3080/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.11.2001

 

 


Anfrage

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Ilse Mertel

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001

Das Jahr 2001 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen. Im Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:

“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT

In diesem Papier wird unter “ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also “unbezahlt"
geleistet wird) und deren Ergebnis KonsumentInnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60). Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten, wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht unbedingt aus
altruistischen Motiven erfolgen.

Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird, nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit - Aktivitäten unterschieden werden. Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität überwiegend als Leistung für
andere (Zuhörerinnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.

Eine Reihe von Studien untersucht lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in Folge
als formelle ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle ehrenamtliche
Arbeit
benannt werden."


Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

ANFRAGE

Unter den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter der
Untergliederung Familie:

Es konnte(n) 45 Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.

> ARGE Familienakademie Oberes Drautal
9771 Berg 121, Tel.: 04712/ 822 31

> Aktion Leben/Oberösterrelch

Kapuzinerstr. 84 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 76 10-3418
> Aktion Leben/Tirol

Wilhelm Greil Str. 5 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 50 01

> Aktion Leben/Vorarlberg
Dr. Anton Schneiderstr. 3 ; 6850 Dornbirn, Tel.: 05572 / 33 256

> BÖE - Bundesverband Österreichischer Elternverwalteter Kindergruppen

Neulerchenfelderstr. 8/8 ; 1160 Wien, Tel.: 01 / 409 66 40
> Forum Beziehung. Ehe und Familie der Katholischen Aktion Österreich

Spiegeig. 3/2 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 51 552-3690

> Freiheitlicher Familienverband Österreichs
Tigerg. 6 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 405 78 32

> Hauptverband Katholischer Elternvereine Österreichs
Laudong. 16 ; 1082 Wien, Tel.: 01 / 402 13 77

> KFW - Katholisches Familienwerk/Diözese Gurk
Tarviser Str. 30 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 58 77-441

> KFW - Katholisches Familienwerk/Diözese St. Polten

Klosterg. 15 ; 3100 St. Polten, Tel.: 02742 / 398-328
> Katholische Aktion Österreich

Spiegeig. 3/2 ; 1010 Wien,, Tel.: 01 / 51552-3660
> Katholische Aktion Österreich/Diözese Eisenstadt

St. Rochusstr. 21 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682 / 777-280

> Katholische Aktion Österreich/Diözese St. Polten
Klosterg. 15 - 17 ; 3101 St. Polten, Tel.: 02742 / 398-307

< Katholische Aktion Österreich/Kärnten

Tarviser Str. 30 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 58 77-401
> Katholische Aktion Österreich/Salzburg

Kapitelplatz 6 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 80 47-500

> Katholische Aktion Österreich/Steiermark

Bischofsplatz 4 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 80 41-261
>
  Katholische Frauenbewegung Diözese Linz

Kapuzinerstraße 84 4020, Tel.: 0732/7610-3441

> Katholischer Familienverband Österreich/Kärnten
Tarviser Str. 30 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 58 77-445

> Katholischer Familienverband Österreich/Salzburg und Tiroler Unterland
Franz-Josef-Str. 21/1 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 87 44 64

> Katholischer Familienverband Österreich/Tirol

Riedg. 9 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 2230-533
Katholischer Familienverband Österreich/Vorarlberg

Bergmannstr. 14 ; 6900 Bregenz, Tel.: 05574 / 4 76 71
>   NPO-Institut an der WU Wien

Reithlegasse 16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336-5878
Rosalila Pantherinnen - Schwullesbische ARGE Steiermark


Rapoldgasse 24 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 32 80 80

Union der Soroptimist Clubs Österreich
Arthur-Schnitzler-Straße 4; 5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172

> Verband der Elternvereine an den höheren Schulen Wiens
Friedig. 53/4 ; 1190 Wien, Tel.: 01 / 328 24 31

> Verein Wiener Kindergruppen

Hofmühlg. 2/7 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 585 72 44
Österreichische Kinderfreunde

Rauhensteing. 5 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 512 12 98-52
> Österreichische Kinderfreunde/Burgenland

Permayerstr. 2 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682 / 775-262
Österreichische Kinderfreunde/Kärnten

9020 Klagenfurt ; Bahnhofstr. 44, Tel.: 0463 / 57848

Österreichische Kinderfreunde/Niederösterreich
Tel.: 02742/ 22 55 500

Österreichische Kinderfreunde/Salzburg

Landsturmstr. 3b ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 45 54 88
> Österreichische Kinderfreunde/Steiermark

Kaiserfeldg. 22/1 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 55 12

Österreichische Kinderfreunde/Tirol

Salurnerstr. 2 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 03 20-0
Österreichische Kinderfreunde/Vorarlberg

Schillerstr. 5 ; 6850 Dornbirn, Tel.: 05572 / 36 981
Österreichische Kinderfreunde/Wien

Albertg. 23 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 401 25
Österreichische Kinderwelt/Oberösterreich

Obere Donaulände 7 ; 4010 Linz, Tel.: 0732 / 76 20-620

> Österreichische Kinderwelt/Vorarlberg

Tel.: 0664 / 7974455
> Österreichische Kinderwelt/Wien

Falkestr. 3 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 515 43-140
> Österreichischer Familienbund

Maria Theresia Str. 12 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742 / 77 304

> Österreichischer Familienbund/Tirol

Adamg. 19 ; 5020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 52 14 78 (01/5247621)
> Österreichischer Familienbund/Vorarlberg

Böckwies llc ; 6841 Mäder, Tel.: 05523 / 64 571
> Österreichischer Familienbund/Wien

Neubaug. 66 ; 1070 Wien, Tel.: 01 / 526 82 19

1.         Wie erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung zwischen
hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen und ehrenamtlich tätigen Personen?

2.         In welchem Ausmaß sind in den - in Frage l anführten Organisationen - hauptamtlich
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung angemeldet?

3.        Bedienen sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
Dienstnehmerinnen bzw. Werkvertragsregelungen?
a.   Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?

4.         Kommen in den - in Frage l angeführten Organisationen - Kollektivverträge zur
Anwendung?
a.   Wenn ja: Welche
b.   Wenn nein: Warum nicht?

5.         Bestehen in den - in Frage l angeführten Organisationen - Betriebsvereinbarungen für
die hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen zwecks kontrollierbarer Abgrenzung
zum Ehrenamt?


6.        Welche finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage l a angeführten
Organisationen aus dem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren
demgegenüber die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?

7.         Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?

8.         Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des

Aktionsprogrammes der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?