3179/J XXI.GP
Eingelangt am: 05.12.2001
ANFRAGE
des Abgeordneten
Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Panzerexport nach Botswana
Anfang des Jahres 1998 hat die
Republik Botswana bei der Steyr-Spezialfahrzeuge 20
Stück Kürassier-Jagdpanzer, zwei Bergepanzer und zwei
Schützenpanzer bestellt und
eine Option auf den Kauf von bis zu insgesamt 30 Panzern erhoben. Steyr-
Spezialfahrzeuge hat im Mai 1998 um eine Genehmigung des Exportes nach Botswana
angesucht. Am 19.August 1998 wurde der Export durch das Innenministerium nach
§ 3
KMG
genehmigt.
Im Gefolge dieser
Geschäftsanbahnung dürfte das Verteidigungsministerium gebrauchte
Kürassier-Jagdpanzer an die Republik Botswana angeboten haben. Daher hat
am
8.September 1998 das Verteidigungsministerium das Außenministerium
ersucht, "vor
Zuschlagserteilung bzw. Verfassung des Vortrages an den Ministerrat,
dahingehend
Stellung zu nehmen,
ob einer Ausfuhr in diese Länder außenpolitische Interessen
entgegenstehen", um eine Ausfuhrgenehmigung mittels Ministerratsbeschluss
der
gebrauchten Bundesheerpanzer nach § 5 KMG herbeizuführen. Das
Außenministerium
hat in seiner Stellungnahme "im Lichte einer zunehmenden
Spannungssituation in der
Region des
südlichen Afrika (...) von einer Zustimmung zum Panzerverkauf an Botswana
unbedingt
abgeraten".
Im Jahrbuch des
weltweit anerkannten Stockholmer Friedensforschungsinstitutes SIPRI
über das Jahr
2000 wird nun berichtet, dass 1999 aus Österreich 20 Stück SK-105A 1
Kürassier-Jagdpanzer
an Botswana verkauft wurden. Das Jahrbuch des Institutes für
Strategische Studien in London, "Military Balance 2000/2001" gibt an,
dass Botswana im
Jahr 2000, 30 Jagdpanzer Kürassier
besitzt.
In den Zeitraum
dieses Waffenhandels fällt auch der Verkauf von Steyr im März 1998,
die
im Besitz der CA (Bank Austria) stand, an die Magna-Austria von Frank Stronach.
Die
Neue Züricher
kommentierte den Abschluß Stronachs mit der CA kritisch: "Es
wäre nicht
Österreich, hätte der Eigentümerwechsel (...) nicht zahlreiche
Fragen aufgeworfen.
Zunächst überraschte die CA mit dem grundsätzlichen
Übereinkommen mit Magna.
Details der Vereinbarung drangen nur häppchenweise und unter Mediendruck
an die
Öffentlichkeit. Sie liessen die Vermutung aufkommen, die Beteiligungen
seien zu einem
"Freundschaftspreis" an den Austro-Kanadier Frank Stronach (...)
veräussert worden. Die
personelle
Konstellation der Geschäftspartner ist nicht dazu angetan, solche Bedenken
zu
zerstreuen: So sitzt
der Bank-Austria-Generaldirektor und CA-Aufsichtsratspräsident
Gerhard Randa als
Vertreter der Verkäuferin neben Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky im
Aufsichtsrat von Magna (...) Warum zur maximalen Preisfindung auf eine
Ausschreibung
über eine
Investmentbank verzichtet wurde, konnte ebensowenig überzeugend
beantwortet werden wie die Frage,
warum die CA nie aktiv an andere potentielle Käufer
herangetreten ist." (NZZ, 25.03.1998,
S.11)
Am 3.Dezember 1998
wurde die Steyr-Spezialfahrzeuge in einem Management-Buy-out
an eine Gruppe rund
um den Generaldirektor der Spezialfahrzeuge Peter Michael
Malzacher um den durchaus günstigen Preis von 250 Mio. Schilling verkauft.
Der
Botswana-Auftrag, der in diese Zeit des Verkaufes der SSF gefallen ist, hat das
Vielfache
dieses Kaufpreises erbacht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist es richtig, dass in den vergangenen vier Jahren Panzer nach Botswana ausgeführt
wurden?
2) Wenn ja,
wieviele und welche Panzer wurden exportiert?
3) Wurde für diesen Export ein Vortrag an den Ministerrat nach § 5 (2) KMG vorgelegt
und
beschlossen?
4) Wenn ja, wann?
5) Wenn
nein, warum nicht, wenn die Jagdpanzer, die nach Bostwana exportiert wurden,
auch aus Heeresbeständen stammten?
6)
Wurde für den Export von 20 Kürassier-Jagdpanzern nach Botswana ein
Antrag nach §
3 KMG durch ein privates Unternehmen gestellt?
8) Wer war der Antragsteller für das Botswana-Geschäft?
9) Warum wurde dieser Export genehmigt, obwohl das BmAA "im Lichte einer
zunehmenden
Spannungssituation in der Region des südlichen Afrika (...) von einer
Zustimmung zum Panzerverkauf an Botswana unbedingt abgeraten" hat und
damit
nach § 3 (1) Z 1 + 2 ein Export in "ein Gebiet, wo ein bewaffneter
Konflikt herrscht,
ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen
bestehen",
nicht zu bewilligen gewesen wäre?
10)
Gab es vor Genehmigung des Exportes eine Endverbraucherbestätigung durch
die
Republik Botswana?
11)
Hat der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten bzw. der
Bundeskanzler,
dem Antrag auf
Bewilligung des Exportes nach Botswana unverzüglich zugestimmt?
11)
Warum wurde die Bewilligung durch das Innenministerium nicht in dem Moment
widerrufen, da in Bostwana im Herbst 1998 sogar bewaffnete Konflikte
ausgebrochen
sind?
12)
Hat das Außenministerium über die Entwicklung der Krisen in Botswana
dem
Innenministerium
berichtet?
13)
Warum ist die Stellungnahme des BmAA vom September 1998 durch den
Innenminister selbst
nicht entsprechend gewürdigt worden?
14) Die tatsächliche
Auslieferung erfolgte erst in den Jahren 1999 bzw. 2000. Warum
wurde bis dahin keinerlei Widerruf der Genehmigung für den Panzerexport
nach
Botswana erteilt?
15)
Üblicherweise werden für derartige Rüstungsgeschäfte
Provisionen bis zu 7 Prozent
der Kaufsumme bezahlt. Ist Ihnen bekannt, wer in diesem Fall die Provision
für die
Vermittlung des Panzer-Exports nach Botswana erhalten hat?