3085/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Evaluierung der Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnisse durch die EU

Die EU-Inspektoren, die zwischen 18. und 22. Juni 2001 die Rückstandskontrollen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen in Österreich bewerteten, erhoben bei der Beurteilung der behördlichen Vorgangsweise einen beachtlichen Mängelkatalog:

•   zersplitterte Zuständigkeiten im Sozialministerium

•   nicht umgesetzte EU-Richtlinien

•   mangelhafte Koordinierung der Rückstandskontrolle im Sozialressort

«    unzureichende Maßnahmen bei Verstößen: “Erhebliche Defizite wurden auch bei den Maßnahmen der Behörden im Falle von Verstößen festgestellt." (S 32)

•   fehlende Umsetzung des Lebensmittelgesetzes: “Die bestehenden

Rechtsvorschriften zur Anwendung von Tierarzneimitteln, die im Wesentlichen vor allem im Lebensmittelgesetz, aber auch im Tierärztegesetz enthalten sind, sind vollkommen unzureichend, um einen ausreichenden gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Weil die diesbezüglichen Rechtsvorschriften des Lebensmittelgesetzes aus dem Jahre 1975 niemals in Kraft getreten sind, ist die Verabreichung nicht zugelassener Tierarzneimittel nach österreichischem Recht weder für Tierärzte noch für Tierhalter wirksam verboten; es sei denn das Verbot nach §15 Abs 2 lit a LMG für die Verabreichung von Hormonen ohne tierärztliche Beteiligung greift. Wesentliche Strafbestimmungen sind gleich den zugrundeliegenden Straftatbeständen niemals in Kraft getreten." (S 32)

•       Behördliche Verzögerungen bei der Aufklärung des Schweinemastskandals: “Bei der Handhabung des “Schweinemastskandals" durch die zuständigen Behörden wurden schwerwiegenden Mängel deutlich, die eine umfassendere Aufklärung des Geschehens erschwerten." (S 33)

Zusammenfassend wurde festgestellt: “Österreich verfügt über keine ausreichenden Rechtsvorschriften, die den Verbraucher wirksam vor dem illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren schützen. Wesentliche


Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Rückstandskontrolle, zum Anwendungsverbot bestimmter Stoffe und zum Einsatz von Fütterungsarzneimitteln und Tierarzneimitteln sowie zur Kontrolle des Tierarzneimittelverkehrs sind in Österreich entweder gar nicht oder nur unvollständig in das nationale Recht umgesetzt." (S 34)

Zwar liegt derzeit ein Entwurf für ein Tierarzneimittelkontrollgesetz vor, der für die Abstellung der gröbsten Mängel sorgen soll, doch gilt es diverse Vorschläge der EU-Kommission zusätzlich zu berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Bis wann und in welcher Form sollen die fehlenden Vorschriften der RL 96/23/EG in nationales Recht umgesetzt werden?

2.     Welche verwaltungsinterne Maßnahmen insbesondere Anweisungen an die nachgeordneten Dienststellen sollen zur Verbesserung der Umsetzung bestehender Vorschriften vorgenommen werden?

3.      Gibt es dazu ein Konzept oder einen Maßnahmenplan im Sinne der EU-Richtlinie?

4.     Welche Terminhorizonte sollen eingehalten werden?

5.      Aus welchen Gründen ist der Empfehlung 6.1.3. (“Gewährleistung

angemessener personeller, instrumenteller und finanzieller Ausstattung der mit Rückstandskontrollen befassten Laboratorien, um den vorgegebenen Aufgaben gerecht werden zu können.") der vorhergehenden Inspektionsreise (26. bis 30. April 1999) noch nicht Folge geleistet worden? Wann soll ihr endlich entsprochen werden?

