2086/J XXI.GP
Eingelangt am: 5.3.2001
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verletzung der Bannmeile bezüglich Sitzungen des Wiener Landtages
Seit Angelobung der neuen Bundesregierung kommt es regelmäßig zu Demonstrationen
von Regierungsgegnern. Diese zum Großteil nicht gesetzeskonform angezeigten
Versammlungen, bei denen es auch regelmäßig zu Gesetzesbrüchen kommt, fanden
auch immer wieder an Tagen statt, an denen der Nationalrat oder der Bundesrat tagte.
Paragraph 7 des Versammlungsgesetzes normiert aber auch, daß während ein Landtag
versammelt ist, im Umkreis von 300 Metern von seinem Sitz keine Versammlung unter
freiem Himmel stattfinden darf (Bannmeile).
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.) Kam es - seit Angelobung der neuen Bundesregierung - während einer Sitzung
des Wiener Landtages zu Versammlungen?
Wenn ja, an welchen Tagen und kam es dabei zur Verletzung der sog.
"Bannmeile“?
2.) Kam es - seit Angelobung der neuen Bundesregierung - während einer Sitzung
eines Landtages in den anderen Bundesländern zu Versammlungen?
Wenn ja, an welchen Tagen, in welchen Bundesländern und kam es dabei zur
Verletzung der jeweiligen ,,Bannmeile“?
3.) Welches Areal genau umfaßt die gem. § 7 Versammlungsgesetz normierte
,,Bannmeile“ von 300 m um das Wiener Rathaus?
4.) Welches Areal genau umfaßt die gem. § 7 Versammlungsgesetz normierte
,,Bannmeile“ von 300 m um die jeweiligen Landtage in den anderen
Bundesländern?