3226/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Unvereinbarkeit eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der ASFINAG
Nach
Medienberichten ergibt sich aus der derzeitigen personellen Struktur der
Gesellschaftsorgane der ASFINAG ein Fall von schwerwiegender Unvereinbarkeit.
In diesem
Zusammenhang berichtet die Tageszeitung “Wirtschaftsblatt" am
12.9.2001 unter Hinweis
auf
eine von Heidrick & Struggles erstellte Studie: “Auffällig sei
in Österreich nicht nur die
hohe
Zahl an Mandaten, die einzelne Top-Manager haben, auffällig sei auch die
häufige
Unvereinbarkeit."
In weiterer
Folge nennt das Wirtschaftsblatt ein “Negativbeispiel": “Der
Aufsichtsrat der
Straßengesellschaft
ASFINAG, in dem Erwin Soravia jun. sitzt, Soravia besitzt ein namhaftes
Aktienpaket
an der Bauholding-STRABAG-Gruppe, die gleichzeitig als Konsortialpartner um
den
Mautauftrag der ASFINAG rittert."
Obwohl Herr
Erwin Soravia jun. gegenüber dem Wirtschaftsblatt einwendet, die Anteile
an
der STRABAG-Bauholding würden nicht ihm, sondern seinem Vater gehören
(Wirtschaftsblatt:
Erwin Soravia konstatiert wohl die schiefe Optik, aber: “die Anteile
gehören
meinem Vater. Wenn ich sie erben würde, würde ich als Aufsichtsrat
der ASFINAG
sofort
zurücktreten."), liegt hier ein eklatanter Fall von Unvereinbarkeit vor.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Vertreten Sie die
Auffassung, dass ein Angehöriger einer Aktionärsfamilie, deren
Unternehmen
als führende Konsortialpartner einer Bietergemeinschaft im Rahmen
des
aktuellen LKW-Maut-Vergabeverfahrens eingebunden sind, gleichzeitig die
Funktion eines Aufsichtsratmitgliedes der ASFINAG bekleiden kann und wenn ja,
wie
begründen Sie Ihre Rechtsmeinung?
2. Wurde Erwin Soravia
jun., der auch als Funktionär der "jungen Wirtschaft" tätig
ist,
vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder vom
Bundesministerium
für Finanzen in den Aufsichtsrat der ASFINAG nominiert?
3. Warum wurde Herr Erwin
Soravia jun. nach Bekanntwerden der Bieterkonsortien
nicht als Mitglied des Aufsichtsrates der ASFINAG abberufen?
4. Sollte gemäß
Punkt 2. der gegenständlichen Anfrage die Nominierung Soravias durch
das
Finanzministerium erfolgt sein, haben Sie Herrn Bundesminister Grasser jemals
auf den Tatbestand der Unvereinbarkeit aufmerksam gemacht und wenn ja, wie hat
Bundesminister
Grasser Ihnen gegenüber diese Personalentscheidung argumentiert?
5. Welche Funktionen
im Rahmen des ASFINAG-Aufsichtsrates übt Herr Erwin
Soravia
jun. aus?
6. Gehörte Herr
Erwin Soravia jun. jenem Personalausschuss des ASFINAG-
Aufsichtsrates
an, welcher für die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder
zuständig war bzw. ist?
7. Welche Bauaufträge wurden von der ASFINAG oder einer von ihr beherrschten
Konzerngesellschaft
(ÖSAG, ASG) seit der Bestellung von Herrn Erwin Soravia jun.
als ASFINAG-Aufsichtsrat
an die STRABAG-Bauholding-Gruppe oder deren
Tochter-und Beteiligungsgesellschaften vergeben?
8. Sind oder waren
seit 4.2.2000, abgesehen von Herrn Erwin Soravia jun., weitere
ASFINAG-Aufsichtsräte
bestellt, die entweder direkt oder indirekt über
Familienangehörige, Anteile an Firmen
halten, welche sich im Wege von
Bieterkonsortien an Ausschreibungen
der ASFINAG beteiligten, wenn ja, wie lauten
deren Namen und welchen Firmen sind
diese Aufsichtsratsmitglieder zuzuordnen?
9.
Sind bzw. waren seit 4.2.2000 ASFINAG-Aufsichtsratsmitglieder bestellt, die in
einem
Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind, welches sich im Wege von
Bieterkonsortien
für den LKW-Mautauftrag beworben hat und wenn ja, wie lauten
deren Namen und
welchen Unternehmen sind diese Personen zuzuordnen?