6.       Der EU-Bericht hält fest, dass der Rückstandsuntersuchungs-Durchföhrungserlass 2001 keine Vorgaben hinsichtlich der Zeitspanne, die maximal zwischen der Probennahme und der Vorlage des Untersuchungsergebnisses vergehen darf, enthält: “Bei Stichprobenhaften Überprüfungen der Untersuchungsdauer im zuständigen Labor konnte festgestellt werden, dass im Jahr 2000 zB 90 % aller Chloramphenicol Proben im Screening nach 20 Tagen und 90 % aller ß-Agonisten Proben im Screening nach 53 Tagen untersucht waren. " Wann wird dieser Mangel behoben?

7.      Im Burgenland und in Kärnten sind keine Vorkehrungen getroffen, die

verhindern, dass ein Fleischuntersuchungstierarzt, der praktizierender Tierarzt ist, auf einem Erzeugerbetrieb Proben nimmt, auf dem er gleichzeitig Hoftierarzt ist. In welcher Form soll gewährleistet werden, dass diese Doppelfunktion unterbunden wird?


8.     Was werden Sie gegen die Tatsache unternehmen, dass wesentliche

Informationen bezüglich des “Schweinemastskandals", wie z.B. Angaben über nachgewiesene Stoffe in beschlagnahmten Pulvern und Arzneimittelabfüllungen oder über die Verwendung von illegalen Tierarzneimitteln, die sowohl in den Bundesländern als auch zum Teil in anderen Abteilungen des BMSG vorhanden waren, den für die Koordinierung der Rückstandskontrolle zuständigen Abteilungen des BMSG unbekannt sind?

9.     Warum wurde in den beiden Fällen des Nachweises des Hormons

Nortestosteron bei Schlachtlämmern weder eine Bestandssperre verhängt, noch wurden Nachproben gezogen?

10.   Aus welchen Gründen wurden bei den beiden Chloramphenicol-Fällen statt der erforderlichen Zahl von 25 Proben nur drei Nachproben genommen?

11.   Warum wurden die Behörden nach dem Nachweis von Lasalocid in Eiern bei drei Fällen erst nach sechs Monaten aktiv? Warum wurden in diesem Zusammenhang keine Eier beschlagnahmt und beseitigt?

12.   Aus welchen Gründen dauerten die Untersuchungen der Honigproben so lange, dass wegen fehlender Restbestände keine Nachproben mehr gezogen werden konnten?

13.    Das Verbot der auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr 2377/90 verbotenen Tierarzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren gilt in allen Mitgliedstaaten aufgrund der Rechtskraft einer EU-Verordnung unmittelbar, warum ist dies jedoch in Österreich erst seit Inkrafttreten der Änderung des § 10 LMG am 14. April 2001 mit Strafbestimmungen sanktioniert?

14.   Auf welche Weise werden Sie die Kontrolle der Tierarztpraxen , speziell der Hausapotheken, intensivieren (“Die stichprobenhafte Überprüfung der Kontrollhäufigkeit durch das Inspektionsteam ergab, dass in der Steiermark innerhalb der letzten drei Jahre nur ca. 70 % der tierärztlichen Hausapotheken und in Oberösterreich in den Jahren 1999, 2000 und im Jahr 2001 bis zum Zeitpunkt der Inspektionsreise lediglich 56 von insgesamt 247 tierärztlichen Hausapotheken von den zuständigen Behörden kontrolliert worden waren. In Oberösterreich waren in sechs von siebzehn Bezirken in den Jahren 1999 und 2000 überhaupt keine Kontrollen von tierärztlichen Hausapotheken durchgeführt worden.")?

15.    In welcher Form werden Sie darauf hin wirken, dass die Kontrolle der Hersteller und Großhändler von Tierarzneimitteln verstärkt wird?

16.   Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die im Bericht im

Zusammenhang mit dem Schweinemastskandal angeführten Missstände:


a)     Unterbleiben von Vorwarnungen

b)     rechtzeitige Probennahme

c)     Übermittlung der Ergebnisse an die zuständige Abteilung der Sektion IX des BMSG?

d)     Zentrale Koordination der Veterinärbehörden bessere Auswahl und Gewichtung der Analyten der gezogenen Proben im Hinblick auf spezifische verbotene Stoffe

abzustellen?