2099/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2001
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend unternehmensbezogene Förderungen
Durch die im Vorjahr von den Regierungsparteien beschlossene Änderung des
Arbeitsmarktpolitik - Finanzierungsgesetzes (AMPFG) werden seit 01.01.2001 die
Einnahmen im Rahmen der Gebarung Arbeitsmarktpolitik auch für die Ausgaben der
unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung nach dem AMFG verwendet.
Gemäß § 6 Abs. 7 AMPFG hat das Arbeitsmarktservice dem Bund für die Zwecke
der unternehmensbezogenen Förderung im Jahr 2001 insgesamt 465 Millionen
Schilling und weiters jährlich 300 Millionen Schilling zu überweisen.
Mit dieser Dotierung aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung sollen die
Ministergeschenke an Betriebe offensichtlich ausgebaut werden. Eine inhaltliche
Debatte über die Sinnhaftigkeit dieser Betriebssubventionen war nicht möglich.
Über diese Beihilfen nach dem AMFG, die bis zum ersten Quartal 2000 vom
Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und seither vom Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit gewährt werden, gibt es keine ausreichende Transparenz.
Auch die Beantwortung der Anfrage des Abg. Werner Kogler im Budgetauschuß vom
November (Nr. 417/JBA) läßt ein übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung
dieses Bereichs der unternehmensbezogenen Förderungspolitik vermissen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurden unternehmensbezogene Förderungen nach dem AMFG
seit 1995 bis einschließlich März 2001 jeweils bewilligt? (aufgegliedert jeweils
nach den Beihilfenempfängern, den Beihilfetiteln (§ 27a AMFG, § 35a AMFG und
§ 51a AMFG) und jeweils nach den Beihilfenformen (Zuschüsse,
Zinsenzuschüsse, Darlehen Haftungsübernahmen))?
2. In welcher Höhe wurden unternehmensbezogene Förderungen nach dem AMFG
seit 1995 bis einschließlich März 2001 jeweils ausbezahlt? (aufgegliedert jeweils
nach den Beihilfenempfängern, den Beihilfetiteln (§ 27a AMFG, § 35a AMFG und
§ 51a AMFG) und jeweils nach den Beihilfenformen (Zuschüsse,
Zinsenzuschüsse, Darlehen Haftungsübernahmen))?
3. Wie hoch sind die jeweiligen künftigen Zahlungsverpflichtungen an
unternehmensbezogenen Förderungen? (aufgegliedert jeweils nach den
Beihilfenempfängern, den Beihilfetiteln (§ 27a AMFG, § 35a AMFG und § 51a
AMFG) und jeweils nach den Beihilfenformen (Zuschüsse, Zinsenzuschüsse,
Darlehen Haftungsübernahmen))?
4. Welche im AMFG vorgesehenen Richtlinien waren für die jeweilige Entscheidung
maßgebend? (die jeweils gültigen Richtlinien bitte der Beantwortung beilegen)
5. Sind die angewendeten Beihilfenregelungen, insbesondere die Beihilfen gemäß
§ 51a AMFG und die Haftungsüberahmen des Bundesministers für Finanzen mit
dem EU - Beihilfenrecht bezüglich der staatlichen Beihilfen vereinbar? Wenn ja, mit
welcher Begründung?
6. Wie wurde im jeweiligen Beihilfenfall geprüft, ob es sich nicht alleinig um
Mitnahmeeffekte durch Unternehmer handelt?
7. Welche Informationen über die Förderungsempfänger sind bezüglich der
jeweiligen Unternehmenseigentümer zum Zeitpunkt der Bewilligung der Beihilfen
vorgelegen? (die jeweiligen Angaben bitte anführen bzw. der Beantwortung
beilegen)
8. Unter welchen arbeitspolitischen Auflagen (Beschäftigungsverpflichtung, etc.)
wurden die jeweiligen Beihilfen gewährt?
9. Wurde im jeweiligen Fall die Erfüllung des Beihilfenzweckes überprüft bzw.
evaluiert?
10. Wurden im Falle der Nichteinhaltung von Auflagen Änderungen des
Förderungsvertrages vorgenommen oder rechtliche Schritte (Rückforderungen,
etc.) eingeleitet?
11. Welche Beihilfenfälle wurden seit dem 01.04.2000 im Einvernehmen mit dem
nunmehrigen Bundesminister für Finanzen genehmigt?
12. Bei welchen Beihilfenfällen wurden seit dem 01.04.2000 vom nunmehrigen
Bundesminister für Finanzen von der im AMFG angeführte Ermächtigung,
Beihilfen in Form von Haftungsübernahmen zu gewähren, Gebrauch gemacht?
13. Wurde seit 1995 bis einschließlich März 2001 von der im AMFG vorgesehen
Möglichkeit (§ 34, § 39 AMFG) Behilfenbegehren wegen „Gefahr im Verzug“ zu
entsprechen?