2897/J XXI.GP
Eingelangt am:04.10.2001
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, DI Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Kritik an der österreichischen Umsetzung der EU - Bestimmungen zum
Schutz vor BSE
Anlässlich der jüngsten BSE - Fälle in Südtirol und Bayern ist erneut dringend zu
hinterfragen, ob in Österreich alle Sichherheitsmaßnahmen eingehalten und
kontrolliert werden. In einem Bericht des Lebensmittel - und Veterinäramtes der EU -
Kommission wird massive Kritik an der Umsetzung der EU - Bestimmungen zum
Schutz vor BSE in Österreich geübt. So wurden im Hinblick auf die epidemiologische
Überwachung, Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM), Verbot der
Verwendung von aus Säugetieren gewonnenen Proteinen in
Wiederkäuerfuttermitteln (Verfütterungsverbot), Kennzeichnung und Registrierung
von Rindern etliche Schwachstellen festgestellt. Kritisiert wird, dass es kein
effizientes Kontrollsystem zur Überwachung der gesamten SRM - Entsorgungskette
gebe, was bedeuet, dass SRM aus dieser Entsorgungskette verschwinden könne
sowie sogar eine Vertauschung zwischem BSE - Risiko - und ungefährlichem
Fleischmaterial nicht auszuschließen sei. Hinsichtlich des
Tiermehlverfütterungverbotes wird darauf hingewiesen, dass eine Vermischung von
gefährlichem Fleisch - Knochen - Mehl mit Futtermitteln für Wiederkäuer durch
gemeinsame Herstellungsanlagen möglich sei. Der Besuch einer großen
Futtermühle ergab, daß die Gefahr einer Kreuzkontamination in Wirklichkeit häufiger
und höher war, als es die amtlichen Ergebnisse vermuten ließen. Wenn
kontamininiertes Fleisch - Knochen - Mehl auf den österreichischen Markt gelangt ist,
so der Bericht, könne nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere mit dem BSE -
Erreger in Berührung gekommen seien, weil des Verfütterungsverbot nicht effektiv
überwacht wurde.
Ferner gebe es, so der Bericht, aufgrund der verschiedenen Ansätze in den
Bundesländern keine harmonisierten Regeln für die Überwachung von BSE.
Aufgrund der knappen Personalausstattung auf allen Ebenen der Veterinärdienste
könnten die Tätigkeiten der verschiedenen Ebenen nicht in ausreichendem Maße
kontrolliert werden. Eine Kontrolle sei aber vor allem in den Ländern wichtig, die als
BSE - frei gelten, um die Betroffenen weiter zu sensibilisieren.
Die Bundesbehörden wurden aufgefordert, nach Erhalt des endgültigen Berichts
nähere Angaben zu den von ihnen ergriffenen und geplanten Maßnahmen zu
machen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die notwendige Personalausstattung
sicherzustellen, damit die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf BSE
und die damit verbundene Kontrolltätigkeit zufriedenstellend bewältigt werden
können?
2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit Not - und Krankschlachtungen
eindeutig von normalen Schlachtungen unterschieden werden können?
3. Wurde inzwischen der BSE - Verdachtsfall näher definiert und inwiefern wird diese
Definition in den für BSE - Untersuchungen zugelassenen Laboratorien in der
Praxis angewendet?
4. Inwiefern wurde den Empfehlungen der Kommission Folge geleistet, wonach die
BSE - Überwachung verstärkt werden soll, um alle Beteiligten dazu zu bewegen,
BSE - Verdachtsfälle zu melden und den Verdacht eindeutig zu formulieren?
Welche Anweisungen zur Durchführung der Kontrollen haben die
Veterinärdienste auf Landes - und Bezirksebene erhalten?
5. Welches Kontrollsystem zur gesamten Entsorgungskette von spezifiziertem
Risikomaterial wurde von den zuständigen Behörden eingeführt, um die Mitarbeit
aller involvierten Parteien sicherzustellen?
6. Wie wird überprüft, dass spezifiziertes Risikomaterial tatsächlich eingefärbt wird
und dass in den Schlachtbetrieben eine eindeutige Etikettierung der
Sammelbehälter für spezifiziertes Risikomaterial vorgenommen wird?
7. Inwiefern wird den Empfehlungen nachgekommen, die zuständigen Dienststellen
von BMSG und BMLFUW sollten ihre Kontrolltätigkeiten insbesondere im Hinblick
auf die Entnahme von Proben in den Betrieben koordinieren?
8. Inwiefern wurden den Empfehlungen nachgekommen, für Kontrollbesuche und
Probenahmen sollte ein gezielter Ansatz entwickelt werden, die Entnahme von
Proben in den Betrieben solle verbessert, es sollten klare Anweisungen im
Hinblick auf die Weiterverfolgung festgestellter Mängel erstellt werden?
9. Hinsichtlich der Tierkennzeichnung wurde empfohlen, die Veterinärdienste auf
Bezirksebene sollten vordringlich einen Online - Zugang zur zentralen
Rinderdatenbank erhalten - ist dies bereits geschehen und wenn nein, warum
nicht?
10.Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zuverlässigkeit und Einheitlichkeit
von Daten sicherzustellen (Plausibilitätsprüfungen: z.B. Überprüfung der
Geburtsmeldungen auf Übereinstimmung der Rasse des Kalbes mit der Rasse
des Muttertieres etc.)?