2817/J XXI.GP

Eingelangt am: 26-09-2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Fonds für die Verbände der Heimatvertriebenen

 

 

Aus der Anfragebeantwortung auf die parlamentarische Anfrage (2194/J) geht hervor, dass

noch in diesem Jahr ein Fonds für die Sudetendeutschen und heimatvertriebenen

Altösterreicher deutscher Muttersprache im Umfang von 100 Millionen Schilling eingerichtet

werden soll. Bisher ist jedoch nichts geschehen.

 

Im Gegensatz zu den Ankündigungen in Ihrer Anfragebeantwortung hat Staatssekretär Dr.

Finz am Samstag den 01.09.2001 auf einer Veranstaltung der Siebenbürger - Sachsen in Wels

erklärt, dass der Fonds nicht vor 2003 realisierbar ist. Diese Aussage lässt befürchten, dass der

Fonds letztendlich auf die lange Bank geschoben und vielleicht nie verwirklicht wird.

 

Es ist daher aufzuklären, welche Bundesländer inzwischen ihren Beitrag in welcher Höhe

zugesichert haben und ab wann tatsächlich mit dem Fonds gerechnet werden kann.

ihre Worte: „In jedem Fall kann ich Ihnen sagen, es wird diesen Fonds geben, ob die

Bundesländer einen Beitrag leisten oder nicht." im Zuge der Anfragebesprechung am 07.

Juni 2001 - haben mich besonders gefreut, aber auch etwas irritiert.

Ihre Aussage könnte zum Beispiel so verstanden werden, dass - falls bis Jahresende keine

Einigung mit den Bundesländern zustande kommt - der Bund alleine die Mittel für den Fonds

zur Verfügung stellen wird.

 

Ein finanzieller Beitrag zur Absicherung der Tätigkeit des „Hauses der Heimat", in dem alle

Verbände unter einem Hut untergebracht sind, soll garantieren, dass es künftig

Forschungsaufträge über die Geschichte der Vertriebenen gibt und eine wissenschaftliche

Aufarbeitung der Geschichte gesichert ist.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen nachstehende

ANFRAGE

 

 

1. Ist die Aussage von Staatssekretär Dr. Finz richtig, dass der Fonds nicht vor 2003

    realisiert werden kann?

 

2. Falls ja, warum ist eine Errichtung des Fonds weder - wie versprochen - im Jahr 2001

    noch im Jahr 2002 möglich?

 

3. Falls nein, stehen Sie also weiterhin dazu, dass noch in diesem Jahr ein

     "Vertriebenen - Fonds" eingerichtet werden soll?

 

4. Welche Bundesländer haben bisher in welcher Höhe einen finanziellen Beitrag

    zugesichert?

 

5. Wie soll die Aufteilung der 45 Millionen Schilling zwischen den Bundesländern

    erfolgen? Werden alle Bundesländer einen gleich hohen Beitrag leisten?

 

6. Mit welchen Bundesländern gibt es hinsichtlich des Beitrages aus welchen Gründen

     Probleme?

 

7. Wie ist Ihre Aussage konkret zu verstehen, dass es diesen Fonds geben wird, ob die

    Bundesländer einen Beitrag leisten oder nicht?

           a. Ist Ihre Aussage so zu verstehen, dass der Bund die gesamten 100

               Millionen Schilling für den Fonds zur Verfugung stellen wird, um den

               Fonds noch in diesem Jahr errichten zu können?

           b. Falls nein, bedeutet Ihre Aussage, dass der Fonds nur aus den 55

                Millionen Schilling des Bundes bestehen wird?