dargestellt.
Des weiteren ist einem Standard - Artikel vom 27. November zu entnehmen, dass ein dem
AMS im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung übergebenes Gebäude verkauft
wurde oder werden soll.
Im gleichen Artikel wird auch auf riskante Formen der Geldveranlagung durch das AMS
hingewiesen. Dabei wird auch Herbert Böhm mit der Aussage zitiert, „daß es höchst an der
Zeit wäre, dass auch ins AMS moderne Instrumente der Geldveranlagung Einzug hielten“.
Dies halten wir mit den Geldern der Arbeitslosen für eine äußerst bedenkliche Einstellung.
Da nun die Funktionsperioden der führenden Organe auslaufen und deren Umgang mit dem
vorhandenen Vermögen unter vielen anderen Gesichtspunkten sicherlich auch ein
wesentliches Kriterium zur Bewertung ihrer bisherigen Tätigkeit ist,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
Betreffend Geldveranlagung:
1. Ist das AMS berechtigt, riskante Geldveranlagungsformen durchzuführen?
Wenn ja, mit welcher
Risikolimitierung?
Wenn nein, welche Konsequenzen erfolgten seitens des Ministeriums als
Aufsichtsbehörde betreffend der Veranlagung in Geldmarktfonds?
2. Wie hoch waren bisher jeweils die Gewinne und Verluste der einzelnen
Geldtransaktionen, die von den bisher üblichen Termingeldveranlagungen abwichen?
3. Werden Sie in geeigneter Form sicherstellen, dass in Zukunft Risikoveranlagungen mit
Geldern der Arbeitslosen unterbunden werden?
Betreffend alle übertragenen bzw. zwischenzeitlich dazugekommenen Werte:
4. Wie hoch war der tatsächliche Wert aller dem AMS übertragenen Werte zum Stichtag
der Übertragung, aufgegliedert nach den einzelnen angeführten Objekte?
5. Wie hoch ist der Wert derzeit noch?
6. Welche Wertberichtigungen wurden zwischenzeitlich wann, aus welchen Gründen und
in welcher Höhe vorgenommen?
7. Welche Objekte wurden seit der Ausgliederung ausgeschieden und zu welchen
Bedingungen bzw. Verkaufserlösen?
8. Welche Objekte wurden zwischenzeitlich angemietet bzw. angekauft und wie hoch
belaufen sich die Miet - , Leasing - oder Kaufkosten (Aktualisierung der
Anfragebeantwortung aus 1997)?
Die in der Anlage aufgelisteten Bundesgebäude betreffend:
9. Welche der aufgelisteten Immobilien befinden sich noch in vollem Umfang im Besitz des
AMS?
10. Welcher Verwendung sind sie jeweils zugeführt?
11. Wie hoch sind die jeweils angefallenen Adaptierungs - beziehungsweise Reparaturkosten
die für die einzelnen Immobilien bisher angefallen sind?
12. Wie hoch sind die Erlöse die aus eventueller Vermietung, Verpachtung oder sonstigem
angefallen sind (bei wem, Bund oder Land)?
13. Was ist der Status jener beiden Gebäude , bei denen in der Auflistung angeführt wurde,
daß der Bau erst 1994 begonnen werden soll?
14. Was ist der Status jener beiden Objekte, welche 1994 nach Umzug in Mietobjekte
aufgegeben werden sollten?
15. Welche Objekte wurden zwischenzeitlich veräussert?
16. Zu welchem Zeitpunkt und an wen wurden sie
jeweils veräussert?
17. Wie hoch war der jeweilige Erlös aus dieser Transaktion und welcher Verwendung
wurde der Erlös zugeführt?
18. Wie und wo wurde der Erlös veranlagt?
19. Gab es in diesem Zusammenhang Transaktion, welche nicht ausschließlich in Österreich
durchgeführt wurden, wenn ja welche und mit welcher Begründung?
20. Wurden vor den Verkäufen Schätzgutachten erstellt, wenn ja wie hoch beliefen sich die
Kosten für diese Gutachten, wie viel Gutachten pro Objekt wurden erstellt, und in
welcher Weise wichen die erzielten Erlöse von der Höhe der Gutachten ab?
21. In welcher weise wurden die Ergebnisse dieser Gutachten für die Entscheidungen der
Organe des AMS verwandt?
22. Wurden im Zusammenhang mit den Verkäufen Provisionen bezahlt, wenn ja, aus
welchem Grund, an wen und in welcher Höhe?
23. Fielen im Zusammenhang mit den Verkäufen Maklergebühren oder sonstige direkt den
Transaktionen zuordenbare Kosten an, wenn ja in welcher Höhe und an wen, in welcher
Funktion?
24. Wurde der Bauausschuß des Verwaltungsrates mit allen Immobilientransaktionen
informiert, wenn ja mit welchen Konsequenzen, wenn nein, warum nicht?
25. Wurden die jeweiligen Transaktionen von den jeweils betroffenen Landesorganisationen
alleine, von der Bundesorganisation alleine, oder von beiden gemeinsam durchgeführt
und wer war jeweils federführend?
26. Durch welche Objekte wurden verkaufte Objekte ersetzt?
27. Wie hoch waren die Kosten dafür?
28. Wie hoch ist die Kostendifferenz gegenüber der vorherigen Unterbringung?
29. Wie ist jeweils die Begründung für die Erfordernis einer derartigen Veränderung?
Die in der Anlage aufgelisteten Pkws, Kombis und Transporter betreffend:
30. Welche der angeführten Automobile sind noch im Besitz des AMS?
31. Welche neuen, mit welchem Wert und zu welchem Zeitpunkt sind dazugekommen?
32. Wie hoch waren die Erlöse für die zwischenzeitlich verkauften Automobile?
33. An wen wurden die ausgeschiedenen Automobile verkauft, bei Verkauf an
Privatpersonen Angabe der Verkaufserlöse ?
34. In der angeführten Liste gibt es 10 Pkws bzw. Kombis, die seinerzeit mit einem „km -
Stand 0“ übergeben wurden - wieso wurden offensichtlich noch kurz vor Übergabe
Automobile angeschafft, die für den Bund offensichtlich nur den Zweck hatten
„übergeben zu werden“ und wem wurden diese Automobile zur Verfügung gestellt?
Die Anlage, Auszug aus 1555 der Beilagen, konnte nicht gescannt werden !!!