143/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Immobilien und Mobilien des AMS

 

Bei der mit 1. Juli 1994 durchgeführten Ausgliederung des AMS wurden eine Reihe von

Immobilien und Mobilien an das AMS übergeben, welche in der Beilage gemäß den

seinerzeitigen Anlagen angeführt sind.

In der seinerzeitigen Behandlung dieser Materie im parlamentarischen Sozialausschuß

verwies der damalige Minister Hesoun darauf, dass das AMS „ein riesiges Vermögen

zugesprochen bekommt“ mit einem Wert von etwa 5 Milliarden und dem gegenüber für

etwaig notwendige Reparatur -  und Adaptierungsmaßnahmen nur etwa 100 Millionen stehen

würden. Laut Hesoun damals „ ein gutes Geschäft“.

Die Beantwortung unserer Anfrage (2049/AB) vom April 1997 verwies auf die Möglichkeit

des AMS geeignete Objekte zur zeitgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben zu kaufen oder

anzumieten. Damals wurde aus sachlichen und budgetären gründen die Anmietung als

prioritär dargestellt.

 

Des weiteren ist einem Standard - Artikel vom 27. November zu entnehmen, dass ein dem

AMS im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung übergebenes Gebäude verkauft

wurde oder werden soll.

 

Im gleichen Artikel wird auch auf riskante Formen der Geldveranlagung durch das AMS

hingewiesen. Dabei wird auch Herbert Böhm mit der Aussage zitiert, „daß es höchst an der

Zeit wäre, dass auch ins AMS moderne Instrumente der Geldveranlagung Einzug hielten“.

Dies halten wir mit den Geldern der Arbeitslosen für eine äußerst bedenkliche Einstellung.

 

Da nun die Funktionsperioden der führenden Organe auslaufen und deren Umgang mit dem

vorhandenen Vermögen unter vielen anderen Gesichtspunkten sicherlich auch ein

wesentliches Kriterium zur Bewertung ihrer bisherigen Tätigkeit ist,

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE:

 

Betreffend Geldveranlagung:

 

1. Ist das AMS berechtigt, riskante Geldveranlagungsformen durchzuführen?

     Wenn ja, mit welcher Risikolimitierung?

Wenn nein, welche Konsequenzen erfolgten seitens des Ministeriums als

Aufsichtsbehörde betreffend der Veranlagung in Geldmarktfonds?

 

2. Wie hoch waren bisher jeweils die Gewinne und Verluste der einzelnen

     Geldtransaktionen, die von den bisher üblichen Termingeldveranlagungen abwichen?

 

3. Werden Sie in geeigneter Form sicherstellen, dass in Zukunft Risikoveranlagungen mit

     Geldern der Arbeitslosen unterbunden werden?

 

Betreffend alle übertragenen bzw. zwischenzeitlich dazugekommenen Werte:

 

4. Wie hoch war der tatsächliche Wert aller dem AMS übertragenen Werte zum Stichtag

    der Übertragung, aufgegliedert nach den einzelnen angeführten Objekte?

 

5. Wie hoch ist der Wert derzeit noch?

 

6. Welche Wertberichtigungen wurden zwischenzeitlich wann, aus welchen Gründen und

     in welcher Höhe vorgenommen?

 

7. Welche Objekte wurden seit der Ausgliederung ausgeschieden und zu welchen

     Bedingungen bzw. Verkaufserlösen?

 

8. Welche Objekte wurden zwischenzeitlich angemietet bzw. angekauft und wie hoch

     belaufen sich die Miet - , Leasing -  oder Kaufkosten (Aktualisierung der

     Anfragebeantwortung aus 1997)?

 

 

Die in der Anlage aufgelisteten Bundesgebäude betreffend:

 

9. Welche der aufgelisteten Immobilien befinden sich noch in vollem Umfang im Besitz des

     AMS?

