3477/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Schließungen von 648 Postämtern
Dem
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 2000 (III-124 d.B.) lässt
sich
entnehmen, dass der Post AG aufgrund eines Internationalen Abkommens durch
Nichterreichen
einer bestimmten Zustellqualität Vergütungen in Höhe von 75
Millionen
Schilling
(€ 5,45 Millionen) entgangen sind. Bei diesem Abkommen handelt es sich um
eine
Übereinkunft
von 17 Europäischen Universal-Postbetreibern, welche vorsieht, dass jeder
Vertragspartner von den jeweiligen Aufgabeländern der Briefsendungen
Vergütungen erhält,
wenn ein
bestimmter Prozentsatz an Briefsendungen einen Tag nach der Aufgabe beim
Adressaten
einlangt. Die Post AG ist in die höchste Qualitätskategorie (95 %)
eingestuft, hat
aber im Jahre 1999 nur einen Zustellwert von rund 80 % erreicht. Für das
Jahr 2000 sollen
laut einem Bericht der Tageszeitung “Der Standard" vom 21.1.2002 der
Post AG bis zu
€ 14,53 Millionen an Vergütungen entgangen sein.
Der
Rechnungshof empfahl daher, einer Verkürzung der Laufzeiten der
Briefsendungen
verstärktes
Augenmerk zuzuwenden und den Einnahmekürzungen durch Optimierungen,
sowohl
in der Logistik als auch in der Distribution entgegenzuwirken. Er wies
daraufhin,
dass die
Laufzeiten, sowohl ausländischer als auch inländischer Sendungen, ein
wesentliches
Kriterium
für das Image der überprüften Unternehmung darstellen. Nunmehr
reagiert die Post
mit der Schließung von 648 Postämtern und der Verlagerung des
Zustelldienstes auf
sogenannte
Landzusteller. Durch diese Strukturänderung will die Post für das
Jahr 2002
€
10,9 Millionen und für das Jahr 2003 € 21,8 Millionen einsparen.
Unklar ist, wie durch
diese
Maßnahmen eine Verbesserung des Zustellprozentsatzes und somit eine Verminderung
des
Vergütungsausfalles erreicht werden soll.
Aus
diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für
Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Regelungen bezüglich der Zustellung von Briefsendungen innerhalb der
Vertragspartnerländer
des REIMS II-Abkommens existieren und inwieweit sind diese
Regelungen
in die Erstellung der Postuniversaldienstverordnung eingeflossen?
2. Welche Unterschiede bestehen zwischen
den Inhalten des REIMS II-Abkommens
und den
vorhandenen europäischen Regelungen im Bereich der Zustellung von
Briefsendungen?
3. Warum orientiert sich die von Ihrer
Vorgängerin verlautbarte Postuniversaldienst-
verordnung an den Zustellwerten des REIMS II-Abkommens, wobei klar scheint,
dass
diese Werte durch die Österreichische Post AG mindestens 3 Jahre hindurch
nicht eingehalten wurden?
4. Inwieweit erscheint es Ihnen realistisch, dass durch die Schließung von 648
Postämtern und die Verlagerung
der Zustellung größtenteils auf Landbriefträger der
Zustellwert von 95 Prozent für Briefsendungen gemäss dem REIMS
II-Abkommens
erreicht
werden kann?
5. Haben Sie vor, die verlautbarte
Postuniversaldienstverordnung abzuändern und wenn
ja, in welcher Form planen Sie eine Neufassung dieser Verordnung?