3226/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Unvereinbarkeit eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der ASFINAG

Nach Medienberichten ergibt sich aus der derzeitigen personellen Struktur der
Gesellschaftsorgane der ASFINAG ein Fall von schwerwiegender Unvereinbarkeit. In diesem
Zusammenhang berichtet die Tageszeitung “Wirtschaftsblatt" am 12.9.2001 unter Hinweis
auf eine von Heidrick & Struggles erstellte Studie: “Auffällig sei in Österreich nicht nur die
hohe Zahl an Mandaten, die einzelne Top-Manager haben, auffällig sei auch die häufige
Unvereinbarkeit."

In weiterer Folge nennt das Wirtschaftsblatt ein “Negativbeispiel": “Der Aufsichtsrat der
Straßengesellschaft ASFINAG, in dem Erwin Soravia jun. sitzt, Soravia besitzt ein namhaftes
Aktienpaket an der Bauholding-STRABAG-Gruppe, die gleichzeitig als Konsortialpartner um
den Mautauftrag der ASFINAG rittert."

Obwohl Herr Erwin Soravia jun. gegenüber dem Wirtschaftsblatt einwendet, die Anteile an
der STRABAG-Bauholding würden nicht ihm, sondern seinem Vater gehören
(Wirtschaftsblatt: Erwin Soravia konstatiert wohl die schiefe Optik, aber: “die Anteile
gehören meinem Vater. Wenn ich sie erben würde, würde ich als Aufsichtsrat der ASFINAG
sofort zurücktreten."), liegt hier ein eklatanter Fall von Unvereinbarkeit vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.       Vertreten Sie die Auffassung, dass ein Angehöriger einer Aktionärsfamilie, deren
Unternehmen als führende Konsortialpartner einer Bietergemeinschaft im Rahmen


des aktuellen LKW-Maut-Vergabeverfahrens eingebunden sind, gleichzeitig die
Funktion eines Aufsichtsratmitgliedes der ASFINAG bekleiden kann und wenn ja,
wie begründen Sie Ihre Rechtsmeinung?

2.      Wurde Erwin Soravia jun., der auch als Funktionär der "jungen Wirtschaft" tätig ist,
vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder vom
Bundesministerium für Finanzen in den Aufsichtsrat der ASFINAG nominiert?

3.      Warum wurde Herr Erwin Soravia jun. nach Bekanntwerden der Bieterkonsortien
nicht als Mitglied des Aufsichtsrates der ASFINAG abberufen?

4.      Sollte gemäß Punkt 2. der gegenständlichen Anfrage die Nominierung Soravias durch
das Finanzministerium erfolgt sein, haben Sie Herrn Bundesminister Grasser jemals
auf den Tatbestand der Unvereinbarkeit aufmerksam gemacht und wenn ja, wie hat
Bundesminister Grasser Ihnen gegenüber diese Personalentscheidung argumentiert?

5.       Welche Funktionen im Rahmen des ASFINAG-Aufsichtsrates übt Herr Erwin
Soravia jun. aus?

6.       Gehörte Herr Erwin Soravia jun. jenem Personalausschuss des ASFINAG-
Aufsichtsrates an, welcher für die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder
zuständig war bzw. ist?

7.       Welche Bauaufträge wurden von der ASFINAG oder einer von ihr beherrschten

Konzerngesellschaft (ÖSAG, ASG) seit der Bestellung von Herrn Erwin Soravia jun.
als ASFINAG-Aufsichtsrat an die STRABAG-Bauholding-Gruppe oder deren
Tochter-und Beteiligungsgesellschaften vergeben?

8.       Sind oder waren seit 4.2.2000, abgesehen von Herrn Erwin Soravia jun., weitere
ASFINAG-Aufsichtsräte bestellt, die entweder direkt oder indirekt über
Familienangehörige, Anteile an Firmen halten, welche sich im Wege von
Bieterkonsortien an Ausschreibungen der ASFINAG beteiligten, wenn ja, wie lauten
deren Namen und welchen Firmen sind diese Aufsichtsratsmitglieder zuzuordnen?

9.       Sind bzw. waren seit 4.2.2000 ASFINAG-Aufsichtsratsmitglieder bestellt, die in
einem Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind, welches sich im Wege von
Bieterkonsortien für den LKW-Mautauftrag beworben hat und wenn ja, wie lauten
deren Namen und welchen Unternehmen sind diese Personen zuzuordnen?