3179/J XXI.GP

Eingelangt am: 05.12.2001

 

 


ANFRAGE

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Panzerexport nach Botswana

Anfang des Jahres 1998 hat die Republik Botswana bei der Steyr-Spezialfahrzeuge 20
Stück Kürassier-Jagdpanzer, zwei Bergepanzer und zwei Schützenpanzer bestellt und
eine Option auf den Kauf von bis zu insgesamt 30 Panzern erhoben. Steyr-
Spezialfahrzeuge hat im Mai 1998 um eine Genehmigung des Exportes nach Botswana
angesucht. Am 19.August 1998 wurde der Export durch das Innenministerium nach § 3
KMG genehmigt.

Im Gefolge dieser Geschäftsanbahnung dürfte das Verteidigungsministerium gebrauchte
Kürassier-Jagdpanzer an die Republik Botswana angeboten haben. Daher hat am
8.September 1998 das Verteidigungsministerium das Außenministerium ersucht, "vor
Zuschlagserteilung bzw. Verfassung des Vortrages an den Ministerrat, dahingehend
Stellung zu nehmen, ob einer Ausfuhr in diese Länder außenpolitische Interessen
entgegenstehen", um eine Ausfuhrgenehmigung mittels Ministerratsbeschluss der
gebrauchten Bundesheerpanzer nach § 5 KMG herbeizuführen. Das Außenministerium
hat in seiner Stellungnahme "im Lichte einer zunehmenden Spannungssituation in der
Region des südlichen Afrika (...) von einer Zustimmung zum Panzerverkauf an Botswana
unbedingt abgeraten".

Im Jahrbuch des weltweit anerkannten Stockholmer Friedensforschungsinstitutes SIPRI
über das Jahr 2000 wird nun berichtet, dass 1999 aus Österreich 20 Stück SK-105A 1
Kürassier-Jagdpanzer an Botswana verkauft wurden. Das Jahrbuch des Institutes für
Strategische Studien in London, "Military Balance 2000/2001" gibt an, dass Botswana im
Jahr 2000, 30 Jagdpanzer Kürassier besitzt.

In den Zeitraum dieses Waffenhandels fällt auch der Verkauf von Steyr im März 1998, die
im Besitz der CA (Bank Austria) stand, an die Magna-Austria von Frank Stronach. Die
Neue Züricher kommentierte den Abschluß Stronachs mit der CA kritisch: "Es wäre nicht
Österreich, hätte der Eigentümerwechsel (...) nicht zahlreiche Fragen aufgeworfen.
Zunächst überraschte die CA mit dem grundsätzlichen Übereinkommen mit Magna.
Details der Vereinbarung drangen nur häppchenweise und unter Mediendruck an die
Öffentlichkeit. Sie liessen die Vermutung aufkommen, die Beteiligungen seien zu einem
"Freundschaftspreis" an den Austro-Kanadier Frank Stronach (...) veräussert worden. Die
personelle Konstellation der Geschäftspartner ist nicht dazu angetan, solche Bedenken zu
zerstreuen: So sitzt der Bank-Austria-Generaldirektor und CA-Aufsichtsratspräsident
Gerhard Randa als Vertreter der Verkäuferin neben Ex-Bundeskanzler Franz Vranitzky im
Aufsichtsrat von Magna (...) Warum zur maximalen Preisfindung auf eine Ausschreibung
über eine Investmentbank verzichtet wurde, konnte ebensowenig überzeugend


beantwortet werden wie die Frage, warum die CA nie aktiv an andere potentielle Käufer
herangetreten ist." (NZZ, 25.03.1998, S.11)

Am 3.Dezember 1998 wurde die Steyr-Spezialfahrzeuge in einem Management-Buy-out
an eine Gruppe rund um den Generaldirektor der Spezialfahrzeuge Peter Michael
Malzacher um den durchaus günstigen Preis von 250 Mio. Schilling verkauft. Der
Botswana-Auftrag, der in diese Zeit des Verkaufes der SSF gefallen ist, hat das Vielfache
dieses Kaufpreises erbacht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)  Ist es richtig, dass in den vergangenen vier Jahren Panzer nach Botswana ausgeführt

wurden?
2)  Wenn ja, wieviele und welche Panzer wurden exportiert?

3)   Wurde für diesen Export ein Vortrag an den Ministerrat nach § 5 (2) KMG vorgelegt

und beschlossen?
4)   Wenn ja, wann?
5)   Wenn nein, warum nicht, wenn die Jagdpanzer, die nach Bostwana exportiert wurden,

auch aus Heeresbeständen stammten?

6)   Wurde für den Export von 20 Kürassier-Jagdpanzern nach Botswana ein Antrag nach §
3 KMG durch ein privates Unternehmen gestellt?

8)     Wer war der Antragsteller für das Botswana-Geschäft?

9)     Warum wurde dieser Export genehmigt, obwohl das BmAA "im Lichte einer

zunehmenden Spannungssituation in der Region des südlichen Afrika (...) von einer
Zustimmung zum Panzerverkauf an Botswana unbedingt abgeraten" hat und damit
nach § 3 (1) Z 1 + 2 ein Export in "ein Gebiet, wo ein bewaffneter Konflikt herrscht,
ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen bestehen",
nicht zu bewilligen gewesen wäre?

10)    Gab es vor Genehmigung des Exportes eine Endverbraucherbestätigung durch die
Republik Botswana?

11)    Hat der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten bzw. der Bundeskanzler,
dem Antrag auf Bewilligung des Exportes nach Botswana unverzüglich zugestimmt?

11) Warum wurde die Bewilligung durch das Innenministerium nicht in dem Moment
widerrufen, da in Bostwana im Herbst 1998 sogar bewaffnete Konflikte ausgebrochen
sind?

12) Hat das Außenministerium über die Entwicklung der Krisen in Botswana dem
Innenministerium berichtet?

13) Warum ist die Stellungnahme des BmAA vom September 1998 durch den
Innenminister selbst nicht entsprechend gewürdigt worden?


14) Die tatsächliche Auslieferung erfolgte erst in den Jahren 1999 bzw. 2000. Warum
wurde bis dahin keinerlei Widerruf der Genehmigung für den Panzerexport nach
Botswana erteilt?

15) Üblicherweise werden für derartige Rüstungsgeschäfte Provisionen bis zu 7 Prozent
der Kaufsumme bezahlt. Ist Ihnen bekannt, wer in diesem Fall die Provision für die
Vermittlung des Panzer-Exports nach Botswana erhalten hat?