3438/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Gewerbeberechtigungen für LKW-LenkerInnen


Die - spätestens seit April 2000 erlaßwidrige - Vergabe von Gewerbescheinen an
LKW-Lenker für ein Freies Gewerbe “Lenken von Kraftfahrzeugen", “Lenken und
Warten von Kraftfahrzeugen" oder ähnlich, wie sie offenbar dennoch bis zuletzt in
Österreich geübte Praxis war, zeigt gewaltige Kontroll- und Aufsichtsdefizite auf.
Bisherige Auskünfte des zuständigen Regierungsmitgliedes zu diesem Bereich sind
zudem offenkundig unzutreffend bzw. fehlerhaft oder unvollständig gewesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wieviele Gewerbeberechtigungen der angeführten Art sind a) wann, b) von
welcher Bezirkshauptmannschaft im einzelnen erteilt worden?

2.  Wie ist der Wortlaut Ihres diesbezüglichen Erlasses vom 28.4.2000?

3.   In welcher Weise ist im einzelnen die Umsetzung des Erlasses vom 28.4.2000,
wonach die bestehenden Gewerbeberechtigungen für das Lenken von
Kraftfahrzeugen durch die Landesregierungen als Oberbehörde zu prüfen war,
erfolgt?

4.  Wurden nach der Ihren Aussagen nach spätestens per 7.11.2000

abgeschlossenen Prüfung weitere Prüfungs-, Aufsichts- und Kontrollaktivitäten in
dieser Sache und in Umsetzung Ihres Erlasses vom 28.4.2000 a) durch die Ämter
der Landesregierungen, b) durch Sie selbst, c) durch Dritte gesetzt, wenn nein,
warum nicht, wenn ja, welche waren dies im einzelnen und wann sind sie erfolgt?

5.  Mit welcher Begründung wurden die zum damaligen Zeitpunkt aufrechten 110
derartigen Gewerbeberechtigungen von den Oberbehörden mit nur zwei
Ausnahmen belassen und nicht aufgehoben?

6.  War der erwähnte Erlaß vom 28.4.2000 zu wenig konkret und präzise abgefaßt,
um die nötige Bereinigung der Situation herbeizuführen und das von Ihnen selbst
angesprochene “Trachten nach Vermeiden von Mißbrauchsmöglichkeiten" zu
realisieren?

7.  Würden Sie den erwähnten Erlaß vom 28.4.2000 heute ident formulieren und
seine Umsetzung ident betreiben, wenn ja, warum?

8.  Warum wurde den offenkundig auf Mißbrauch bzw. Umgehungsgeschäfte
h
indeutenden Indizien im Zusammenhang mit den erwähnten
Gewerbeberechtigungen, wie etwa der wiederholten Angabe von identen Wohn-


und Betriebsadressen durch angeblich voneinander unabhängige Unternehmer
oder die konkrete Beantragung solcher Gewerbeberechtigungen durch die
letztlich offenbar nutznießenden “Schwarzen Schafe" aus der heimischen
Frächter- und Spediteursbranche anstelle der Antragsteller selbst, nicht oder nicht
zureichend nachgegangen?

9.  Wurde ähnlich gelagerten Vorwürfen im Bereich des gewerbsmäßigen

Personentransportes/Taxigewerbe nachgegangen, wenn ja, wann und in welcher
Weise, wenn nein, warum nicht?

10. Wieviel   Personal   steht   zur   Kontrolle   von   Mißständen   im   Bereich   des
gewerbsmäßigen Personentransportes zur Verfügung?

11. Stehen die offenkundigen Vollzugsmängel in diesem Zusammenhang in
Verbindung mit der personellen Unterdotierung in den von Ihnen zu
verantwortenden Bereichen der Aufsicht und Kontrolle?

12. Ist es a) zutreffend, daß die Arbeitsinspektion nur auf Anzeige von

Arbeitnehmerinnen - was außerdem Selbständige ausschließen würde - und
nicht mehr eigeninitiativ tätig werden kann, und ist es b) zutreffend, daß dies von
Ihnen so veranlaßt wurde, wenn ja, mittels welcher Grundlage?

13. Warum sprechen Sie sich im Zusammenhang mit den auch Ihnen seit langem
bekannten Vorkommnissen im Güterbeförderungsgewerbe nun für eine
Verlagerung der Arbeitsinspektion ins Innenministerium aus?

14. Welche Verbesserungen in den bisher von Ihnen verantworteten Bereichen der
Aufsicht und Kontrolle erwarten Sie durch das von Ihnen angekündigte
Zurverfügungstellen der für den LKW-Verkehr zuständigen Arbeitsinspektorlnnen
für eine eigene neue Behörde/Einrichtung?

15. Welche Maßnahmen haben Sie in ihrem Zuständigkeitsbereich wann ergriffen,
um den Möglichkeiten für Sozialdumping auf europäischer Ebene wirkungsvoll zu
begegnen und die entsprechenden europäischen Rechtsgrundlagen zu
modifizieren?

16. Welche Konsequenzen wird das offenkundige Versagen der

Bezirksverwaltungsbehörden und der Oberbehörden auf Landesebene für die
Fortsetzung der von dieser Bundesregierung betriebenen Verlagerung vieler
wichtiger Bereiche in die Bezirks- und Landesverantwortung in Ihrem
Zuständigkeitsbereich haben?

17. Wie lautete im Wortlaut Ihre Antwort auf die im Dezember 2000 an sie ergangene
Information des ÖGB-Präsidenten über einen Besuch von Gewerkschafterinnen
in Luxemburg und die dabei vom luxemburgischen Arbeitsminister geäußerten
Informationen und Anschuldigungen, und wann ist diese Antwort ergangen?