3337/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Bundesmuseen mit besonderer
Berücksichtigung des Kunsthistorischen
Museums
Mit der Umsetzung des Bundesmuseengesetzes
wurden die Bundesmuseen als
eigene Rechtspersönlichkeiten in die
wirtschaftliche Eigenständigkeit entlassen.
Dabei obliegen sie jedoch der Aufsicht der Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. Insbesondere obliegt der Bundesministerin die
Feststellung
der Rechnungsabschlüsse und die Entlastung der Organe in den Bundesmuseen.
Dem Jahresabschluß 1999 für das
Kunsthistorische Museum fehlt der explizit
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
der betrauten Wirtschaftsprüfungskanzlei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum konnte die
betraute Wirtschaftsprüfungskanzlei "Europa Treuhand -
Ernest & Young" dem Kunsthistorischen Museum für den
Rechnungsabschluß
1999 keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen?
2. Warum hat Dr. Wran
schriftlich für die Bundesministerin den Organen des
Kunsthistorischen Museums für die Bilanz 1999 trotz fehlendem
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk die Entlastung erteilt?
3. Ist es in
Ihrem Ministerium üblich, dass sich Beamte, die wie Dr. Wran die
Funktion eines Kuratoriumsvorsitzenden in einem Museum wahrnehmen, quasi
selbst für die Bundesministerin schriftlich die Entlastung erteilen?
4. Wenn ja, warum?
5. Wenn nein, welche
Schritte gedenken Sie zur Vermeidung derartiger
Interessenkollisionen für die Zukunft zu setzen?
6. Schreibt die
Geschäftsordnung für das Kuratorium des Kunsthistorischen
Museums für die Übermittlung von entscheidungsrelevanten Unterlagen
an die
Mitglieder vor den Sitzungen Mindestfristen
vor, wie das bei Gesellschaften nach
GmbH-Gesetz Realität ist?
7. Wenn nein, warum
nicht, und auf welcher Basis kann dieses Organ dann seiner
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen?
8. Wenn ja, welche Fristen?