3364/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Hetzl, Dr. Grollitsch und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend unrechtmäßige Einbehaltung der “Stranded Costs"-Abgeltung durch private Netz-
betreiber

Die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie aus 1997 leitete “einen marktorientierten Wettbe-
werb hinsichtlich der Stromaufbringung" ein. Im bisher streng regulierten System wurden
Kosten von Kraftwerken von allen Endverbrauchern getragen. Dies ist infolge der Stromlibe-
ralisierung nicht mehr möglich. In einer EU-Binnenmarktrichtlinie wurde aber die Möglich-
keit für Übergangsregelungen geschaffen. Im Hauptausschuß des Nationalrates wurde am
19.09.2001 eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
“über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen,
die infolge der Marktöffnung entstanden sind (“Stranded Costs") und in Zusammenhang mit
der Errichtung des Kraftwerks Voitsberg
III stehen", beschlossen.

Diese “Beihilfen" werden zwar durch die privaten Netzbetreiber von den Stromendverbrau-
chern eingehoben, aber nicht bzw. nicht zur Gänze an die E-Control weitergeleitet. Dadurch
werden ATP bzw. GKB auf ihrem Weg zur ordnungsgemäßen Schließung des Kraftwerksbe-
triebes bzw. des Kohleabbaues in der Weststeiermark in den Jahren 2006 bzw. 2004 akut ge-
fährdet. Im Falle der drohenden Insolvenz besteht die Gefahr, daß insbesondere die verblei-
benden Rekultivierungsarbeiten von der öffentlichen Hand finanziert werden müßten und die
noch tätigen ca. 300 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit und Wirt-
schaft nachstehende

Anfrage

1. Welche Beträge wurden bis dato für die Abgeltung der “Stranded Costs" des Kraftwerkes
Voitsberg
III laut Verordnung (BGB1 II Nr. 354/2001 und BGB1 II Nr. 354/2001) an die
E-Control abgeführt und welche Beträge wurden an die begünstigten Unternehmen ausbe-
zahlt?

2.   Haben  Sie   vor,   Maßnahmen   gegen jene   Netzbetreiber  zu  ergreifen,  die  zwar  den
Stromendverbrauchern die Abgeltung von “Stranded Costs" in Rechnung stellen, jedoch
die einkassierten Beträge nicht an die E-Control abführen?
Wenn ja, wann und welche?
Wenn nein, warum nicht?


Werden Sie die beantragten und von der EU als zulässig erachteten “Stranded Costs"
österreichischer Wasserkraftwerke, insbesondere die des Kraftwerks Freudenau im Aus-
maß von 385 Mio EURO, in eine entsprechende Verordnung aufnehmen?
Wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen?