3080/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.11.2001
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Dr. Ilse Mertel
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Internationales Jahr der Freiwilligen 2001
Das Jahr 2001 wurde
von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen
ausgerufen.
Im Working Paper No 6 (von Christoph Badelt und Eva Hollweger) finden sich
folgende
Definitionsabgrenzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit:
“2 DEFINITION/ABGRENZUNG DER EHRENAMTLICHEN ARBEIT
In diesem Papier wird
unter “ehrenamtlicher Arbeit" eine Arbeitsleistung
verstanden, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die
also “unbezahlt"
geleistet wird) und deren Ergebnis KonsumentInnen außerhalb des eigenen
Haushalts zufließt (vgl. Badelt 1999a, S. 433 und Badelt 1985, S. 60).
Die Definition
beinhaltet eine Abgrenzung in mehrfacher Hinsicht. Wesentlich ist die
Unterscheidung ehrenamtlicher von bezahlter Arbeit. Um - entsprechend der
gewählten Definition - als ehrenamtlich zu gelten, darf für erbrachte
Leistungen kein
Entgelt in Form von Geld empfangen werden. Graubereiche können auftreten,
wenn
etwa Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Zudem gibt es
verschiedenste
Formen nicht-monetärer Gegenleistungen wie soziales Ansehen, Einfluss,
Anerkennung, Sachgeschenke, Gutschriften etc. hinsichtlich derer verschiedene
Tätigkeiten stark variieren. Ehrenamtliche Arbeit muss demnach nicht
unbedingt aus
altruistischen Motiven erfolgen.
Nicht alle Formen unbezahlter Arbeit
werden mit der Definition in Betracht gezogen.
Hausarbeit im eigenen Haushalt wird bewusst ausgeklammert, wobei auch hier
Beispiele genannt werden können, welche die Grenze zwischen Haus- und
ehrenamtlicher Arbeit als verkürzend erscheinen lassen. So wird die
Betreuung
Familienangehöriger als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, wenn diese
außerhalb des
eigenen Haushaltes - beispielsweise in der Nachbarwohnung - erbracht wird,
nicht
jedoch wenn sie im eigenen Haushalt stattfindet. Dennoch wird für die
vorliegende
Studie der eigene Haushalt als Abgrenzungskriterium herangezogen, da er eine
klare
Grenzziehung erlaubt, was bei empirischen Befragungen besonders wichtig ist.
Weiters handelt es sich nach der verwendeten Definition bei ehrenamtlicher
Arbeit
um Leistungen für andere Personen, womit der produktive Charakter
ehrenamtlicher
Arbeit angesprochen wird. Dies schließt nicht aus, dass Ehrenamtliche aus
ihrer
Arbeit selbst einen Nutzen ziehen. Mit diesem Kriterium soll ehrenamtliche
Arbeit
jedoch von rein konsumptiven Freizeit - Aktivitäten unterschieden werden.
Auch
diesbezüglich treten Graubereiche auf, die zum Teil durch die jeweilige
individuelle
Motivation der Ehrenamtlichen bestimmt werden. (Ehrenamtliche) Teilnehmerinnen
eines Chors beispielsweise können das persönliche Vergnügen des
Singens bei ihrer
Tätigkeit in den Vordergrund stellen oder ihre Aktivität
überwiegend als Leistung für
andere (Zuhörerinnen) betrachten. Für die hier verwendete Definition
ist die
Motivation nicht ausschlaggebend.
Eine Reihe von Studien untersucht
lediglich jene ehrenamtliche Arbeit, die innerhalb
von Organisationen ausgeübt wird. Die vorliegende Untersuchung
schließt hingegen
auch jene Aktivitäten ein, die außerhalb von Organisationen, als
beispielsweise in Form der
Nachbarschaftshilfe geleistet wird, wobei auf eine Differenzierung dieser
zwei Formen wert gelegt wurde. Ehrenamtliche Arbeit in Organisationen wird in
Folge
als formelle
ehrenamtliche Arbeit bezeichnet, während jene Aktivitäten, die
ohne
Einbindung in eine Organisation erbracht werden, als informelle
ehrenamtliche
Arbeit benannt werden."
