3477/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und Genossinnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Schließungen von 648 Postämtern

Dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 2000 (III-124 d.B.) lässt
sich entnehmen, dass der Post AG aufgrund eines Internationalen Abkommens durch
Nichterreichen einer bestimmten Zustellqualität Vergütungen in Höhe von 75 Millionen
Schilling (€ 5,45 Millionen) entgangen sind. Bei diesem Abkommen handelt es sich um eine
Übereinkunft von 17 Europäischen Universal-Postbetreibern, welche vorsieht, dass jeder
Vertragspartner von den jeweiligen Aufgabeländern der Briefsendungen Vergütungen erhält,
wenn ein bestimmter Prozentsatz an Briefsendungen einen Tag nach der Aufgabe beim
Adressaten einlangt. Die Post AG ist in die höchste Qualitätskategorie (95 %) eingestuft, hat
aber im Jahre 1999 nur einen Zustellwert von rund 80 % erreicht. Für das Jahr 2000 sollen
laut einem Bericht der Tageszeitung “Der Standard" vom 21.1.2002 der Post AG bis zu
€ 14,53 Millionen an Vergütungen entgangen sein.

Der Rechnungshof empfahl daher, einer Verkürzung der Laufzeiten der Briefsendungen
verstärktes Augenmerk zuzuwenden und den Einnahmekürzungen durch Optimierungen,
sowohl in der Logistik als auch in der Distribution entgegenzuwirken. Er wies daraufhin,
dass die Laufzeiten, sowohl ausländischer als auch inländischer Sendungen, ein wesentliches
Kriterium für das Image der überprüften Unternehmung darstellen. Nunmehr reagiert die Post
mit der Schließung von 648 Postämtern und der Verlagerung des Zustelldienstes auf
sogenannte Landzusteller. Durch diese Strukturänderung will die Post für das Jahr 2002
€ 10,9 Millionen und für das Jahr 2003 € 21,8 Millionen einsparen. Unklar ist, wie durch
diese Maßnahmen eine Verbesserung des Zustellprozentsatzes und somit eine Verminderung
des Vergütungsausfalles erreicht werden soll.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende


Anfrage:

1.      Welche Regelungen bezüglich der Zustellung von Briefsendungen innerhalb der

Vertragspartnerländer des REIMS II-Abkommens existieren und inwieweit sind diese
Regelungen in die Erstellung der Postuniversaldienstverordnung eingeflossen?

2.      Welche Unterschiede bestehen zwischen den Inhalten des REIMS II-Abkommens
und den vorhandenen europäischen Regelungen im Bereich der Zustellung von
Briefsendungen?

3.      Warum orientiert sich die von Ihrer Vorgängerin verlautbarte Postuniversaldienst-
verordnung an den Zustellwerten des REIMS II-Abkommens, wobei klar scheint,
dass diese Werte durch die Österreichische Post AG mindestens 3 Jahre hindurch
nicht eingehalten wurden?

4.      Inwieweit erscheint es Ihnen realistisch, dass durch die Schließung von 648

Postämtern und die Verlagerung der Zustellung größtenteils auf Landbriefträger der
Zustellwert von 95 Prozent für Briefsendungen gemäss dem REIMS II-Abkommens
erreicht werden kann?

5.      Haben Sie vor, die verlautbarte Postuniversaldienstverordnung abzuändern und wenn
ja, in welcher Form planen Sie eine Neufassung dieser Verordnung?