3252/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.12.2001

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Krauter

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Bezirksgerichte)

Die Österreichische Bundesregierung verfolgt unter dem Diktat des Nulldefizits eine Politik
der Ausdünnung bzw. der Gefährdung der öffentlichen Leistungen im ländlichen Raum.

Durch diese Politik der Regierungsparteien werden Kosten auf die Gemeinden und die Länder
abgewälzt, ohne sich um deren zukünftige Finanzierung Gedanken zu machen. Unter einem
werden bedeutsame Leistungen für die Bürgerinnen ohne Rücksicht auf Qualität und
Auswirkungen auf die Preisgestaltung privatisiert. Gleichzeitig werden damit aber jene
Einrichtungen zerstört, die einen wesentlichen Teil der Lebensqualität der Menschen
bilden.

Betroffen sind davon 56 % der österreichischen Bevölkerung, die in Gemeinden mit weniger
als 10.000 Einwohner leben.

Es ist zu befürchten, dass mit der Zerstörung der regionalen Infrastruktur ein Abbau der
Wirtschaftsstandortqualität
und eine Entsiedlung der ländlichen Gebiete einhergeht.

Die Verwaltungsreform aus Sicht dieser blau-schwarzen Bundesregierung erfolgt offenbar
prioritär unter der Zielsetzung, Einsparungspotentiale zur Erreichung des Null-Defizits
zu finden.

Da auch im Kompetenzbereich des BMJ entsprechende Eingriffe in vorhandene öffentliche
Einrichtungen (Bezirksgerichte) geplant sind bzw. durchgeführt werden, richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende


Anfrage:

1.       Sie führen in Ihrem Vortrag an den Ministerrat vom 27. September 2001 aus, dass die
Zusammenlegung der Bezirksgerichte nach dem Modell, ein BH-Sprengel möge einem
BG-Sprengel entsprechen, von Ihnen nach wie vor prioritär verfolgt werde, aber von
den Landeshauptleuten, insbesondere bei größeren BH-Sprengeln, faktisch abgelehnt
werde. Von welchen Landeshauptleuten wird Ihr Projekt betreffend eine neue
Gerichtsorganisation abgelehnt und um welche BH-Sprengeln handelt es sich?

2.      Inwieweit wurden von Ihrer Seite mit den Landeshauptleuten Verhandlungen über die
Schließung und Zusammenlegung von Bezirksgerichten geführt und welche
Konsequenzen zogen diese Verhandlungen nach sich, geordnet nach Verhandlungs-
partnern?

3.      Welche Bezirksgerichte, geordnet nach Bundesländern, sind von der neuen
Gerichtsorganisation betroffen?

4.      Welche der unter 3. genannten Bezirksgerichte wurden bereits geschlossen bzw.
zusammengelegt?

5.      Wieviele Petitionen von besorgten Bürgerinnen bzw. Gemeindevertretern sind bei
Ihnen eingelangt und in welcher Form wurden diese Anliegen von Ihnen behandelt,
geordnet nach Petitionen?

6.      In welcher Höhe rechnen Sie mit Personaleinsparungen durch die neue Gerichts-
organisation?

7.      Können Sie ausschließen, dass die Personalreduktion auch durch vorzeitige Auflösung
bestehender Dienstverhältnisse herbeigeführt wird?

8.      Inwieweit sind die Maßnahmen der Mitglieder der Bundesregierung (von der
Einstellung von Nebenbahnen über die Schließung von Gendarmerieposten und
Bezirksgerichten sowie über die Einstellung der Postdienste bis hin zum
Investitionsstopp in den Gemeinden durch die öffentliche Hand und in Folge durch
Private) untereinander koordiniert und wurden Erhebungen über die Auswirkungen
dieser infrastrukturellen Veränderungen auf die Lebens- und Wirtschaftssituation im
ländlichen Raum angestellt und wenn ja, in welcher Form?