Aus
diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für
soziale
Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE
Unter
den Organisationen auf der Web Seite www.freiwilligenweb.at stehen unter
der
Untergliederung
Familie:
Es konnte(n) 45
Organisation(en) gefunden werden. Klicken Sie auf die jeweilige
Organisation um Details zu erfahren.
>
ARGE Familienakademie Oberes Drautal
9771 Berg 121,
Tel.: 04712/ 822 31
> Aktion Leben/Oberösterrelch
Kapuzinerstr.
84 ; 4020 Linz, Tel.: 0732 / 76 10-3418
> Aktion Leben/Tirol
Wilhelm Greil Str. 5 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 50 01
>
Aktion
Leben/Vorarlberg
Dr. Anton
Schneiderstr. 3 ; 6850 Dornbirn, Tel.: 05572 / 33 256
> BÖE - Bundesverband Österreichischer Elternverwalteter Kindergruppen
Neulerchenfelderstr.
8/8 ; 1160 Wien, Tel.: 01 / 409 66 40
> Forum Beziehung. Ehe und Familie der Katholischen Aktion
Österreich
Spiegeig. 3/2 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 51 552-3690
>
Freiheitlicher Familienverband Österreichs
Tigerg. 6 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 405 78 32
> Hauptverband Katholischer
Elternvereine Österreichs
Laudong. 16 ;
1082 Wien, Tel.: 01 / 402 13 77
>
KFW - Katholisches Familienwerk/Diözese Gurk
Tarviser Str. 30
; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 58 77-441
> KFW - Katholisches Familienwerk/Diözese St. Polten
Klosterg.
15 ; 3100 St. Polten, Tel.: 02742 / 398-328
> Katholische Aktion Österreich
Spiegeig.
3/2 ; 1010 Wien,, Tel.: 01 / 51552-3660
> Katholische Aktion
Österreich/Diözese Eisenstadt
St. Rochusstr. 21 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682 / 777-280
>
Katholische Aktion Österreich/Diözese St. Polten
Klosterg. 15 - 17 ; 3101 St. Polten, Tel.: 02742 / 398-307
< Katholische Aktion Österreich/Kärnten
Tarviser
Str. 30 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 58 77-401
> Katholische Aktion Österreich/Salzburg
Kapitelplatz 6 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 80 47-500
> Katholische Aktion Österreich/Steiermark
Bischofsplatz 4 ;
8010 Graz, Tel.: 0316 / 80 41-261
> Katholische
Frauenbewegung Diözese Linz
Kapuzinerstraße 84 4020, Tel.: 0732/7610-3441
> Katholischer
Familienverband Österreich/Kärnten
Tarviser Str. 30 ; 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 58 77-445
>
Katholischer
Familienverband Österreich/Salzburg und Tiroler Unterland
Franz-Josef-Str.
21/1 ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 87 44 64
> Katholischer Familienverband Österreich/Tirol
Riedg. 9 ;
6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 2230-533
> Katholischer Familienverband
Österreich/Vorarlberg
Bergmannstr. 14 ;
6900 Bregenz, Tel.: 05574 / 4 76 71
> NPO-Institut an der WU
Wien
Reithlegasse
16; 1190 Wien, Tel.: 01/31336-5878
> Rosalila Pantherinnen - Schwullesbische ARGE Steiermark
Rapoldgasse 24 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 32 80 80
>
Union der Soroptimist Clubs Österreich
Arthur-Schnitzler-Straße
4; 5026 Salzburg, Tel.: 0662/625172
> Verband der Elternvereine an den
höheren Schulen Wiens
Friedig. 53/4 ;
1190 Wien, Tel.: 01 / 328 24 31
> Verein Wiener Kindergruppen
Hofmühlg.
