3196/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Wimmer, Gaal, Hagenhofer, Dr. Keppelmüller
und Genossinnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Umstrukturierung der Heeresgebäudeverwaltung Salzkammergut
Im BMLV ist
derzeit eine Neu- und Reorganisation der Heeresbauverwaltungen und deren
nachgeordnete
Dienststellen im Gange. Von dieser Umstrukturierung ist u.a. auch die
ehemalige
Gebäudeverwaltung Salzkammergut, jetztige Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut,
betroffen. Die ehemalige Gebäudeverwaltung Salzkammergut mit Sitz in
Obertraun
betreute bis zum 31.3.2000 mit 45 Bediensteten die Gjaidbahn und die
militärischen
Liegenschaften in Obertraun, Ebensee, Lungötz-Aualm und Tamsweg sowie die
zivilen
Liegenschaften in Hallstatt (HTBLA), St. Georgen i.A. (Betreuungsstelle Thalham
des
BMI)
und das ausgegliederte Bundessport- und Freizeitzentrum Obertraun.
Im
Zuge der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 gingen mit l .4.2000 die
betreuten zivilen
Bundesobjekte
in das Eigentum der BIG über, die nunmehrige Heeresgebäudeverwaltung
Salzkammergut hätte dadurch einen erheblichen Umfang an betreuter Kubatur
und somit auch
an
Arbeit verloren. Ein Verbleib von Bediensteten beim BMwA bzw. der BIG
hätte
automatisch
ein Auspendeln von ca. 85 km nach Salzburg bzw. 120 km nach Linz bedeutet,
wobei
diese Möglichkeit auch nur für einen geringen Teil der Bediensteten bestand.
Diese
Problematik
und die äußerst angespannte Arbeitsmarktsituation im inneren
Salzkammergut
führte
zu einem Schreiben vom Herrn Bundesminister Dr. Scheibner vom 3.5.2000, worin
mitgeteilt wurde, daß eine Gefährdung der Arbeitsplätze nicht
besteht und daß die HGV
Salzkammergut
auch die zivilen Objekte im Rahmen der “Amtshilfe" weiterhin
betreuen
wird.
Die dabei angesprochene diesbezügliche Vereinbarung zwischen der
Heeresbaudirektion
und dem Wirtschaftsministerium kam jedoch nicht zustande und
Bestrebungen betreffend einer Vereinbarung mit der BIG sind nicht bekannt. Es
wurde
mittlerweile auch der Baubetreuungsvertrag mit dem Bundessport- und
Freizeitzentrum
Obertraun
seitens der Heeresbauverwaltung in Salzburg gekündigt und nun ist auch zu
hören,
daß
die militärischen Liegenschaften in Tamsweg der HGV Salzkammergut
ebenfalls
entzogen
werden. Die HGV Salzkammergut kann unter diesen Voraussetzungen die
“kubaturmäßigen"
Anforderungen an eine Baudienststelle kaum mehr erfüllen und ist somit
im
Weiterbestand extrem gefährdet. So verliert die HGV Salzkammergut durch
den neuen
Organisationsplan
ca. 65 % der Belegschaft (ohne Seilbahnbedienstete) und die Region des
inneren
Salzkammergutes bzw. Obertraun läuft Gefahr einen weiteren Leitbetrieb
(zweitgrößter
Arbeitgeber in Obertraun) zu verlieren.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig,
daß der HGV Salzkammergut die Betreuung der militärischen
Liegenschaft
in Tansweg entzogen wird und falls ja, warum?
2. Besteht die Möglichkeit, der HGV Salzkammergut im Rahmen eines
Kooperationsvertrages
mit der Bundessporteinrichtungen Ges.m.b.H. die
Baubetreuung
des Bundessport- und Freizeitzentrum Obertraun zu übertragen, wobei
im
Gegenzug hierzu Leistungen des BSFZ Obertraun im gleichen Umfang
Heeressportlern
für Trainingslager, Vorbereitungslehrgänge, etc. zur Verfügung
gestellt
werden?
3. Besteht die
Möglichkeit, einen Vertrag mit der BIG betreffend einer Baubetreuung
der HTBLA Hallstatt bzw. der Betreuungsstelle Thalham durch die HGV
Salzkammergut
abzuschließen bzw. wann kommt dieser Vertrag zustande?
4. Besteht die
Möglichkeit, die “Amtshilfeleistungen" der HGV Salzkammergut
gegenüber
der HTBLA Hallstatt bzw. der Betreuungsstelle Thalham im
entsprechenden
Umfang in die Bewertung der Dienststelle einfließen zu lassen und
somit
den Standort abzusichern?
5. Ist es richtig, daß es ein Konzept gibt, wonach zwei Drittel der Bau- und
Verwaltungsabteilung
der HGV Salzkammergut künftighin keinen Planposten mehr
besitzen
und somit eine Baudienststelle ohne Bautechniker und ohne Sachbearbeiter
für
Bautechnik, CAT & IT und Rechnungswesen geführt werden soll?
6. Ist geplant, im Zuge der
Neu- und Reorganisation der Heeresbau Verwaltungen
freiwerdendes
Personal zu entlassen oder zu versetzen?
7. Haben Bedienstete der
Heeresbauverwaltungen, welche künftighin keine Planposten
besetzen,
besoldungsmäßige Nachteile zu befürchten?