2086/J XXI.GP

Eingelangt am: 5.3.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jung

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verletzung der Bannmeile bezüglich Sitzungen des Wiener Landtages

 

Seit Angelobung der neuen Bundesregierung kommt es regelmäßig zu Demonstrationen

von Regierungsgegnern. Diese zum Großteil nicht gesetzeskonform angezeigten

Versammlungen, bei denen es auch regelmäßig zu Gesetzesbrüchen kommt, fanden

auch immer wieder an Tagen statt, an denen der Nationalrat oder der Bundesrat tagte.

 

Paragraph 7 des Versammlungsgesetzes normiert aber auch, daß während ein Landtag

versammelt ist, im Umkreis von 300 Metern von seinem Sitz keine Versammlung unter

freiem Himmel stattfinden darf (Bannmeile).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.) Kam es - seit Angelobung der neuen Bundesregierung - während einer Sitzung

      des Wiener Landtages zu Versammlungen?

      Wenn ja, an welchen Tagen und kam es dabei zur Verletzung der sog.

      "Bannmeile“?

 

2.) Kam es - seit Angelobung der neuen Bundesregierung - während einer Sitzung

       eines Landtages in den anderen Bundesländern zu Versammlungen?

       Wenn ja, an welchen Tagen, in welchen Bundesländern und kam es dabei zur

       Verletzung der jeweiligen ,,Bannmeile“?

 

3.) Welches Areal genau umfaßt die gem. § 7 Versammlungsgesetz normierte

      ,,Bannmeile“ von 300 m um das Wiener Rathaus?

 

4.) Welches Areal genau umfaßt die gem. § 7 Versammlungsgesetz normierte

      ,,Bannmeile“ von 300 m um die jeweiligen Landtage in den anderen

      Bundesländern?