3465/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend irreführende Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung des
Kinderbetreuungsgeldes

Nach dem Vorspann "Information des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen" läuft seit einigen Wochen in verschiedenen Fernsehsendern eine
Werbeeinschaltung, mit der offenkundig falsche Behauptungen über das
Kinderbetreuungsgeld in Umlauf gebracht werden. So wird etwa behauptet, dass
Babys seit neuestem € 436,- pro Monat erhalten. Neben dieser offenkundigen
Falschinformation - Babys bekommen schließlich keinen Cent ausbezahlt - ist die
Werbung überhaupt geeignet, völlig falsche Vorstellungen über die gesetzliche
Situation hinsichtlich des Kinderbetreuungsgeldes zu vermitteln: Durch die
Anwesenheit dreier Personen - einer erwachsenen Frau und zweier Kleinkinder -
entsteht beim unbefangenen Beobachter der Eindruck, dass in diesem Fall zweimal
der Betrag von € 436,- zur Auszahlung kommen könne. Tatsache ist jedoch, dass
gerade für den Fall, dass die im Bild befindliche Frau die Mutter der beiden
Kleinkinder wäre - und dieser Eindruck scheint gewollt zu sein - ÜBERHAUPT kein
Geld an die Mutter ausbezahlt würde, da beide Kinder offenkundig vor dem 1.1.2002
geboren wurden und der Gesetzgeber dem Willen der Regierungsparteien gefolgt ist
und keine Einschleifregelungen vorgesehen hat. Im Übrigen sieht die Gesetzeslage
auch sonst nicht vor, den doppelten Betrag für zwei Kinder im Alter bis zu drei
Jahren auszubezahlen

Die geschaltete Werbung erweckt falsche Eindrücke bezüglich der gesetzlichen
Situation in Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld und gibt auch noch vor,
dies im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen zu
tun. Es steht zu befürchten, dass der Ärger über das offenkundig über die
Verbreitung von falscher Propaganda in Zusammenhang mit dem
Kinderbetreuungsgeld beabsichtigte Erwecken von falschen Hoffnungen zu Lasten
des Bundesministeriums und des Bundesministers geht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Hat das Bundesministerium bereits rechtliche Schritte gegen die Verbreitung der
Werbung in die Wege geleitet?

1.1. Wenn ja: Wann (bitte um genaues Datum)?


1.2. Wenn nein:

1.2.1. Liegt die Ursache des Verzichts auf rechtliche Schritte gegen die
Produzentinnen und Verbreiterinnen der falschen Propaganda über das
Kinderbetreuungsgeld in der Tatsache, dass das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen selbst die Produktion und Verbreitung der Werbung in
Auftrag gegeben hat?

1.2.2. Wird das Kinderbetreuungsgeld - wie in der Werbung behauptet - tatsächlich
an die Kleinkinder ausbezahlt?

1.2.3. Ist die in der Werbung aufgestellte Behauptung, dass Kinder jetzt € 436,-
erhalten richtig?

1.2.4. Entspricht der in der Werbung vermittelte Eindruck, wonach das
Kinderbetreuungsgeld für zwei Kinder im Alter bis zu drei Jahren auch zweimal
ausbezahlt wird, der gesetzlichen Situation oder der Verwaltungsrealität bei der
Umsetzung des KBGG?

1.2.5. Wie viel Geld würde die in der Werbung gezeigte erwachsene Frau unter dem
Titel Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern die beiden im Werbefilm gezeigten
Kinder ihre Kinder sind, welche offensichtlich vor dem 01.01.2002 geboren wurden,
und sie weder über ein eigenes Einkommen noch über einen Anspruch aus der bis
Dezember 2001 gültigen Karenzgeldregelung verfügt?

1.2.6. Gibt es außer dem Hinweis auf Nummer der Info-Hotline in der gesamten
Werbung noch eine einzige Information, die der Gesetzeslage oder der Realität
entspricht? Wenn ja, welche?

2.1. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Werbekampagne für das
Kinderbetreuungsgeld?

2.2. Wie hoch sind die Kosten der Werbekampagne aufgeschlüsselt nach
Produktion, Schaltungskosten (bitte aufgeschlüsselt nach Printmedien und
elektronischen Medien sowie Namen des jeweiligen Mediums und des Tages der
Schaltung), Personalkosten für die Hotline, infrastrukturelle Kosten der Hotline,
sonstige Kosten der Werbekampagne?

3. Wurde die Produktion der Werbekampagne im Rahmen einer Ausschreibung in
Auftraggegeben?

3.1. Wenn ja: Wann und wo wurde die Kampagne ausgeschrieben?

3.2. Wie viele Interessentinnen beteiligten sich am Ausschreibungsverfahren?

4. Wie viele Anrufe wurden bis zum Tag der Anfragebeantwortung bei der
beworbenen Hotline registriert?

5. Wie viele Anruferinnen oder Anrufer mussten zur Kenntnis nehmen, dass sie
keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hätten?


6. Schämen Sie sich eigentlich nicht dafür, dass Ihr Name mit einer derartig
tendenziösen und vorwiegend falsche Informationen verbreitenden sowie falsche
Erwartungen erweckenden Propaganda in Zusammenhang gebracht wird?