3355/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Wettbewerbsrecht

Aus verschiedenen Gründen ist das Wettbewerbsrecht in Österreich reformbedürftig.
Den Wettbewerb in Österreich möglichst chancengleich zu ermöglichen und zu
gewährleisten muss Ziel entsprechender gesetzlicher Regelungen sein. Sie haben
die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsunternehmen im Bereich der
Angebotsvielfalt eines preiswerten Warensortiments für die Konsumentlnnen
sicherzustellen und die materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Grundlage für
einen effizienten Vollzug bereitzustellen (Normen, Vollzugsinstitutionen, Ressourcen,
Verfahrensrecht). Vor allem aus Sicht der Konsumentinnen ist ein modernes
effizientes Wettbewerbsrecht dringend erforderlich.

Die Entwürfe zur Wettbewerbsrechts- und Kartellgesetznovelle 2001 entsprechen
nach diversen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren nicht den Anforderungen
eines modernen Wettbewerbsrechts. Doppelkonstruktion einer Wettbewerbsbehörde
und einer Kartellanwaltschaft sowie externe Gutachter für das Kartellgericht führen
zu Doppelgleisigkeiten und verteuern die Wettbewerbskontrolle ohne für
Effizienzgewinn zu sorgen, da es zu keiner Verfahrensvereinheitlichung kommt.
Verzögerungen in der weiteren Vorgangsweise zur Beschlußfassung ermöglichen
eine generelle Überarbeitung der Entwürfe.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Auf europäischer Ebene setzt sich Zusehens eine Vereinheitlichung der
Terminologie (“Wettbewerbsrecht") und der Verfahrensabläufe durch. Aus
welchen Gründen wurde auf ein entsprechende Zusammenführung von Kartell-
und Wettbewerbsrecht in einen Gesetzesentwurf bzw auf eine Vereinheitlichung
der Verfahrensabläufe verzichtet?


2.      Sowohl aus verfahrenstechnischen als auch aus finanziellen Gründen
erscheint diversen Institutionen, die Stellungnahmen abgaben, die separate
Einrichtung einer Kartellanwaltschaft als kostspielige Doppelgleisigkeit. Aus
welchen Gründen soll die als überflüssig angesehene Kartellanwaltschaft
eingeführt werden?

3.      Die Umsetzung des Wettbewerbsrechts hängt von der personellen und
finanziellen Ausstattung der Wettbewerbsbehörde ab. Wie viele
Mitarbeiterinnen sind derzeit in Ihrem Ressort in diesem Bereich tätig, wieviel
soll die geplante Behörde in Zukunft umfassen?

4.     Welche finanziellen Mittel sind in Zukunft für die Wettbewerbsbehörde, für die
Kartellanwaltschaft und für das Kartellgericht vorgesehen?

5.      Gedenken Sie den Empfehlungen der Stellungnahme des Rechnungshofes
nachzukommen, wenn nicht, warum nicht?

6.     Warum ist für die Bestellung des Generaldirektors der Wettbewerbsbehörde
kein öffentliches Hearing vorgesehen?

7.     Aus welchen Gründen wird in den Gesetzesentwürfen auf die parlamentarische
Kontrolle der Behörde verzichtet? Wie beurteilen Sie den Vorschlag, daß der
Generaldirektor dem Parlament einen jährlichen Bericht vorlegen soll?

8.     Werden Sie im Falle einer fehlenden Verfassungsmehrheit, wodurch die
Errichtung einer weisungsfreien unabhängigen Behörde nicht möglich ist,
eventuelle Weisungen öffentlich und schriftlich geben?

Wann sollen die beiden Novellen endgültig beschlossen werden?