3378/J XXI.GP
Eingelangt am: 06.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Krauter
und GenossInnen
an die Vizekanzlerin und Bundesministerin für öffentliche Leistung und
Sport
betreffend "inakzeptablen Kuhhandel" bei steirischen Gerichtsschließungen
und der Wahl eines Zweiten Landeshauptmannstellvertreters in der
Steiermark
Die Schließung
der Gerichte von Bad Aussee und Gröbming werden vom
regional
zuständigen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Anton Knerzl als
"inakzeptabler
Kuhhandel" bezeichnet, der Landesrat Schützenhöfer (ÖVP)
und
Bürgermeister Kroll (ÖVP) "hätten sich das gerichtet".
Über diese
Stellungnahme
von Nationalratsabgeordneten Knerzl über die Bezirks-
gerichtschließungen
in der Steiermark berichtet die Kleine Zeitung in der
Ausgabe
vom 29.1.2002.
Am
Vortag, den 28.01.2002, wurde in einer Vorstandssitzung der FPÖ-
Landesgruppe
Steiermark der einstimmige Beschluß gefaßt, die beiden
Bezirksgerichte
zu erhalten. In weiterer Folge stimmte allerdings der FPÖ-
Landeschef
und Zweite Landeshauptmannstellvertreter Leopold Schöggl der
Sperre
dieser beiden Bezirksgerichte zu.
Da
dieser Sinneswandel aufgrund einer telefonischen Befehlsausgabe der
Vizekanzlerin
der Republik Österreich erfolgt sein soll, richten die unter-
zeichnenden Abgeordneten an die Vizekanzlerin und Bundesministerin für
öffentliche
Leistung und Sport nachstehende
Anfrage:
1. Welche sachlichen Argumente haben sie bewegen, sich für eine
Gerichtsschließung einzusetzen,
die ihr regionaler FPÖ-Abgeordneter
Knerzl als "eine
Katastrophe und das Schlechteste, was man für den
Bezirk Liezen machen konnte" klassifiziert?
2.
Haben sie ihren Landesparteichef Schöggl telefonisch zu einem
Abstimmungsverhalten gezwungen, welches dem einstimmigen
Beschluß der
FPÖ-Landesgruppe Steiermark widerspricht und wenn ja,
mit welchen Argumenten
haben sie Schöggl "überzeugt"?
3.
Wie bewerten sie die Führungsqualitäten eines
FPÖ-Landesobmannes,
der einen einstimmigen
Beschluß seines Landesvorstandes unter seiner
Führung einen Tag später verrät und in der Regierung genau das
Gegenteil vertritt?
4.
Wie beurteilen sie als Vizekanzlerin den verfassungsrechtlichen
Umstand, dass, nachdem die steirische Volkspartei Schöggl zum
Zweiten Landeshauptmannstellvertreter
gekürt hat, nur die ÖVP einen
Nachfolger des wankelmütigen
steirischen FPÖ-Spitzenrepräsentanten
nominieren und wählen kann?