3198/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Wimmer
und Genossinnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Müllimportgenehmigungen für italienischen Müll aus Neapel
Wie von der
"Kleinen Zeitung" aufgedeckt, haben Sie als zuständiger
Bundesminister die
Genehmigung
dafür erteilt, daß bis Mitte 2002 insgesamt 150.000 Tonnen
Hausmüll aus
Neapel
nach Österreich importiert werden dürfen. Die Hälfte davon
sollen in der Deponie
Frohnleiten,
die andere beim Erzberg deponiert werden. Die Stadtverwaltung von Neapel, die
offensichtlich
über zu geringe Entsorgungskapazitäten verfugt, wollte sich damit die
ärgsten
Entsorgungsprobleme
vom Hals schaffen und war bereits dafür an die Frohnleitner
Abfallunternehmer pro Tonne Müll bis zu S 2.500,-- zu bezahlen.
Hintergrund
für die Müllimporte ist eine europäische Richtlinie, welche die
internationale
Konvention
von Basel umgeht und ein generelles Verbot von Müllimporten nicht
ermöglicht.
Dennoch
ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz eine Importbewilligung für
jeden Müllimport
erforderlich.
Nachdem
Österreich jahrelang Müllimporte weitgehend vermieden hat, wird nun
Ihrerseits
von
dieser restriktiven Genehmigungspraxis abgegangen und billigen
Geschäftsinteressen von
Deponiebetreibern
der Vorrang vor Umweltschutzinteressen gegeben. Dies obwohl trotz aller
Absicherungen
Deponien nach wie vor potentielle Grundwassergefährdungen und Altlasten
der
Zukunft darstellen, darf doch in Österreich Müll noch bis 2004
unbehandelt deponiert
werden.
In der
Überzeugung, daß dem internationalen Müllhandel über
tausende Kilometer ein Riegel
vorgeschoben werden muß und daß andererseits auch Österreich
keinesfalls zur Müllkippe
Europas
verkommen darf, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Importbewilligungen wurden in den Jahren 2000 und 2001 für
nichtgefährliche
Abfalle von Ihnen erteilt?
2. Welche Müllmengen
wurden demgemäß nach Österreich in den Jahre 2000 und 2001
nach
Österreich nach Ursprungsland importiert?
3. Welche Müllimportanträge
wurden von Ihnen in den Jahren 2000 und 2001
abgelehnt?
4. Welche Initiativen
werden Sie auf europäischer Ebene setzen, damit Müll dort
entsorgt wird, wo er anfallt?
5. Ist es richtig, daß die
Müllimporte nach Frohnleiten von Ihnen genehmigt wurden,
obwohl
das Bundesland Steiermark diese ablehnte?
6. Wie stehen Sie zum Vorschlag, das
Vetorecht der Bundesländer gegen Müllimporte
in
der bevorstehenden Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz aufzunehmen?
7. Wie stehen Sie zum Vorschlag, einen
eigenen besonders hohen Deponiezuschlag für
importierten
Müll, oder Müll (der über mehr als 200 km Müll
transportiert wurde)
festzulegen?