1508/J XXI.GP

Eingelangt am:

22.11.2000

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Heinzl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Das Land Niederösterreich plant die NÖ Siedlungswasserbau GesmbH

(NÖSIWAG) zu privatisieren.

Wie aus Pressemeldungen zu erfahren ist, ist derzeit ein Verkauf an die EVN AG

geplant. Es gab bereits Bestrebungen von Regierungsseite, das Verfassungsgesetz,

welches einen Mehrheitsanteil des Landes Niederösterreich an der EVN AG

vorschreibt, aufzuheben (siehe 253/A XXI.GP Antrag der Abgeordneten Dipl. - Ing.

Thomas Prinzhorn, Karl - Heinz Kopf und Kollegen)

 

Im Lichte dieser Umstände stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.  Welche Geldflüsse fanden bisher, auf direktem oder indirektem Weg (z.B. über die

Kommunalkredit AG) zwischen Ihrem Ressort (und denen ihrer Vorgänger) und der

NÖSIWAG seit Gründung dieser Gesellschaft statt?

 

2.  Wie hoch waren insbesondere die nicht rückzahlbaren Förderungen?

 

3.  Wie hoch ist die Gesamtsumme aller an die NÖSIWAG

vergebenen Geldmittel des Bundes?

 

4.  Welche Kontrollmechanismen gibt es derzeit zur Sicherstellung der Versorgung der

betroffenen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser durch private

Versorger?

 

5.  Gibt es derzeit gesetzliche Regelungen, die den Vorrang der Versorgung der

betroffenen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem und gleichzeitig günstigem

Trinkwasser vor den wirtschaftlichen Interessen von privaten Wasserversorgern

regeln?

 

6.  Sind Sie der Meinung, daß die Versorgung durch private Trinkwasserversorger

gleichzeitig die folgenden Ziele erreichen kann:

- Trinkwasserpreise, die real nicht über denen der öffentlichen Versorger liegen

- eine Wasserqualität, die den derzeitigen strengen Regelungen entspricht und

- die zusätzliche Erfüllung der Gewinnvorstellung der privaten Wasserversorger?

 

7.  Wenn ja, was bringt Sie zu dieser Auffassung?

 

8.  Sind sie der Meinung, daß ein von wirtschaftlichen Interessen getriebenes

Unternehmen die lebensnotwendigen Interessen der Bevölkerung ebensogut

wahrnehmen kann wie öffentliche Versorger, die der politischen Kontrolle der

Bevölkerung unterworfen sind?

 

9.  Welche Handhabe gibt es für die betroffene Bevölkerung derzeit, wenn ein privater

Versorger seine wirtschaftlichen Interessen vor die lebensnotwendigen und

wirtschaftlichen der versorgten Bevölkerung stellt?

 

10.  Sind Sie nicht auch der Meinung, daß die schlechten Erfahrungen der britischen

Bevölkerung, die unter höheren Wasserpreisen und schlechterer Wasserqualität nach

der Privatisierung der Wasserversorgung zu leiden hat, uns ein mahnendes Beispiel

geben sollten?