3409/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten G a ß n e r und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend mangelhafte Grundwassersanierung im Machland West (Mühlviertel)
Seit 1996 ist die
Grundwassersanierungsverordnung Westliches Machland in Kraft.
Insbesondere die Höhe der Nitratbelastungen im Grundwasser war dafür
ausschlaggebend.
Notwendige Folgeschritte wie die Erlassung einer Durchführungs- oder
Maßnahmenverordnung sind jedoch unterblieben, obwohl ca. 30.000 Menschen
davon
betroffen sind.
Das Gebiet kann keineswegs als saniert
bezeichnet werden. Trotzdem gibt es
Überlegungen, die Sanierungsverordnung durch eine
“Schongebietsverordnung" zu
ersetzen. Sollte dies Realität werden, würden die Kosten für die
Abgeltung von
Düngemittelbeschränkungen
an Landwirte von der öffentlichen Hand (Bund und Land OÖ)
auf den Fernwasserverband und
damit auf die Wasserkonsumentlnnen abgewälzt werden.
Dabei hat der Fernwasserverband in letzter Zeit eine Filteranlage um 20 Mio. S
errichtet und
baut derzeit einen Tiefbrunnen, um die Bevölkerung bestmöglich mit
Trinkwasser zu
versorgen.
Aussagen des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
zu Folge genügten die in der ÖPUL 2000 festgelegten freiwilligen
Maßnahmen, um das
Gebiet zu sanieren.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1.
Was wurde seit Erlassen der Sanierungsverordnung unternommen, um das
Grundwasser im Machland West zu sanieren?
2. Welche konkreten
Maßnahmen wurden gemäß Verordnung wann und mit welchem
Erfolg gesetzt?
3. Was wurde gegen den weiteren Pestizideintrag unternommen?
4. Zum ÖPUL 2000, bezogen auf Machland West:
* Welche Projekte wurden initiiert?
* Wie viele Landwirte sind von den Maßnahmen betroffen?
* Welche und wie viele Überprüfungen wurden vorgenommen?
* Wurden Anzeigen erstattet?
* Wenn ja: wie viele und welchen Inhaltes?
* Wenn nein: warum nicht?
5. Warum soll für das Machland West eine Schongebietsverordnung erlassen werden?
6.
Welche Auswirkungen und Änderungen gegenüber dem Status quo
würden sich für
Konsumentinnen, Gemeinden, Fernwasserverband, Landwirte, Land OÖ und Bund
daraus ergeben?
7.
Ist es richtig, dass im Falle der Schongebietsverordnung die
ÖPUL-Förderungen für
Landwirte entfallen
würden und die entgangenen Förderungen durch den
Fernwasserverband zu ersetzen
wären?