3337/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur


betreffend Bundesmuseen mit besonderer Berücksichtigung des Kunsthistorischen
Museums

Mit der Umsetzung des Bundesmuseengesetzes wurden die Bundesmuseen als
eigene Rechtspersönlichkeiten in die wirtschaftliche Eigenständigkeit entlassen.
Dabei obliegen sie jedoch der Aufsicht der Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. Insbesondere obliegt der Bundesministerin die Feststellung
der Rechnungsabschlüsse und die Entlastung der Organe in den Bundesmuseen.
Dem Jahresabschluß 1999 für das Kunsthistorische Museum fehlt der explizit
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der betrauten Wirtschaftsprüfungskanzlei.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Warum konnte die betraute Wirtschaftsprüfungskanzlei "Europa Treuhand -
Ernest & Young" dem Kunsthistorischen Museum für den Rechnungsabschluß
1999 keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen?

2.  Warum hat Dr. Wran schriftlich für die Bundesministerin den Organen des
Kunsthistorischen Museums für die Bilanz 1999 trotz fehlendem
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk die Entlastung erteilt?

3.   Ist es in Ihrem Ministerium üblich, dass sich Beamte, die wie Dr. Wran die
Funktion eines Kuratoriumsvorsitzenden in einem Museum wahrnehmen, quasi
selbst für die Bundesministerin schriftlich die Entlastung erteilen?

4.  Wenn ja, warum?

5.  Wenn nein, welche Schritte gedenken Sie zur Vermeidung derartiger
Interessenkollisionen für die Zukunft zu setzen?

6.  Schreibt die Geschäftsordnung für das Kuratorium des Kunsthistorischen
Museums für die Übermittlung von entscheidungsrelevanten Unterlagen an die
Mitglieder vor den Sitzungen Mindestfristen vor, wie das bei Gesellschaften nach
GmbH-Gesetz Realität ist?

7.  Wenn nein, warum nicht, und auf welcher Basis kann dieses Organ dann seiner
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen?

8.  Wenn ja, welche Fristen?