2/7 ; 1060 Wien, Tel.: 01 / 585 72 44
> Österreichische Kinderfreunde
Rauhensteing.
5 ; 1010 Wien, Tel.: 01 / 512 12 98-52
> Österreichische Kinderfreunde/Burgenland
Permayerstr.
2 ; 7000 Eisenstadt, Tel.: 02682 / 775-262
> Österreichische
Kinderfreunde/Kärnten
9020 Klagenfurt ; Bahnhofstr. 44, Tel.: 0463 / 57848
> Österreichische Kinderfreunde/Niederösterreich
Tel.: 02742/ 22 55 500
> Österreichische Kinderfreunde/Salzburg
Landsturmstr.
3b ; 5020 Salzburg, Tel.: 0662 / 45 54 88
> Österreichische Kinderfreunde/Steiermark
Kaiserfeldg. 22/1 ; 8010 Graz, Tel.: 0316 / 82 55 12
> Österreichische Kinderfreunde/Tirol
Salurnerstr.
2 ; 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 58 03 20-0
> Österreichische
Kinderfreunde/Vorarlberg
Schillerstr.
5 ; 6850 Dornbirn, Tel.: 05572 / 36 981
> Österreichische
Kinderfreunde/Wien
Albertg.
23 ; 1080 Wien, Tel.: 01 / 401 25
> Österreichische Kinderwelt/Oberösterreich
Obere Donaulände 7 ; 4010 Linz, Tel.: 0732 / 76 20-620
> Österreichische Kinderwelt/Vorarlberg
Tel.:
0664 / 7974455
> Österreichische Kinderwelt/Wien
Falkestr. 3 ; 1010
Wien, Tel.: 01 / 515 43-140
> Österreichischer Familienbund
Maria Theresia Str. 12 ; 3100 St.Pölten, Tel.: 02742 / 77 304
> Österreichischer Familienbund/Tirol
Adamg. 19
; 5020 Innsbruck, Tel.: 0512 / 52 14 78 (01/5247621)
> Österreichischer
Familienbund/Vorarlberg
Böckwies
llc ; 6841 Mäder, Tel.: 05523 / 64 571
> Österreichischer Familienbund/Wien
Neubaug. 66 ; 1070 Wien, Tel.: 01 / 526 82 19
1. Wie
erfolgt in den einzelnen angeführten Organisationen - die Abgrenzung
zwischen
hauptamtlich
beschäftigten MitarbeiterInnen und ehrenamtlich tätigen Personen?
2. In
welchem Ausmaß sind in den - in Frage l anführten Organisationen -
hauptamtlich
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger
Beschäftigung angemeldet?
3. Bedienen
sich die - in Frage l angeführten Organisationen - auch freier
Dienstnehmerinnen
bzw. Werkvertragsregelungen?
a.
Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies auf jede der beiden Kategorien zu?
4. Kommen
in den - in Frage l angeführten Organisationen - Kollektivverträge
zur
Anwendung?
a.
Wenn ja: Welche
b. Wenn nein: Warum nicht?
5.
Bestehen in den - in Frage l angeführten Organisationen -
Betriebsvereinbarungen für
die hauptamtlich beschäftigten MitarbeiterInnen zwecks kontrollierbarer
Abgrenzung
zum
Ehrenamt?
6. Welche
finanziellen Unterstützungen haben die - in Frage l a angeführten
Organisationen
aus dem Ressort im Jahr 2001 erhalten und wie hoch waren
demgegenüber die finanziellen Zuwendungen im Jahr 2000?
7. Welche legistischen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes
der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche
finanziellen Auswirkungen haben diese auf das laufende Budget bzw. durch
Nachhaltigkeit auf die folgenden Budgets?
8. Welche sonstigen Maßnahmen wurden seitens ihres Ressorts im Rahmen des
Aktionsprogrammes
der Bundesregierung zum Jahr der Freiwilligen 2001 gesetzt und
welche finanziellen Aufwendungen sind im Endergebnis dafür aufzuwenden?