3252/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.12.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Krauter
und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Bezirksgerichte)
Die
Österreichische Bundesregierung verfolgt unter dem Diktat des Nulldefizits
eine Politik
der Ausdünnung bzw. der
Gefährdung der öffentlichen Leistungen im ländlichen Raum.
Durch
diese Politik der Regierungsparteien werden Kosten auf die Gemeinden und die
Länder
abgewälzt,
ohne sich um deren zukünftige Finanzierung Gedanken zu machen. Unter einem
werden
bedeutsame Leistungen für die Bürgerinnen ohne Rücksicht auf Qualität
und
Auswirkungen
auf die Preisgestaltung privatisiert. Gleichzeitig werden damit aber jene
Einrichtungen zerstört, die einen wesentlichen Teil der
Lebensqualität der Menschen
bilden.
Betroffen
sind davon 56 % der österreichischen Bevölkerung, die in Gemeinden
mit weniger
als
10.000 Einwohner leben.
Es ist zu befürchten, dass
mit der Zerstörung der regionalen Infrastruktur ein Abbau der
Wirtschaftsstandortqualität und eine Entsiedlung der ländlichen
Gebiete einhergeht.
Die Verwaltungsreform aus Sicht
dieser blau-schwarzen Bundesregierung erfolgt offenbar
prioritär unter der Zielsetzung, Einsparungspotentiale zur Erreichung
des Null-Defizits
zu finden.
Da
auch im Kompetenzbereich des BMJ entsprechende Eingriffe in vorhandene
öffentliche
Einrichtungen (Bezirksgerichte) geplant sind bzw. durchgeführt werden,
richten die
unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Sie führen in
Ihrem Vortrag an den Ministerrat vom 27. September 2001 aus, dass die
Zusammenlegung
der Bezirksgerichte nach dem Modell, ein BH-Sprengel möge einem
BG-Sprengel entsprechen, von Ihnen nach wie vor prioritär verfolgt werde,
aber von
den
Landeshauptleuten, insbesondere bei größeren BH-Sprengeln, faktisch
abgelehnt
werde.
Von welchen Landeshauptleuten wird Ihr Projekt betreffend eine neue
Gerichtsorganisation
abgelehnt und um welche BH-Sprengeln handelt es sich?
2. Inwieweit wurden von
Ihrer Seite mit den Landeshauptleuten Verhandlungen über die
Schließung
und Zusammenlegung von Bezirksgerichten geführt und welche
Konsequenzen
zogen diese Verhandlungen nach sich, geordnet nach Verhandlungs-
partnern?
3. Welche Bezirksgerichte,
geordnet nach Bundesländern, sind von der neuen
Gerichtsorganisation
betroffen?
4. Welche der unter 3.
genannten Bezirksgerichte wurden bereits geschlossen bzw.
zusammengelegt?
5. Wieviele Petitionen von
besorgten Bürgerinnen bzw. Gemeindevertretern sind bei
Ihnen
eingelangt und in welcher Form wurden diese Anliegen von Ihnen behandelt,
geordnet
nach Petitionen?
6. In welcher Höhe
rechnen Sie mit Personaleinsparungen durch die neue Gerichts-
organisation?
7. Können Sie
ausschließen, dass die Personalreduktion auch durch vorzeitige
Auflösung
bestehender
Dienstverhältnisse herbeigeführt wird?
8. Inwieweit sind die
Maßnahmen der Mitglieder der Bundesregierung (von der
Einstellung
von Nebenbahnen über die Schließung von Gendarmerieposten und
Bezirksgerichten
sowie über die Einstellung der Postdienste bis hin zum
Investitionsstopp
in den Gemeinden durch die öffentliche Hand und in Folge durch
Private) untereinander koordiniert und wurden Erhebungen über die Auswirkungen
dieser infrastrukturellen Veränderungen auf die Lebens- und
Wirtschaftssituation im
ländlichen
Raum angestellt und wenn ja, in welcher Form?