 

10. Welcher Verwendung sind sie jeweils zugeführt?

 

11. Wie hoch sind die jeweils angefallenen Adaptierungs -  beziehungsweise Reparaturkosten

       die für die einzelnen Immobilien bisher angefallen sind?

 

12. Wie hoch sind die Erlöse die aus eventueller Vermietung, Verpachtung oder sonstigem

       angefallen sind (bei wem, Bund oder Land)?

 

13. Was ist der Status jener beiden Gebäude , bei denen in der Auflistung angeführt wurde,

       daß der Bau erst 1994 begonnen werden soll?

 

14. Was ist der Status jener beiden Objekte, welche 1994 nach Umzug in Mietobjekte

       aufgegeben werden sollten?

 

15. Welche Objekte wurden zwischenzeitlich veräussert?

 

16. Zu welchem Zeitpunkt und an wen wurden sie jeweils veräussert?

17. Wie hoch war der jeweilige Erlös aus dieser Transaktion und welcher Verwendung

       wurde der Erlös zugeführt?

 

18. Wie und wo wurde der Erlös veranlagt?

 

19. Gab es in diesem Zusammenhang Transaktion, welche nicht ausschließlich in Österreich

       durchgeführt wurden, wenn ja welche und mit welcher Begründung?

 

20. Wurden vor den Verkäufen Schätzgutachten erstellt, wenn ja wie hoch beliefen sich die

       Kosten für diese Gutachten, wie viel Gutachten pro Objekt wurden erstellt, und in

       welcher Weise wichen die erzielten Erlöse von der Höhe der Gutachten ab?

 

21. In welcher weise wurden die Ergebnisse dieser Gutachten für die Entscheidungen der

      Organe des AMS verwandt?

 

22. Wurden im Zusammenhang mit den Verkäufen Provisionen bezahlt, wenn ja, aus

      welchem Grund, an wen und in welcher Höhe?

 

23. Fielen im Zusammenhang mit den Verkäufen Maklergebühren oder sonstige direkt den

       Transaktionen zuordenbare Kosten an, wenn ja in welcher Höhe und an wen, in welcher

       Funktion?

 

24. Wurde der Bauausschuß des Verwaltungsrates mit allen Immobilientransaktionen

       informiert, wenn ja mit welchen Konsequenzen, wenn nein, warum nicht?

 

25. Wurden die jeweiligen Transaktionen von den jeweils betroffenen Landesorganisationen

       alleine, von der Bundesorganisation alleine, oder von beiden gemeinsam durchgeführt

       und wer war jeweils federführend?

 

26. Durch welche Objekte wurden verkaufte Objekte ersetzt?

 

27. Wie hoch waren die Kosten dafür?

 

28. Wie hoch ist die Kostendifferenz gegenüber der vorherigen Unterbringung?

 

29. Wie ist jeweils die Begründung für die Erfordernis einer derartigen Veränderung?

 

Die in der Anlage aufgelisteten Pkws, Kombis und Transporter betreffend:

 

30. Welche der angeführten Automobile sind noch im Besitz des AMS?

 

31. Welche neuen, mit welchem Wert und zu welchem Zeitpunkt sind dazugekommen?

 

32. Wie hoch waren die Erlöse für die zwischenzeitlich verkauften Automobile?

 

33. An wen wurden die ausgeschiedenen Automobile verkauft, bei Verkauf an

       Privatpersonen Angabe der Verkaufserlöse ?

34. In der angeführten Liste gibt es 10 Pkws bzw. Kombis, die seinerzeit mit einem „km -

       Stand 0“ übergeben wurden - wieso wurden offensichtlich noch kurz vor Übergabe

       Automobile angeschafft, die für den Bund offensichtlich nur den Zweck hatten

       „übergeben zu werden“ und wem wurden diese Automobile zur Verfügung gestellt?

 

 

Die Anlage, Auszug aus 1555 der Beilagen, konnte nicht gescannt werden !!!