3196/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Wimmer, Gaal, Hagenhofer, Dr. Keppelmüller

und Genossinnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Umstrukturierung der Heeresgebäudeverwaltung Salzkammergut

Im BMLV ist derzeit eine Neu- und Reorganisation der Heeresbauverwaltungen und deren
nachgeordnete Dienststellen im Gange. Von dieser Umstrukturierung ist u.a. auch die
ehemalige Gebäudeverwaltung Salzkammergut, jetztige Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut, betroffen. Die ehemalige Gebäudeverwaltung Salzkammergut mit Sitz in
Obertraun betreute bis zum 31.3.2000 mit 45 Bediensteten die Gjaidbahn und die
militärischen Liegenschaften in Obertraun, Ebensee, Lungötz-Aualm und Tamsweg sowie die
zivilen Liegenschaften in Hallstatt (HTBLA), St. Georgen i.A. (Betreuungsstelle Thalham des
BMI) und das ausgegliederte Bundessport- und Freizeitzentrum Obertraun.

Im Zuge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 gingen mit l .4.2000 die betreuten zivilen
Bundesobjekte in das Eigentum der BIG über, die nunmehrige Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut hätte dadurch einen erheblichen Umfang an betreuter Kubatur und somit auch
an Arbeit verloren. Ein Verbleib von Bediensteten beim BMwA bzw. der BIG hätte
automatisch ein Auspendeln von ca. 85 km nach Salzburg bzw. 120 km nach Linz bedeutet,
wobei diese Möglichkeit auch nur für einen geringen Teil der Bediensteten bestand. Diese
Problematik und die äußerst angespannte Arbeitsmarktsituation im inneren Salzkammergut
führte zu einem Schreiben vom Herrn Bundesminister Dr. Scheibner vom 3.5.2000, worin
mitgeteilt wurde, daß eine Gefährdung der Arbeitsplätze nicht besteht und daß die HGV
Salzkammergut auch die zivilen Objekte im Rahmen der “Amtshilfe" weiterhin betreuen
wird. Die dabei angesprochene diesbezügliche Vereinbarung zwischen der
Heeresbaudirektion und dem Wirtschaftsministerium kam jedoch nicht zustande und
Bestrebungen betreffend einer Vereinbarung mit der BIG sind nicht bekannt. Es wurde
mittlerweile auch der Baubetreuungsvertrag mit dem Bundessport- und Freizeitzentrum
Obertraun seitens der Heeresbauverwaltung in Salzburg gekündigt und nun ist auch zu hören,
daß die militärischen Liegenschaften in Tamsweg der HGV Salzkammergut ebenfalls
entzogen werden. Die HGV Salzkammergut kann unter diesen Voraussetzungen die
“kubaturmäßigen" Anforderungen an eine Baudienststelle kaum mehr erfüllen und ist somit


im Weiterbestand extrem gefährdet. So verliert die HGV Salzkammergut durch den neuen
Organisationsplan ca. 65 % der Belegschaft (ohne Seilbahnbedienstete) und die Region des
inneren Salzkammergutes bzw. Obertraun läuft Gefahr einen weiteren Leitbetrieb
(zweitgrößter Arbeitgeber in Obertraun) zu verlieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende

 Anfrage:

1.      Ist es richtig, daß der HGV Salzkammergut die Betreuung der militärischen
Liegenschaft in Tansweg entzogen wird und falls ja, warum?

2.      Besteht die Möglichkeit, der HGV Salzkammergut im Rahmen eines

Kooperationsvertrages mit der Bundessporteinrichtungen Ges.m.b.H. die
Baubetreuung des Bundessport- und Freizeitzentrum Obertraun zu übertragen, wobei
im Gegenzug hierzu Leistungen des BSFZ Obertraun im gleichen Umfang
Heeressportlern für Trainingslager, Vorbereitungslehrgänge, etc. zur Verfügung
gestellt werden?

3.      Besteht die Möglichkeit, einen Vertrag mit der BIG betreffend einer Baubetreuung
der HTBLA Hallstatt bzw. der Betreuungsstelle Thalham durch die HGV
Salzkammergut abzuschließen bzw. wann kommt dieser Vertrag zustande?

4.      Besteht die Möglichkeit, die “Amtshilfeleistungen" der HGV Salzkammergut
gegenüber der HTBLA Hallstatt bzw. der Betreuungsstelle Thalham im
entsprechenden Umfang in die Bewertung der Dienststelle einfließen zu lassen und
somit den Standort abzusichern?

5.      Ist es richtig, daß es ein Konzept gibt, wonach zwei Drittel der Bau- und

Verwaltungsabteilung der HGV Salzkammergut künftighin keinen Planposten mehr
besitzen und somit eine Baudienststelle ohne Bautechniker und ohne Sachbearbeiter
für Bautechnik, CAT & IT und Rechnungswesen geführt werden soll?

6.      Ist geplant, im Zuge der Neu- und Reorganisation der Heeresbau Verwaltungen
freiwerdendes Personal zu entlassen oder zu versetzen?

7.      Haben Bedienstete der Heeresbauverwaltungen, welche künftighin keine Planposten
besetzen, besoldungsmäßige Nachteile zu befürchten?