2488/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heinzl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen

bei der Anschaffung neuer Gerätschaften

 

 

Die Kosten der freiwilligen Dienste Feuerwehr und Rettung steigen ständig. Obwohl diese

Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforderungen

ständig wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.

 

Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organisationen

ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der Familien -  und

Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar.

 

Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ

Feuerwehr - Mindest Austrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Gemeinden

mit mehr als 300 Häusern Vorschrift ist, kostet etwa 4 Millionen Schilling, den Gegenwert

eines gut ausgestatteten und großzügig bemessenen Einfamilienhauses, davon ca. 670.000

Schilling Mehrwertsteuer.

Hinzu kommen noch die Kosten für Erhaltung und Betrieb der benötigten Fahrzeuge und

Anlagen.

 

Die Mitfinanzierung der Ausrüstung durch die Freiwilligen Feuerwehren erfolgt vor allem

durch Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen, die durch den unentgeltlichen Einsatz

der Mitglieder erwirtschaftet werden.

 

Ein weiterer Teil der Finanzierung erfolgt mittels Förderungen aus Mitteln der

Feuerschutzsteuer auf Feuerversicherungen. Diese Förderungen bewegen sich in der Regel in

der Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer, was eigentlich absurd ist. Hier wird eine

Steuer eingehoben, um eine andere Steuer bezahlen zu können und nicht um den Feuerwehren

die dringend benötigten Förderungen zu geben.

Da die Mittel aus der Feuerschutzsteuer rückläufig sind, gibt es Bestrebungen, den Steuersatz

von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen. Da die Belastungswelle der Regierung (Haider - ) Schüssel

die Steuerquote bereits auf unerträgliche 46 Prozent angehoben hat, lehnen wir

Sozialdemokraten weitere Steuererhöhungen für Konsumenten kategorisch ab.

 

Bereits durch eine einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des § 2, der

diese Organisationen als Körperschaften öffentlichen Rechts zur Mehrwertsteuerzahlung

verpflichtet, wäre bereits ein wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Organisationen getan.

Die Änderung könnte den genannten Organisationen den Vorsteuerabzug oder die

Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.

 

Gerade im Jahr der Freiwilligen gilt es ein konkretes, in der Kasse der Trägerorganisationen

sichtbares Zeichen zu setzen und nicht nur in Sonntagsreden auf den Stellenwert der

freiwilligen Organisationen hinzuweisen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Werden Sie eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 veranlassen, die den

     freiwilligen gemeinnützigen Organisationen, insbesondere den Feuerwehren und

     Rettungsorganisationen, den Vorsteuerabzug oder die Mehrwertsteuerrückerstattung

     ermöglicht?

 

2. Wenn ja, bis wann werden sie diese Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

     veranlassen?