3372/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und Genossen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt
betreffend die brieflichen Mitteilung an österreichische Familien wegen Anhebung der
Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge.

Einem Artikel der KLEINEN ZEITUNG vom 27.1. 2002 ist zu entnehmen, dass zum
Jahreswechsel an österreichische Familien ein Brief des Bundesministeriums für Soziale
Sicherheit und Generationen versendet wurde, in dem angekündigt wurde, dass die
Bezugsberechtigten von Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen im Dezember mehr
Geld erhalten und sich im Februar “ein noch einmal etwas höherer Betrag ergeben" werde.
Auf Grund dieser Ankündigung überprüfte eine Mutter ihr Konto in der Erwartung “einen Teil
des Aufrundungsertrages bekommen wir sofort, später gibt's sogar noch etwas mehr".
Enttäuscht musste sie feststellen, dass die Erhöhung ganze 74 Groschen betrug !

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den
Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.   Wurde der betreffende Brief an alle österreichischen Familien geschickt ?

2.   Wie war der Wortlaut des Briefes ?

3.   In welcher Stückzahl wurde dieser Brief versendet ?

4.   Wie hoch waren die Herstellungs- und Versandkosten dieses Briefes ?

5.   Werden diese Kosten aus den zweckgebundenen Mitteln des
Familienlastenausgleichsfonds getragen?

6.   Wenn ja, - aus welchem Budgetansatz der FLAF-Gebarung ?

7.   Wenn nein, - aus welchem anderen Budgetansatz des BMSG ?

8.   Stehen die Kosten - nach dem Urteil Ihres Ressorts - in einer Relation zum
Informationsgehalt des Briefes und zur Höhe des ausgezahlten Mehrbetrages?

9.   Erachten Sie die Wortwahl der Ankündigung “ab Februar 2002 wird sich noch einmal ein
etwas höherer Betrag ergeben" nicht als irreführend ?