3293/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Inge Jäger


und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Österreichs Beitrag für den Wiederaufbau Afghanistans

Die Europäische Union wird Medienberichten zufolge entscheidend zum Wiederaufbau
Afghanistans beitragen. Allein im ersten Jahr sollen 550 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt werden. Die Angaben der österreichischen Bundesregierung über den österreichischen
Beitrag dazu differieren beträchtlich. Außenministerin Ferrero Waldner hatte offenbar 12
Millionen Euro für Wiederaufbauhilfe beantragt (APA196, 8. Jän. 2002). Bundeskanzler
Schüssel sprach nach dem Minsterrat vom 8. Jänner 2002 von 5,5 Millionen Euro für zivile
Hilfsleistungen im Zeitraum 2002-2004 (OTS174, 8. Jan. 2002). Für die österreichische
Beteiligung am internationalen Afghanistan-Einsatz sollten entsprechend dem Wunsch von
Verteidigungsminister Scheibner 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch
den Unterlagen für den Hauptausschuß am 17. Jänner dieses Jahres (148/HA) ist zu
entnehmen, dass Österreich sich anläßlich der am 21./22. Jänner in Tokio stattfindenden
Afghanistan- Wiederaufbaukonferenz zur Leistung eines Betrags von 5,5 Millionen Euro für
den Zeitraum 2002 - 2004 verpflichten wird. Den Medien gegenüber wurde der Beitrag
Österreichs wesentlich größer dargestellt: “Außenministerin sagt 12,3 Millionen für
Afghanistan zu", war einer OTS-Meldung des Außenamtes vom 21. Jänner 2002 zu
entnehmen (OTS026, 21. Jän.02).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.      Zu welchem Beitrag hat sich Österreich nun tatsächlich bei der Afghanistan-
Wiederaufbaukonferenz verpflichtet? Wie ist dieser Beitrag für die einzelnen
Teilbereiche im Detail aufgeschlüsselt?

2.      Sind in diesem Betrag auch Verwaltungskosten, die in Österreich entstehen,
miteingerechnet? Wie hoch ist deren Prozentsatz?


3.      Wie hoch wird der Anteil der Mittel sein, der für konkrete Projekte in Afghanistan
zur Verfügung steht?

4.      Welche Organsationen werden diese Projekte abwickeln? Gibt es dafür ein
Aussschreibungsverfahren?

5.       Betragen die Kosten für Österreichs Beteiligung am internationalen Afghanistan-
Einsatz entsprechend der dem Hauptausschuß des Nationalrates übermittelten
Informationen etwa 4,5 Millionen Euro? Wenn nein, warum nicht?

6.      Haben andere Länder ebenfalls die Kosten ihrer Beteiligung am internationalen
Afghanistan-Einsatz in ihren Beitrag für den Wiederaufbau Afghanistans
miteingerechnet?

7.      Der Beitrag der EU zum Wiederaufbau Afghanistans beträgt im ersten Jahr 550

Millionen Euro. Wie hoch ist der Beitrag der EU für den Wiederaufbau Afghanistans
für den gesamten Zeitraum 2002-2004?

8.      Wie hoch sind die Beiträge der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in diesem Zeitraum?
(Bitte einzeln anführen)

9.      Wie hoch ist der Anteil Österreichs am Beitrag der EU zum Wiederaufbau
Afghanistans (excl. der Kosten für den internationalen Afghanistan-Einsatz)
prozentuell gesehen?

10.     Ist dieser Anteil der wirtschaftlichen Stärke Österreichs angemessen?