3364/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Mag. Hetzl, Dr. Grollitsch und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend unrechtmäßige Einbehaltung der
“Stranded Costs"-Abgeltung durch private Netz-
betreiber
Die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie aus 1997 leitete
“einen marktorientierten Wettbe-
werb hinsichtlich der Stromaufbringung" ein. Im bisher streng regulierten
System wurden
Kosten von Kraftwerken von allen
Endverbrauchern getragen. Dies ist infolge der Stromlibe-
ralisierung nicht mehr möglich. In einer EU-Binnenmarktrichtlinie
wurde aber die Möglich-
keit für Übergangsregelungen geschaffen. Im Hauptausschuß des
Nationalrates wurde am
19.09.2001 eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit
“über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung
von Erlösminderungen,
die infolge der Marktöffnung entstanden sind (“Stranded Costs")
und in Zusammenhang mit
der Errichtung des Kraftwerks Voitsberg III stehen",
beschlossen.
Diese “Beihilfen" werden zwar durch die privaten
Netzbetreiber von den Stromendverbrau-
chern eingehoben, aber nicht bzw. nicht zur Gänze an die E-Control
weitergeleitet. Dadurch
werden ATP bzw. GKB auf ihrem Weg zur
ordnungsgemäßen Schließung des Kraftwerksbe-
triebes bzw. des Kohleabbaues in der
Weststeiermark in den Jahren 2006 bzw. 2004 akut ge-
fährdet. Im Falle der drohenden
Insolvenz besteht die Gefahr, daß insbesondere die verblei-
benden Rekultivierungsarbeiten von der öffentlichen Hand finanziert
werden müßten und die
noch tätigen ca. 300 Arbeitnehmer ihren
Arbeitsplatz verlieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister für Arbeit und Wirt-
schaft nachstehende
Anfrage
1. Welche Beträge wurden bis dato
für die Abgeltung der “Stranded Costs" des Kraftwerkes
Voitsberg III laut Verordnung (BGB1 II Nr. 354/2001 und BGB1 II Nr. 354/2001) an die
E-Control abgeführt und welche Beträge wurden an die
begünstigten Unternehmen ausbe-
zahlt?
2.
Haben Sie vor, Maßnahmen gegen
jene Netzbetreiber zu ergreifen, die
zwar den
Stromendverbrauchern die Abgeltung von “Stranded Costs" in Rechnung
stellen, jedoch
die einkassierten Beträge nicht an die E-Control abführen?
Wenn ja, wann und welche?
Wenn nein, warum nicht?
Werden Sie die beantragten und von der EU
als zulässig erachteten “Stranded Costs"
österreichischer Wasserkraftwerke, insbesondere die des Kraftwerks
Freudenau im Aus-
maß von 385 Mio EURO, in eine entsprechende Verordnung aufnehmen?
Wenn ja, wann und unter welchen
Voraussetzungen?