3198/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Wimmer

und Genossinnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Müllimportgenehmigungen für italienischen Müll aus Neapel

Wie von der "Kleinen Zeitung" aufgedeckt, haben Sie als zuständiger Bundesminister die
Genehmigung dafür erteilt, daß bis Mitte 2002 insgesamt 150.000 Tonnen Hausmüll aus
Neapel nach Österreich importiert werden dürfen. Die Hälfte davon sollen in der Deponie
Frohnleiten, die andere beim Erzberg deponiert werden. Die Stadtverwaltung von Neapel, die
offensichtlich über zu geringe Entsorgungskapazitäten verfugt, wollte sich damit die ärgsten
Entsorgungsprobleme vom Hals schaffen und war bereits dafür an die Frohnleitner
Abfallunternehmer pro Tonne Müll bis zu S 2.500,-- zu bezahlen.

Hintergrund für die Müllimporte ist eine europäische Richtlinie, welche die internationale
Konvention von Basel umgeht und ein generelles Verbot von Müllimporten nicht ermöglicht.
Dennoch ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz eine Importbewilligung für jeden Müllimport
erforderlich.

Nachdem Österreich jahrelang Müllimporte weitgehend vermieden hat, wird nun Ihrerseits
von dieser restriktiven Genehmigungspraxis abgegangen und billigen Geschäftsinteressen von
Deponiebetreibern der Vorrang vor Umweltschutzinteressen gegeben. Dies obwohl trotz aller
Absicherungen Deponien nach wie vor potentielle Grundwassergefährdungen und Altlasten
der Zukunft darstellen, darf doch in Österreich Müll noch bis 2004 unbehandelt deponiert
werden.

In der Überzeugung, daß dem internationalen Müllhandel über tausende Kilometer ein Riegel
vorgeschoben werden muß und daß andererseits auch Österreich keinesfalls zur Müllkippe
Europas verkommen darf, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.      Welche Importbewilligungen wurden in den Jahren 2000 und 2001 für
nichtgefährliche Abfalle von Ihnen erteilt?

2.      Welche Müllmengen wurden demgemäß nach Österreich in den Jahre 2000 und 2001
nach Österreich nach Ursprungsland importiert?

3.      Welche Müllimportanträge wurden von Ihnen in den Jahren 2000 und 2001
abgelehnt?

4.      Welche Initiativen werden Sie auf europäischer Ebene setzen, damit Müll dort
entsorgt wird, wo er anfallt?

5.      Ist es richtig, daß die Müllimporte nach Frohnleiten von Ihnen genehmigt wurden,
obwohl das Bundesland Steiermark diese ablehnte?

6.      Wie stehen Sie zum Vorschlag, das Vetorecht der Bundesländer gegen Müllimporte
in der bevorstehenden Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz aufzunehmen?

7.      Wie stehen Sie zum Vorschlag, einen eigenen besonders hohen Deponiezuschlag für
importierten Müll, oder Müll (der über mehr als 200 km Müll transportiert wurde)
festzulegen?