3438/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen
und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Gewerbeberechtigungen für LKW-LenkerInnen
Die - spätestens seit April 2000 erlaßwidrige -
Vergabe von Gewerbescheinen an
LKW-Lenker für ein Freies Gewerbe “Lenken von Kraftfahrzeugen",
“Lenken und
Warten von Kraftfahrzeugen" oder ähnlich, wie sie offenbar dennoch
bis zuletzt in
Österreich geübte Praxis war, zeigt gewaltige Kontroll- und
Aufsichtsdefizite auf.
Bisherige Auskünfte des zuständigen Regierungsmitgliedes zu diesem
Bereich sind
zudem offenkundig unzutreffend bzw. fehlerhaft
oder unvollständig gewesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele
Gewerbeberechtigungen der angeführten Art sind a) wann, b) von
welcher Bezirkshauptmannschaft im einzelnen erteilt worden?
2. Wie ist der Wortlaut Ihres diesbezüglichen Erlasses vom 28.4.2000?
3. In welcher
Weise ist im einzelnen die Umsetzung des Erlasses vom 28.4.2000,
wonach die bestehenden Gewerbeberechtigungen
für das Lenken von
Kraftfahrzeugen durch die Landesregierungen als Oberbehörde zu prüfen
war,
erfolgt?
4. Wurden nach der Ihren Aussagen nach spätestens per 7.11.2000
abgeschlossenen Prüfung weitere Prüfungs-,
Aufsichts- und Kontrollaktivitäten in
dieser Sache und in Umsetzung Ihres Erlasses vom 28.4.2000 a) durch die
Ämter
der Landesregierungen, b) durch Sie selbst, c)
durch Dritte gesetzt, wenn nein,
warum nicht, wenn ja, welche waren dies im
einzelnen und wann sind sie erfolgt?
5. Mit welcher
Begründung wurden die zum damaligen Zeitpunkt aufrechten 110
derartigen Gewerbeberechtigungen von den Oberbehörden mit nur zwei
Ausnahmen belassen und nicht aufgehoben?
6. War der
erwähnte Erlaß vom 28.4.2000 zu wenig konkret und präzise
abgefaßt,
um die nötige Bereinigung der Situation
herbeizuführen und das von Ihnen selbst
angesprochene “Trachten nach Vermeiden
von Mißbrauchsmöglichkeiten" zu
realisieren?
7. Würden Sie den
erwähnten Erlaß vom 28.4.2000 heute ident formulieren und
seine Umsetzung ident betreiben, wenn ja, warum?
8. Warum wurde den
offenkundig auf Mißbrauch bzw. Umgehungsgeschäfte
hindeutenden Indizien im Zusammenhang mit den
erwähnten
Gewerbeberechtigungen, wie etwa der
wiederholten Angabe von identen Wohn-
und Betriebsadressen durch
angeblich voneinander unabhängige Unternehmer
oder die konkrete Beantragung solcher Gewerbeberechtigungen durch die
letztlich offenbar nutznießenden “Schwarzen Schafe" aus der
heimischen
Frächter- und Spediteursbranche anstelle der Antragsteller selbst, nicht
oder nicht
zureichend nachgegangen?
9. Wurde ähnlich gelagerten Vorwürfen im Bereich des gewerbsmäßigen
Personentransportes/Taxigewerbe
nachgegangen, wenn ja, wann und in welcher
Weise, wenn nein, warum nicht?
10.
Wieviel Personal steht zur
Kontrolle von Mißständen
im Bereich des
gewerbsmäßigen
Personentransportes zur Verfügung?
11. Stehen
die offenkundigen Vollzugsmängel in diesem Zusammenhang in
Verbindung mit der
personellen Unterdotierung in den von Ihnen zu
verantwortenden Bereichen der Aufsicht und Kontrolle?
12. Ist es a) zutreffend, daß die Arbeitsinspektion nur auf Anzeige von
Arbeitnehmerinnen - was
außerdem Selbständige ausschließen würde - und
nicht mehr eigeninitiativ tätig werden kann, und ist es b) zutreffend,
daß dies von
Ihnen so veranlaßt wurde, wenn ja, mittels welcher Grundlage?
13. Warum
sprechen Sie sich im Zusammenhang mit den auch Ihnen seit langem
bekannten Vorkommnissen im Güterbeförderungsgewerbe
nun für eine
Verlagerung der Arbeitsinspektion ins Innenministerium aus?
14. Welche
Verbesserungen in den bisher von Ihnen verantworteten Bereichen der
Aufsicht und Kontrolle erwarten Sie durch das von Ihnen angekündigte
Zurverfügungstellen der
für den LKW-Verkehr zuständigen Arbeitsinspektorlnnen
für eine eigene neue Behörde/Einrichtung?
15. Welche
Maßnahmen haben Sie in ihrem Zuständigkeitsbereich wann ergriffen,
um den Möglichkeiten für Sozialdumping auf europäischer Ebene
wirkungsvoll zu
begegnen und die entsprechenden europäischen Rechtsgrundlagen zu
modifizieren?
16. Welche Konsequenzen wird das offenkundige Versagen der
Bezirksverwaltungsbehörden
und der Oberbehörden auf Landesebene für die
Fortsetzung der von dieser Bundesregierung betriebenen Verlagerung vieler
wichtiger Bereiche in die Bezirks- und Landesverantwortung in Ihrem
Zuständigkeitsbereich haben?
17. Wie
lautete im Wortlaut Ihre Antwort auf die im Dezember 2000 an sie ergangene
Information des ÖGB-Präsidenten über einen Besuch von
Gewerkschafterinnen
in Luxemburg und die dabei vom luxemburgischen Arbeitsminister
geäußerten
Informationen und Anschuldigungen, und wann ist diese Antwort ergangen?