3378/J XXI.GP

Eingelangt am: 06.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Krauter


und GenossInnen

an die Vizekanzlerin und Bundesministerin für öffentliche Leistung und

Sport

betreffend "inakzeptablen Kuhhandel" bei steirischen Gerichtsschließungen

und der Wahl eines Zweiten Landeshauptmannstellvertreters in der

Steiermark

Die Schließung der Gerichte von Bad Aussee und Gröbming werden vom
regional zuständigen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Anton Knerzl als
"inakzeptabler Kuhhandel" bezeichnet, der Landesrat Schützenhöfer (ÖVP)
und Bürgermeister Kroll (ÖVP) "hätten sich das gerichtet". Über diese
Stellungnahme von Nationalratsabgeordneten Knerzl über die Bezirks-
gerichtschließungen in der Steiermark berichtet die Kleine Zeitung in der
Ausgabe vom 29.1.2002.

Am Vortag, den 28.01.2002, wurde in einer Vorstandssitzung der FPÖ-
Landesgruppe Steiermark der einstimmige Beschluß gefaßt, die beiden
Bezirksgerichte zu erhalten. In weiterer Folge stimmte allerdings der FPÖ-
Landeschef und Zweite Landeshauptmannstellvertreter Leopold Schöggl der
Sperre dieser beiden Bezirksgerichte zu.

Da dieser Sinneswandel aufgrund einer telefonischen Befehlsausgabe der
Vizekanzlerin der Republik Österreich erfolgt sein soll, richten die unter-
zeichnenden Abgeordneten an die Vizekanzlerin und Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport nachstehende


Anfrage:

1.     Welche sachlichen Argumente haben sie bewegen, sich für eine

Gerichtsschließung einzusetzen, die ihr regionaler FPÖ-Abgeordneter
Knerzl als "eine Katastrophe und das Schlechteste, was man für den
Bezirk Liezen machen konnte" klassifiziert?

2.     Haben sie ihren Landesparteichef Schöggl telefonisch zu einem
Abstimmungsverhalten gezwungen, welches dem einstimmigen
Beschluß der FPÖ-Landesgruppe Steiermark widerspricht und wenn ja,
mit welchen Argumenten haben sie Schöggl "überzeugt"?

3.     Wie bewerten sie die Führungsqualitäten eines FPÖ-Landesobmannes,
der einen einstimmigen Beschluß seines Landesvorstandes unter seiner
Führung einen Tag später verrät und in der Regierung genau das
Gegenteil vertritt?

4.     Wie beurteilen sie als Vizekanzlerin den verfassungsrechtlichen
Umstand, dass, nachdem die steirische Volkspartei Schöggl zum
Zweiten Landeshauptmannstellvertreter gekürt hat, nur die ÖVP einen
Nachfolger des wankelmütigen steirischen FPÖ-Spitzenrepräsentanten
nominieren und wählen kann?